Hallo,
trete ich automatisch von allen in einem Verein bekleideten Ämtern (Vorstand und andere Gremien) zurück, wenn ich aus dem Verein austrete? In der Satzung steht dazu nichts.
Danke
Vereinsaustritt - automatischer Rücktritt
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Natürlich sind dann alle Ämter weg. Ein Nichtmitglied kann wohl kaum Entscheidungen für den Verein treffen, bzw. darf ein Nichtmitglied auch keine Daten (Mitgliederdaten, Finanzdaten) sehen.
Zitat:trete ich automatisch von allen in einem Verein bekleideten Ämtern (Vorstand und andere Gremien) zurück, wenn ich aus dem Verein austrete? In der Satzung steht dazu nichts.
Nur dann, wenn die Satzung ausdrücklich vorschreibt dass das Amt nur von einem Mitglied ausgeübt werden darf.
-- Editiert von Spezi-2 am 28.08.2018 17:26
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ZitatNatürlich sind dann alle Ämter weg. Ein Nichtmitglied kann wohl kaum Entscheidungen für den Verein treffen, bzw. darf ein Nichtmitglied auch keine Daten (Mitgliederdaten, Finanzdaten) sehen. :
Es geht mir eher darum, um ob ich neben meinem Austrittsschreiben auch noch ein Rücktrittsgesuch einreichen muss.
Nein, musst du nicht. Wenn die Satzung nichts dazu aus sagt, kannst du auch ein Nicht-Mitglied ein Amt ausüben.
Ein Austritt zwingt dich nicht, deine Ämter nieder zu legen.
Wenn du das Amt natürlich los werden willst, musst du auch entsprechend zurück treten.
Ob der Rücktritt möglich ist, wäre dann eine noch separat zu klärende Frage.
ZitatEin Nichtmitglied kann wohl kaum Entscheidungen für den Verein treffen, bzw. darf ein Nichtmitglied auch keine Daten (Mitgliederdaten, Finanzdaten) sehen. :
Wo steht das? So etwas wäre in der Satzung zu regeln, wenn dort nichts steht, gibt es keine Grundlage dafür.
Das sehe ich nach wie vor anders. Aber vielleicht gibt es die Satzung ja her, dass bei Mitgliederversammlungen auch Nichtmitglieder anwesend sein dürfen. Und sicherlich klärt die Satzung dann auch die Frage des Stimmrechts für Nichtmitglieder.
Das kannst du gerne anders sehen.
Es ist aber nun einmal geltende Rechtslage.
Siehe z.B. http://www.lsbh-vereinsberater.de/vereinsmanagement/mitgliederversammlung/wahlen-in-der-mitgliederversammlung/beschlussfassungen-und-wahlen/
Es gibt im BGB schlicht keine Regelung, die dem entgegen steht, daher sind Nicht-Mitglieder auch wählbar.
ZitatAber vielleicht gibt es die Satzung ja her, dass bei Mitgliederversammlungen auch Nichtmitglieder anwesend sein dürfen. :
Das braucht die Satzung nicht hergeben, das ist so, es sei denn, die Satzung regelt, das Nichtmitglieder NICHT anwesend sein dürfen (oder nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung).
ZitatUnd sicherlich klärt die Satzung dann auch die Frage des Stimmrechts für Nichtmitglieder. :
Wenn die Satzung dazu nichts aussagt, sind Nichtmitglieder nicht stimmberechtigt. Im Gegensatz zu den beiden übrigen Punkten ist dies im BGB geregelt.
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