Vereinsaustritt - automatischer Rücktritt

28. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.02.2019 23:19:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinsaustritt - automatischer Rücktritt

Hallo,

trete ich automatisch von allen in einem Verein bekleideten Ämtern (Vorstand und andere Gremien) zurück, wenn ich aus dem Verein austrete? In der Satzung steht dazu nichts.

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Natürlich sind dann alle Ämter weg. Ein Nichtmitglied kann wohl kaum Entscheidungen für den Verein treffen, bzw. darf ein Nichtmitglied auch keine Daten (Mitgliederdaten, Finanzdaten) sehen.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
trete ich automatisch von allen in einem Verein bekleideten Ämtern (Vorstand und andere Gremien) zurück, wenn ich aus dem Verein austrete? In der Satzung steht dazu nichts.


Nur dann, wenn die Satzung ausdrücklich vorschreibt dass das Amt nur von einem Mitglied ausgeübt werden darf.

-- Editiert von Spezi-2 am 28.08.2018 17:26

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
guest-12326.02.2019 23:19:07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Natürlich sind dann alle Ämter weg. Ein Nichtmitglied kann wohl kaum Entscheidungen für den Verein treffen, bzw. darf ein Nichtmitglied auch keine Daten (Mitgliederdaten, Finanzdaten) sehen.

Es geht mir eher darum, um ob ich neben meinem Austrittsschreiben auch noch ein Rücktrittsgesuch einreichen muss.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Nein, musst du nicht. Wenn die Satzung nichts dazu aus sagt, kannst du auch ein Nicht-Mitglied ein Amt ausüben.
Ein Austritt zwingt dich nicht, deine Ämter nieder zu legen.

Wenn du das Amt natürlich los werden willst, musst du auch entsprechend zurück treten.
Ob der Rücktritt möglich ist, wäre dann eine noch separat zu klärende Frage.

Zitat (von cirius32832):
Ein Nichtmitglied kann wohl kaum Entscheidungen für den Verein treffen, bzw. darf ein Nichtmitglied auch keine Daten (Mitgliederdaten, Finanzdaten) sehen.


Wo steht das? So etwas wäre in der Satzung zu regeln, wenn dort nichts steht, gibt es keine Grundlage dafür.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7123 Beiträge, 1489x hilfreich)

Das sehe ich nach wie vor anders. Aber vielleicht gibt es die Satzung ja her, dass bei Mitgliederversammlungen auch Nichtmitglieder anwesend sein dürfen. Und sicherlich klärt die Satzung dann auch die Frage des Stimmrechts für Nichtmitglieder.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Das kannst du gerne anders sehen.
Es ist aber nun einmal geltende Rechtslage.
Siehe z.B. http://www.lsbh-vereinsberater.de/vereinsmanagement/mitgliederversammlung/wahlen-in-der-mitgliederversammlung/beschlussfassungen-und-wahlen/
Es gibt im BGB schlicht keine Regelung, die dem entgegen steht, daher sind Nicht-Mitglieder auch wählbar.

Zitat (von cirius32832):
Aber vielleicht gibt es die Satzung ja her, dass bei Mitgliederversammlungen auch Nichtmitglieder anwesend sein dürfen.

Das braucht die Satzung nicht hergeben, das ist so, es sei denn, die Satzung regelt, das Nichtmitglieder NICHT anwesend sein dürfen (oder nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung).

Zitat (von cirius32832):
Und sicherlich klärt die Satzung dann auch die Frage des Stimmrechts für Nichtmitglieder.


Wenn die Satzung dazu nichts aussagt, sind Nichtmitglieder nicht stimmberechtigt. Im Gegensatz zu den beiden übrigen Punkten ist dies im BGB geregelt.

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