Vereinsgründung – Geheimhaltung

15. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
panthe0n
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinsgründung – Geheimhaltung

Ist es möglich, bei der Gründung eines e.V. die Satzung in einer Form zu übermitteln, dass die Unterschriftenseite der Gründungsmitglieder nicht enthalten ist oder die Gründungsmitglieder aus Gründen der Sicherheit und Privatsphäre anderweitig anonym und aus dem Vereinsregister zu halten?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119463 Beiträge, 39731x hilfreich)

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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