Vereinsgründung

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
kleinmanni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vereinsgründung

Hallo!
Wir wollen gerne einen eingetragenen Verein Gründen. Dieser soll sowohl österreichische, als auch deutsche Mitglieder haben. Ist das ein Problem oder auf etwas Besonderes zu achten, wenn wir Länderübergreifend sein wollen?
Gelten diesbezüglich innerhalb der EU Ländern die gleichen Gesetze?
Wer hat da schon Erfahrung?
Liebe Grüße


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.09.2010 20:57:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 79x hilfreich)

Wo soll der Verein gegründet werden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kleinmanni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es soll eine Interessensgemeinschaft sein, die Züchter einer bestimmten Tierart vernetzen und so die Tiere in der Natur schützen sollen. Das betrifft die österreichischen wie die Deutschen Züchter in gleicher Weise.
Muss man lediglich einen offiziellen Sitz vereinbaren? So zu sagen, wo der Obmann wohnt, dort ist der Verein?
Liebe Grüße
kleinmanni


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kleinmanni
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Muss man lediglich einen offiziellen Sitz vereinbaren? So zu sagen, wo der Obmann wohnt, dort ist der Verein oder müssen zwei voneinander getrennte Vereine gegründet werden, die aber gemeinsam arbeiten?
lg
kleinmanni


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

In Deutschland gilt das deutsche Vereinsrecht. In wie weit sich da das österreischische von unterscheidet, wäre zu prüfen. Ich persönlich würde 2 Verein gründen, die partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Oder ihr gründet den Verein in einem Land nach dem dortigen Recht. Hier in D dürfen natürlich auch Personen aus dem Ausland Mitglied in einem deutschen Verein sein.
Die Gemeinnützigkeit ist a) für die Steuer und b) für eventuelle Zuwendungsbescheinigung (alt: Spendenbescheinigung) wichtig. Hier wäre also zu klären, ob das jeweils "ausländische" Finanzamt den Zuwendungsbescheinigungen aus dem Ausland anerkennt.

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"sika0304"

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