Hallo,
damit der Verein Zuschüsse vom Verband bekommt, benötigt man als Vereinsmanager C einen "Arbeitsvertrag" mit 100 Std. / Jahr. Eigentlich möchte derjenige aber gar keine Vergütung, und würde dem Verein diese zurück Spenden.
Fragen:
- Würde eine solche Vergütung über die Ehrenamts-Pauschale laufen, oder wäre es auch über die Übungsleiter-Pauschale möglich?
-Wie sähe es bei der Ehrenamts-Pauschale mit dem Mindestlohn aus? wäre der zwingend notwendig?
720 € : 100 Std. = 7,20€/Std. ???
Hoffe, jemand kann mir einen Tipp geben
Vereinsmanager
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Es geht mE mit beiden Pauschalen. Geht auch nebeneinander wenn es abgrenzbare Tätigkeiten sind.
Mindestlohn gilt mE nicht beim Ehrenamt. Aber es soll da eine Broschüre vom Bundesministerium geben.
Warum macht ihr nicht einen Arbeitsvertrag ohne Gehalt?
Wir reichen Trainer- und Übungsleiterverträge beim Verband ein und bekommen dafür Fördermittel. Da Trainer und ÜL im Vorstand arbeiten, arbeiten sie ehrenamtlich und bekommen kein Gehalt. Das ist dem Verband wurscht. Der will nur den Vertrag. Gehalt interessiert nicht.
Die Ehrenamtspauschale ist kein Mindestlohn. Dazu gibt es etliches im Internet.
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ZitatWarum macht ihr nicht einen Arbeitsvertrag ohne Gehalt? :
Wir reichen Trainer- und Übungsleiterverträge beim Verband ein und bekommen dafür Fördermittel. Da Trainer und ÜL im Vorstand arbeiten, arbeiten sie ehrenamtlich und bekommen kein Gehalt. Das ist dem Verband wurscht. Der will nur den Vertrag. Gehalt interessiert nicht.
Die Ehrenamtspauschale ist kein Mindestlohn. Dazu gibt es etliches im Internet.
Der Zuschuss für den VM kommt vom Landessportbund, und der will einen Geldfluss sehen.
ZitatEs geht mE mit beiden Pauschalen. Geht auch nebeneinander wenn es abgrenzbare Tätigkeiten sind. :
Mindestlohn gilt mE nicht beim Ehrenamt. Aber es soll da eine Broschüre vom Bundesministerium geben.
Wie kann man die ÜL-Pauschale beim VM begründen. Sind ja eigentlich nur administrative Tätigkeiten.
ZitatDer Zuschuss für den VM kommt vom Landessportbund, und der will einen Geldfluss sehen. :
Nein, der LSB Sachsen-Anhalt will keinen Geldfluss sehen. Zum Beispiel. Warum auch sollte Geld fließen? Das ist ja Sache des Vereins.
Wenn das bei deinem LSB anders ist, dann kann ich nicht helfen.
Ein Arbeitsvertrag liegt nur vor, wenn auch Vergütungen gezahlt werden. Sofern die Vergütung für Tätigkeiten im Rahmen der Verwaltungstätigkeiten 720 € p.a. übersteigt und für Tätigkeiten als Übungsleiter mehr als 2.400 € p.a. übersteigen, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Das Mindestlohngesetz ist zu beachten.
Ob im Rahmen der Beschäftigung als Vereinsmanager auch eine Übungsleitertätigkeit anerkannt wird, muss sich aus den Bestimmungen des Verbandes ergeben.
Eine Rückspende von Vergütungen ist zulässig. Die Spenden können im Rahmen des § 10b EStG
(bspw. 20% des steuerlichen Einkommens) abgesetzt werden.
Zitat:ZitatDer Zuschuss für den VM kommt vom Landessportbund, und der will einen Geldfluss sehen. :
Nein, der LSB Sachsen-Anhalt will keinen Geldfluss sehen. Zum Beispiel. Warum auch sollte Geld fließen? Das ist ja Sache des Vereins.
Wenn das bei deinem LSB anders ist, dann kann ich nicht helfen.
Der LSB Rheinland-Pfalz schon. Die Zuschüsse für VM sind theoretisch Zweckgebunden, und dürfen nur für "das Gehalt" des VM verwendet werden. Sie behalten sich vor den Geldfluss zu prüfen.
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