Vereinsrecht, Vorstand, Interessenkonflikt

25. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.12.2009 10:17:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vereinsrecht, Vorstand, Interessenkonflikt

Ein eingetragener und anerkannt gemeinnütziger Verein hat als 2. Vorsitzenden
eine Person gewählt, die:
a) gleichzeitig (honorierte) Auftragsnehmerin des Vereins ist,
b) gleichzeitig (aufrund der Satzung) Begünstigte des Vereins ist (Pächterin eines Betriebes, dessen Unterstützung in der Satzung des Vereins festgeschrieben ist).

Ist das akzeptabel bzw. mit dem Vereinsrecht vereinbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Nach BGB ist das zumindest nicht untersagt.

Es ist auch generell nicht verboten, Interessenkonflikte zu schaffen, im Verein wie im Beamtenrecht wie im normalen Beruf. Erst das Ausnutzen einer solchen Situation (etwa indem man darauf hinwirkt, daß der Verein stets die Firmen seines Vorstandes zu überhöhten Preisen beauftragt) kann eine Straftat darstellen.

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#2
 Von 
guest-12304.12.2009 10:17:09
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hm, ja....

Wobei natürlich "Ausnutzen einer Situation" häufig reine Auslegungssache ist,
wenn nicht Fakten (in Form des angeführten Beispiels) eindeutig etwas belegen.

Zunächst mal Danke für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
wenn nicht Fakten [...] eindeutig etwas belegen


Richtig. Aber wieso sollte jemand, der sich ehrlich und lauter verhält, bestimmte Dinge nicht dürfen, nur weil er theoretisch etwas unlauteres tun *könnte*?

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hier sehe ich vielmehr die Frage - lässt eure Satzung diese Konstellation zu? Am besten fragt ihr die für euch zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt (für e.V.s)..
Unsere Satzung lässt zu, dass Mitglieder Aufwandsentschädigung und Zahlungen im Rahmen der Ehrenamtspauschale erhalten - nicht aber die Vorstandsmitglieder für ihre Vorstandstätigkeit. D.h., in meiner Tätigkeit als ÜL darf ich Aufwandsentschädigung erhalten, nicht aber für meine Vorstandstätigkeit.

Bei dem Pachtverhältnis ist schon etwas kritischer zu sehen. Ihr habt ja sicher einen § 26 BGB-Vorstand? Bei uns müssen nun immer 2 unterschreiben. Wenn das bei euch auch so ist, hoffe ich, dass nicht die Pächterin für beide Parteien unterschrieben hat.
Im gewissen Sinne hat sie aber als Vorstand an sich selbst verpachtet.
Ich würde mal sagen - hängt von der Größe eures Vereines ab, hat aber natürlich immer etwas von Geschmäckle an sich. Andererseits, wenn man das gut begründet, dann spricht auch nichts dagegen.

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"sika0304"

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