Vereinsrecht - Satzungsänderung

21. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vaidom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vereinsrecht - Satzungsänderung

Hallo... - habe da mal eine ganz spezielle Frage:

Wenn in einem Verein im Rahmen einer angesetzten Mitgliederversammlung per angekündigter Tagungsordnung über eine 'Neue Satzung' (= Satzungsänderung i.S. einer Neufassung)entschieden wird, danach dann unter der Annahme der Zustimmung zur neuen Satzung durch die Mitgliederversammlung der amtierende Vorstand zurück tritt, und danach dann ein neuer Vorstand nach der 'neuen' Satzung gewählt wird... - ja, was passiert dann?

Ist der neugewählte Vorstand automatisch im Amt, oder ist es, so wie ich es deuten würde, nicht so, dass bis zur Eintragung der neuen Satzung beim zuständigen AG noch der 'alte' Vorstand "in Amt und Würden" ist? grübel * grübel * grübel :crazy:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Würde ich auch so sehen, da die neue Satzung noch gar nicht wirksam ist.
Interessanter ist die Frage, ob die Wahl des neuen Vorstands überhaupt gültig war, wenn die zugrundeliegende Satzungsänderung noch nicht wirksam war. :)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass ihr ein e.V. seid.
Jetzt ist es so - in der Außenwirkung ist der "alte" Vorstand noch so lange verantwortlich, wie ihr nicht die Registereintragung habt. Außer, es gab von vornherein eine Amtszeitbegrenzung und diese Zeit ist abgelaufen.
Der "neue" Vorstand wird erst mit der Eintragung ins Register rechtsfähig.

Jetzt stellt sich aber die Frage, wer durfte überhaupt rechtsgültig zur Registeranmeldung anmelden?
Da ihr sowieso den Notar braucht, wird der zuerst im Protokoll nachsehen, wer jetzt der neugewählte Vorstand ist, der wird dann die Anmeldung beantragen.
Das zweite Thema ist dann natürlich die Satzungsänderungsanmeldung. Hier wird nur geprüft, ob die Änderungen rechtlich zulässig sind. Eigentlich gibt es nur wirkliche Probleme, wenn der Zweck geändert wurde.
Bei größeren Satzungsänderungen ist es auch meistens so üblich, das dies vor der Neu-/Wiederwahl des Vorstandes passiert, denn der "neue" Vorstand möchte ja wissen, welche Satzung für ihn gültig ist. Manchmal kommen ja die Satzungsänderungen aus einem bestimmten Grund und ein Kandidat wird nur kandidieren, wenn gerade diese Änderung "durchkommt".
Steht bei uns nächstes Jahr an und für mich ist das schon wichtig, dass der eine oder andere Punkt sauber geregelt wir.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

>> wird der zuerst im Protokoll nachsehen, wer jetzt der neugewählte Vorstand ist, der wird dann die Anmeldung beantragen <<

Wie ich schon schrieb, wenn der neue Vorstand auf Grundlage einer noch nicht wirksamen Satzungsänderung gewählt wurde, dürfte die Wahl ungültig sein. Jedenfalls dann, wenn die Satzungsänderung (auch) die Vorstandswahl beeinflußt (z.B. durch neue Regelungen, wer wahlberechtigt ist etc.).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Sehe ich auch so wie @mareike. Auf jeden Fall ist die hier gewählte Vorgehensweise äußerst ungeschickt. Endweder sollte der neue Vorstand noch auf Grundlage der alten Satzung gewählt werden, oder aber, es wird zuerst die Satzung geändert und zur Eintragung angemeldet und dann, im Rahmen einer erneuten Mitgliederversammlung, der neue Vorstand gewählt.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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