Hallo,
Ich als Vertreter meines Vereines (e.V.) bin gerade in einer Schlichtung mit einem übergeordneten Verband (e.V.), in dem unser Verein Mitglied ist. Die Schlichtung ist laut Satzung vorgeschrieben, ehe der Rechtsweg bestritten werden darf. Der Verband hat auch eine eigene Schlichtungskommission.
Nun war ich beim ersten Vorgespräch mit den Schlichtern und musste vorab eine „Verschwiegenheitserklärung" unterzeichnen.
Darin stand sinngemäß, ich als Antragssteller und der Vorstand des Verbandes vereinbaren Geheimhaltung über alles in diesem Verfahren Gesprochene, Geschriebene und über die verschickten (E-Mails) Nachrichten.
Dies gilt auch für Berater und persönliche Beistände.
Ich und mein Beistand haben unterschrieben und auch die beiden Schlichter. Über deren Geheimhaltungspflicht stand aber nichts in der Vereinbarung und auch das die Gegenseite nicht unterschrieben hatte war für uns nicht nachvollziehbar, bzw. es waren nicht mehr Unterschriftsfelder vorhanden. Vertragsstrafen wurden auch keine vereinbart.
Meine 2 Fragen wären folgende.
Wäre es erlaubt, über die Vereinbarung an sich zu sprechen? Also das Vorhandensein einer Verschwiegenheitserklärung, oder sogar das Veröffentlichen des Inhaltes?
Zweite Frage wäre, hat die Verschwiegenheitsverpflichtung überhaupt Bestand, wenn der Vertragspartner diese nicht unterschrieben hat, oder kann er sie noch im Nachhinein unterschreiben? Ich habe eine Kopie mit unseren und den Unterschriften der Schlichter am Tag des Vorgespräches mitbekommen.
Hier noch die genauen Formulierungen:
Verschwiegenheitserklärung
im Schlichtungsverfahren - VORWURF vom DATUM, auf Antrag von PERSONA (VEREINA)
Verpflichten sich beide Parteien, der Antragsteller wie auch der Vorstand des VERBANDB, zur Geheimhaltung aller in diesem Verfahren gesprochenen, geschriebenen, oder auch auf dem Wege der elektronischen Post versendeten Nachrichten, diese geheim zu halten und gleichzeitig als vertraulich zu behandeln.
Dies gilt gleichzeitig auch für die Personen die von beiden Parteien als ihr Berater oder als persönlicher Beistand erklärt werden.
Gleichzeitig verpflichten sich beide Parteien die Gespräche in einer sachlichen und konstruktiven Art zu führen.
ORT, DATUM
Unterschrift PERSONA
Unterschrift BEISTAND
Unterschrift SCHLICHTER1
Unterschrift SCHLICHTER2
Verschwiegenheitserklärung Schlichtung
20. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2023 | 18:17
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Verschwiegenheitserklärung Schlichtung
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#1
Antwort vom 21. Januar 2023 | 10:56
Von
Status: Junior-Partner (5826 Beiträge, 2236x hilfreich)
Zitat:Ich als Vertreter meines Vereines (e.V.)
Zitat:ich als Antragssteller
Also ist der Verein Antragsteller ?
#2
Antwort vom 21. Januar 2023 | 13:22
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatAlso ist der Verein Antragsteller ? :
Ja,
Der Verein ist Mitglied (nur Vereine sind Mitglieder) im Verband und ich als Vorsitzender deren Vertretung. Ganz konkret möchte ich einen Beschluss der Mitgliederversammlung anfechten.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Januar 2023 | 14:57
Von
Status: Junior-Partner (5826 Beiträge, 2236x hilfreich)
Einen Beschluß der Mitgliederversammlung anfechten, weil er ????
Und warum muß dies über èin Schiedsgericht erfolgen ?
Was sagt die Satzung denn über die Zuständigkeit/Aufgaben des Schiedsgerichts ?
#4
Antwort vom 21. Januar 2023 | 15:52
Von
Status: Junior-Partner (5826 Beiträge, 2236x hilfreich)
Oder geht es um einen Beschluß des Verbandstages ( Mitgliederversammlung des Verbandes ?
#5
Antwort vom 21. Januar 2023 | 18:20
Von
Status: Junior-Partner (5826 Beiträge, 2236x hilfreich)
Zitat:Der Verband hat auch eine eigene Schlichtungskommission.
Dann muß dazu auch etwas in der Verbanssatzung stehen. Entweder steht da schon einiges zu dem angefragten Thema oder die Kommision darf Beschlüsse dazu fassen.
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