Verspätete Zustellung der Einladung zur Jahreshauptversammlung

23. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
JanFr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verspätete Zustellung der Einladung zur Jahreshauptversammlung

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-- Editiert von User am 23. Februar 2025 18:27




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129719 Beiträge, 41379x hilfreich)

Zitat (von JanFr):
Wir wissen, dass bei einer Anfechtung, dass das Mitglied geltend machen muss, dass der Beschluss im Falle der fristgerechten Ladung anders gefasst worden wäre.

Dann braucht euer Wissen mal ein Update ...
Der Anfechtungsgrund ist nicht immer von Bedeutung (OLG Hamm, 8 U 61/20)



Zitat (von JanFr):
Unsere Vereinsmitglieder haben anstatt von 14 Tagen (laut Satzung) vorher, die Einladung zur Jahreshauptversammlung 13 Tage vorher erhalten.

Man hat tatsächlich jeden Brief mit gerichtsfester Zustellart versendet, die das Datum der Zustellung beinhaltet?

Hilft aber nicht viel, denn ist die Mindestfrist zur Einberufung nicht eingehalten, sind alle getroffenen Beschlüsse grundsätzlich nichtig. Dies stellte bereits der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich fest. Nichtiges muss man nicht anfechten.
Für das Einhalten der Mindestfrist ist der Verein beweisbelastet, den Beweise kann er hier ganz offensichtlich nicht führen.



Zitat (von JanFr):
Das wäre bei uns nicht der Fall.

Eine Ausnahme könnte gelten, wenn der Beschluss im Falle der fristgerechten Ladung nicht anders gefasst worden wäre.
Im Rahmen der Beweislast muss der Verein dafür einen gerichtsfesten Nachweis erbringen. Also, was hat man da im Angebot?



Zitat (von JanFr):
Darauf hat uns ein Vereinsmitglied hingewiesen.

Zufällig eines der "Problem Mitglieder"?



Zitat (von JanFr):
Wie würden Sie entscheiden?

Angesichts der Lage, würde ich
1. verschieben
2. 4-6 Wochen als interne Frist anpeilen um Personalmangel und sonstige Widrigkeiten auffangen zu können
3. mit gerichtsfestem Zustellnachweis versenden, mindestens an die Problemmitglieder
4. nach Versand an die nicht angemeldeten Mitglieder Erinnerungen per Mail versenden
5. sollte 3. nicht gemacht werden, 16 Tage zuvor an die noch nicht angemeldeten Mitglieder mit gerichtsfestem Zustellnachweis versenden


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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