Veruntreuung? nicht nachweisbar - Kasse stimmt

3. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Veruntreuung? nicht nachweisbar - Kasse stimmt

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage.

Beispielsweise hat der Kassenwarts eines eingetragenen Vereins über mehrere Jahre (2-3 Jahre) merkwürdige Buchungen im Kassenbuch verzeichnet, welche auch auf dem Kontoauszug so vorfindbar sind. Es handelt sich dabei pro Jahr um etwa 4-5 Barauszahlungen, jeweils in höhe von 100-300€. Zu diesen Abhebungen gab es jedoch keinen Anlass, da die Barkasse immer gut gefüllt war. In der Buchhaltung wurde dann der entsprechende Betrag beim Bankkonto abgebucht und der Kasse hinzugefügt. Der Kassenwart wurde darauf angesprochen, dieser sagte zu den Buchungen, das er versehentlich bei der Kontoauswahl ein falsches Konto am Schalter erwischt habe und habe das Geld dann in die Kasse zurückgelegt, bei anderen Buchungen konnte er sich nicht erinnern.

Bei der Kassenprüfung gab es keine Beanstandungen, da das Geld welches sich aus den rechnerischen Belegen & Kontoauszügen ergab auch so vorhanden war (Barkasse und Bankkonto). Allerdings sind die Zahlungsvorgänge trotzdem überflüssig gewesen, an mancher Stelle.

Nun zu meinen Fragen:
1.) Hat der Kassenwart sich Strafbar gemacht?
2.) Falls ja, welche Strafe würde er bekommen?
3.) Gibt es Empfehlungen für eine Vorgehensweise?




-- Editiert von brian1999 am 03.09.2019 12:05

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von brian1999):
Bei der Kassenprüfung gab es keine Beanstandungen, da das Geld welches sich aus den rechnerischen Belegen & Kontoauszügen ergab auch so vorhanden war

Also weder Veruntreuung noch sonst eine strafbare Handlung erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

3.) Gibt es Empfehlungen für eine Vorgehensweise?
Neuen Kassenwart wählen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es mag vielleicht sein, das auf dem ersten Blick keine strafbare Handlung erkennbar ist.
Da es aber keinen direkten Zahlungsanlass gab, ist es ja schon verdächtig - vielleicht wurden zwischenzeitlich von ihm andere private Rechnungen beglichen. Jedoch passte bei der Kassenprüfung dann wieder der Bestand.

Für uns stellt sich nun die Frage, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, oder ob wir den Kassenwart einfach abwählen - und es dabei belassen.

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#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von brian1999):
Für uns stellt sich nun die Frage, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist



Was will man denn anzeigen? Ein unnötiges abheben und in die Barkasse einzahlen ist nicht strafbar.


Zitat (von brian1999):
oder ob wir den Kassenwart einfach abwählen - und es dabei belassen.



Dürfte wohl das Sinnvollste sein.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#5
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß ich nicht, ich hätte Gedacht sowas wie - Verdacht auf Veruntreuung. Egal - wir belassen es nun dabei, und werden ihn einfach vom Amt des Kassenwarts freistellen - mit der Begrüngung der überflüssigen Barabhebungen.

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von brian1999):
werden ihn einfach vom Amt des Kassenwarts freistellen - mit der Begrüngung der überflüssigen Barabhebungen


Rechtsgrundlage?

Wo ist die Freistellung geregelt?

Wo ist geregelt, dass Barabhebungen nicht zulässig sind?

Sowas kann ganz schnell nach hinten los gehen, wenn der Kassenwart sich dann einen Anwalt nimmt, und der Verein nachher für alle Kosten aufkommen muss.

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#7
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, da haben sie recht, dann müssen wir wohl bis zur Neuwahl warten.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von brian1999):
Für uns stellt sich nun die Frage, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist,

Nein, die könnte hier wegen des § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) sogar zu unangenehmen Folgen führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von brian1999):
Für uns stellt sich nun die Frage, ob eine Strafanzeige sinnvoll ist,

Nein, die könnte hier wegen des § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) sogar zu unangenehmen Folgen führen.


Es ist ja immer die Frage, wie weit Ermittelt wird. Wenn ermittelt werden würde, dass es bei dem Kassenwart zum Zeitpunkt der Barabhebungen finanziell schlecht aussah. Es ist ja nur die Frage - ob ein nicht effektiver Schaden - zu solchen Ermittlungen führen würde.

Andererseits stellt sich für uns "menschlich" die Frage, ob wir ihn wegen ein paar Abhebungen das Leben schwer machen sollten, da er die letzten 10 Jahre sehr engagiert im Verein tätig war und auch einen großen Teil seines Urlaubs im Verein ehrenamtlich tätig war.

-- Editiert von brian1999 am 06.09.2019 09:31

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Polizei als Buchprüfer / Wirtschaftsprüfer betätigen wird, und die Konten von Verein und Kassenwart anschauen wird, wo doch offensichtlich kein Schaden entstanden ist, dürfte nahe Null liegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Polizei als Buchprüfer / Wirtschaftsprüfer betätigen wird, und die Konten von Verein und Kassenwart anschauen wird, wo doch offensichtlich kein Schaden entstanden ist, dürfte nahe Null liegen.


okay.

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Die Frage die ich habe:
Wie hoch ist der Bestand der Barkasse im Durchschnitt? Zu gewissen Zeiten - bei Vereinsfesten zb. macht es ja Sinn die Barkasse höher auszustatten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Bestand in der Barkasse schwankt zwischen 200€ und 3000€, liegt meist aber immer um 1000€

-- Editiert von brian1999 am 06.09.2019 11:53

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#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von brian1999):
Andererseits stellt sich für uns "menschlich" die Frage, ob wir ihn wegen ein paar Abhebungen das Leben schwer machen sollten, da er die letzten 10 Jahre sehr engagiert im Verein tätig war und auch einen großen Teil seines Urlaubs im Verein ehrenamtlich tätig war


Spar dir die Heuchelei, ihr überlegt, ob ihr ihn trotz stimmender Kasse anzeigen solltet und wollt ihn bei der nächsten Wahl nicht Wiederwählen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mal ein sehr kurzfristiger Bestand von 3000€ vorhanden ist, ist auch in Ordnung, und nachvollziehbar, dieser wird schnell durch entsprechende Ausgaben meist auf unter 1000€ gebracht.

Wie gesagt, was für uns merkwürdig ist, ist eben das, das es teilweise zu Abbuchungen (zwischen 100€ und 300€) gekommen ist, wo der Bestand bereits bei 700€ lag. Nach den oben genannten Abuchungen erfolgten nämlich über mehrere Wochen im Anschluss keine Barausgaben. Das es mal passieren kann, bei der Kontoauswahl auf das falsche Konto zu drücken - gut mag ja sein.

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#16
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Spar dir die Heuchelei, ihr überlegt, ob ihr ihn trotz stimmender Kasse anzeigen solltet und wollt ihn bei der nächsten Wahl nicht Wiederwählen.


Ja okay, vielleicht machen wir auch ein wenig zu viel, mit dem ganzen rechtlichen Angelegenheiten - und sollten es bei keiner Wiederwahl belassen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Spar dir die Heuchelei, ihr überlegt, ob ihr ihn trotz stimmender Kasse anzeigen solltet und wollt ihn bei der nächsten Wahl nicht Wiederwählen.
Das hab' ich mir auch gedacht.

Wenn man jemanden nicht Schaden will, dann zeigt man nicht mal an wenn wirklich unterschlagen wurde, sondern einigt sich intern. Hier fehlt aber nicht mal was ... offenbar soll der Kassenwart irgendwie abgesägt werden.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von brian1999):
Wenn ermittelt werden würde, dass es bei dem Kassenwart zum Zeitpunkt der Barabhebungen finanziell schlecht aussah.

Irrelevant.
Das ist bei Millionen Deutschen der Fall, nicht nur zum Monatsende.



Zitat (von brian1999):
Andererseits stellt sich für uns "menschlich" die Frage, ob wir ihn wegen ein paar Abhebungen das Leben schwer machen sollten, da er die letzten 10 Jahre sehr engagiert im Verein tätig war und auch einen großen Teil seines Urlaubs im Verein ehrenamtlich tätig war.

Dann würde sich schon aus Anstand und Dankbarkeit jedwede Anzeige verbieten.
Er ist halt schusselig gewesen - Augenblicksversagennennt man das.

Einfach nicht mehr wiederwählen und die Sache ist erledigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Mich interessiert wieviel Zeit (Monate, Tage, Stunden) zwischen der Abhebung bei der Bank und dem Eingang in der Vereinskasse durchschnittlich lag. Und wieviel solche "Vorfälle" es gab.
Wenn der Betrag noch am gleichen Tag in der Vereinskasse wieder angekommen ist, dürfte die Sache keine weitere Überprüfung wert sein.
Nur wenn es sich um mehr als 3 Tage handelt könnte man nachdenken ob Sanktionen sinnvoll sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#20
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, das ist immer am gleichen Tag erfolgt. Wobei da ja auch keine direkte Überprüfung stattfinden kann, da er die Barkasse ja auch verwaltet. Bei dem Belegen würde es halt direkt in die Kasse gebucht. Bei der Kassenprüfung war das Geld da, was da sein müsste.

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#21
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wollte mich an dieser Stelle nochmal für eure Unterstützung und Einschätzung der Lage bedanken. Für uns ist das Thema damit abgeschlossen.

Wir würden nun von einer Strafanzeige usw. absehen. Eine eindeutige Veruntreuung ist an dieser Stelle nicht nachweisbar. Am Ende stimmt die Kasse, auch aufgrund unnötiger und fragwürdiger Barabhebungen/Umbuchungen - die bleiben nun halt im Raum stehen. Selbst wenn er kurzfristig veruntreuut hätte - niemand ist frei von Fehlern - und letzenendes hat es dem Verein nicht direkt geschädigt. Zudem ist diese Person wesentlich daran beteiligt, dass es den Verein heute überhaupt noch gibt. Zumal denken wir, dass eine weitere Verfolgung sein ganzes berufliches und privates Leben erst einmal umwerfen würde/könnte, was in keinem Verhältnis zu den eventuellen minimalen Veruntreuungen stehen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von brian1999):
Ich wollte mich an dieser Stelle nochmal für eure Unterstützung und Einschätzung der Lage bedanken. Für uns ist das Thema damit abgeschlossen.

Wir würden nun von einer Strafanzeige usw. absehen. Eine eindeutige Veruntreuung ist an dieser Stelle nicht nachweisbar. Am Ende stimmt die Kasse, auch aufgrund unnötiger und fragwürdiger Barabhebungen/Umbuchungen - die bleiben nun halt im Raum stehen. Selbst wenn er kurzfristig veruntreuut hätte - niemand ist frei von Fehlern - und letzenendes hat es dem Verein nicht direkt geschädigt. Zudem ist diese Person wesentlich daran beteiligt, dass es den Verein heute überhaupt noch gibt. Zumal denken wir, dass eine weitere Verfolgung sein ganzes berufliches und privates Leben erst einmal umwerfen würde/könnte, was in keinem Verhältnis zu den eventuellen minimalen Veruntreuungen stehen würde.


Unabhängig davon denke ich auch, dass der Spieß schnell gedreht werden könnte, sodass wir dann die ganzen Kosten etc. tragen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12324.09.2019 09:01:05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Kurzes Update: Der KW ist im fiktiven Fall auf den Vorstand zugekommen und hat die fragwürdigen Fälle belegen können. Für den Vorstand also gut - hätte ganz schön nach hinten losgehen können.

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