Verwarnung bei Kündigung

30. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NZ_Stuttgart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Verwarnung bei Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe eine Kündigung bekommen vom Verein, wo es um eine Narrenzunft geht.
Mir wurde vorgehalten daß ich meine Maske letzes Jahr nicht dabei gehabt hätte, wie sich später heraus stellt daß die Maske " entnommen " wurde und 2 M. später beim Ehmaligen Vorstand abgegeben wurde.
Nun meine Frage , in der Satzung steht .

7.Bußgeld
7.1 Bei Verstößen gegen das Aktivengesetz wird eine Verwarnung ausgesprochen und ein Bußgeld in Höhe von 5€ bis 25 € auferlegt. Ebenso kann die Vorstandschaft Mitgliedern die Teilnahme an Veranstaltungen untersagen .Bei drei Verwarnungen behält die Vorstandschaft vor, das betreffende Mitglied aus dem Verein auszuschließen.

So es gab kein Bußgeld, mir wurde nicht mitgeteilt das untersagen von Veranstaltungen.
Des Weiteren wie müssen die Verwarnungen aussehen ?

Gruss

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7198 Beiträge, 1513x hilfreich)

Es tut mir leid,
aber dein Beitrag ist mir zu wirr, ich versuche es aber trotzdem mal.

Einen Vereinsausschluss bestimmt die Jahreshauptversammlung.

Man kann gegen den Ausschluss bei einem Verein aber auf der nächsten oder gleichen Jahreshauptversammlung Einspruch erheben. Die Versammlung ist ja das höchste Gremium eines Vereins und befindet dann.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NZ_Stuttgart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Es tut mir leid,
aber dein Beitrag ist mir zu wirr, ich versuche es aber trotzdem mal.

Einen Vereinsausschluss bestimmt die Jahreshauptversammlung.

Man kann gegen den Ausschluss bei einem Verein aber auf der nächsten oder gleichen Jahreshauptversammlung Einspruch erheben. Die Versammlung ist ja das höchste Gremium eines Vereins und befindet dann.


Hallo,

dazu sollte ich die Vereinssatzung reinkopieren oder zu Verfügung stellen, daß aber hier nicht machbar ist oder ich nicht weiß wie es geht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Erstmal den Sachverhalt verständlicher schildern.
Was heißt:

Zitat:
habe eine Kündigung bekommen vom Verein, wo es um eine Narrenzunft geht.

Ein Verein kann eine Mitgliedschaft nicht kündigen, kündigen kann nur ein Mitglied.
Die Beendigung der Mitgliedschaft durch den Verein heißt richtig: Vereinsausschluss.

Also, was wurde gekündigt, wirklich die Mitgliedschaft oder die Teilnahme an Veranstaltungen ?
Allerdings steht da wieder:
Zitat:
mir wurde nicht mitgeteilt das untersagen von Veranstaltungen.

Aber da steht wieder kein Wort von Teilnahme.

Dann kommt eine Frage zum Bußgeld. obwohl:
Zitat:
So es gab kein Bußgeld,


Wieso hat diese Frage was mit der Kündigung zu tun.

-- Editiert von Spezi-2 am 30.01.2018 10:54

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NZ_Stuttgart
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Erstmal den Sachverhalt verständlicher schildern.
Was heißt:
Zitat:
habe eine Kündigung bekommen vom Verein, wo es um eine Narrenzunft geht.

Ein Verein kann eine Mitgliedschaft nicht kündigen, kündigen kann nur ein Mitglied.
Die Beendigung der Mitgliedschaft durch den Verein heißt richtig: Vereinsausschluss.

Also, was wurde gekündigt, wirklich die Mitgliedschaft oder die Teilnahme an Veranstaltungen ?
Allerdings steht da wieder:
Zitat:
mir wurde nicht mitgeteilt das untersagen von Veranstaltungen.

Aber da steht wieder kein Wort von Teilnahme.

Dann kommt eine Frage zum Bußgeld. obwohl:
Zitat:
So es gab kein Bußgeld,


Wieso hat diese Frage was mit der Kündigung zu tun.

-- Editiert von Spezi-2 am 30.01.2018 10:54


Es nicht einfach es hier ordentlich zu schildern, wenn man die Kündigung nicht gelesen hat mit den Gründen.
Deshalb gibt es hier keine Möglichkeit es hier zu rein zu kopieren ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Das Dokument / die Dokumente scannen. Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.

Mit einem der Bilderdienste wie z.B. http://www.fotos-hochladen.net/ das Foto ins Internet stellen.

Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.

Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet



Zitat (von NZ_Stuttgart):
vom Verein, wo es um eine Narrenzunft geht.

Ironischerweise nehmen die solche Sachen extrem ernst ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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