hallo zusammen,
ich bin teil in einem ortsvorstand einer hilfsorganisation. unser ortsvorsitzender wurde vom landesverband aus seines amtes enthoben, und wurde aufgefordert sämtliche vereinseigentümer (vor allem kontounterlagen, kassenbücher, schlüssel usw.) herauszugeben, wogegen er sich strikt weigert.
neben den vereinsordnungsmßnahmnen (vereinsausschluss), gibt es doch auch sicher zivil oder strafrechtliche regelungen gegen die hier verstoßen werden, denn so kann die komplette vereinsarbeit nicht stattfinden und ist lahmgelegt.
wäre nett wenn ihr mir ein paar schlagwörter oder paragraphen nennen könnt, fals jemand ein vergleichurteil kennt wäre das auch sehr gut.
vielen dank vorab
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Verwweigerung der herausgabe von vereinseigentum
28. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juli 2010 | 15:35
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 2x hilfreich)
Verwweigerung der herausgabe von vereinseigentum
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#1
Antwort vom 3. August 2010 | 18:36
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 418x hilfreich)
Hallo,
er muß alles herausgeben was er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender erhalten hat, vgl. BGB § 667
. Lies mal Stöber, 9. Auflage Rn 307.
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#2
Antwort vom 3. August 2010 | 20:12
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
wogegen er sich strikt weigert
Vielleicht weil er die Berechtigung der Amtsenthebung aus sachlichen oder formalen Gründen (berechtigt?) bestreitet?
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#3
Antwort vom 5. August 2010 | 18:20
Von
Status: Praktikant (685 Beiträge, 882x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 7. August 2010 | 20:15
Von
Status: Lehrling (1570 Beiträge, 463x hilfreich)
Eine Absetzung kann nur über die Mitgliederversammlung erfolgen, von daher gehe ich aus, das der Vorsitzende noch rechtlich im Amt ist.
Geht es zufällig um das THW?
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#5
Antwort vom 8. August 2010 | 03:57
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
Eine Absetzung kann nur über die Mitgliederversammlung erfolgen
Genau in die Richtung zielte meine Antwort oben. Ich bin nur im Vereinsrecht nicht so firm, daß ich das so klar hätte feststellen können.
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