Verwweigerung der herausgabe von vereinseigentum

28. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
speyer
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Verwweigerung der herausgabe von vereinseigentum

hallo zusammen,

ich bin teil in einem ortsvorstand einer hilfsorganisation. unser ortsvorsitzender wurde vom landesverband aus seines amtes enthoben, und wurde aufgefordert sämtliche vereinseigentümer (vor allem kontounterlagen, kassenbücher, schlüssel usw.) herauszugeben, wogegen er sich strikt weigert.

neben den vereinsordnungsmßnahmnen (vereinsausschluss), gibt es doch auch sicher zivil oder strafrechtliche regelungen gegen die hier verstoßen werden, denn so kann die komplette vereinsarbeit nicht stattfinden und ist lahmgelegt.

wäre nett wenn ihr mir ein paar schlagwörter oder paragraphen nennen könnt, fals jemand ein vergleichurteil kennt wäre das auch sehr gut.

vielen dank vorab

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Hallo,
er muß alles herausgeben was er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender erhalten hat, vgl. BGB § 667 . Lies mal Stöber, 9. Auflage Rn 307.

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#2
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
wogegen er sich strikt weigert


Vielleicht weil er die Berechtigung der Amtsenthebung aus sachlichen oder formalen Gründen (berechtigt?) bestreitet?

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 882x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Eine Absetzung kann nur über die Mitgliederversammlung erfolgen, von daher gehe ich aus, das der Vorsitzende noch rechtlich im Amt ist.
Geht es zufällig um das THW?

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#5
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Eine Absetzung kann nur über die Mitgliederversammlung erfolgen


Genau in die Richtung zielte meine Antwort oben. Ich bin nur im Vereinsrecht nicht so firm, daß ich das so klar hätte feststellen können. :)

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