Vorstand Wahl

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
ak88
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstand Wahl

Hallo,

ist es theoretische möglich in der Satzung folgendes zu schreiben.

1) Der Vorstand bennent seine Nachfolgen selbst und nicht durch die Mitlgiederversammlung. Wenn ja, wie formuliert man das richtig. Wie ist es dann mit der Gemeinnützigkeit und wird sowas anerkannt?

2) Es gibt doch die Ehrenamtpauschale. Wie Formuliert man das richtig in der Satzung?

Vielen Dank

Gruß
Alex

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Wie ist es dann mit der Gemeinnützigkeit


Die gibt es für einen Verein, nicht für ein privates kleines Königreich mit Erbfolge. ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bezüglich der Ehrenamtspauschale musst du nur mal Googlen.
Bezüglich der Gemeinnützigkeit würde ich Kontakt mit der Finanzamt aufnehmen.
Wenn es sich um die Neugründung eines Vereines handelt, würde ich dir den Kauf des "Vereinsrechtes" empfehlen und es komplett durchlesen (eher 2-3x nötig) und dann einen Satzungsentwurf machen und diesen sowohl dem Finanzamt wie auch dem Vereinsregister vorlegen.
Gemeinnützigkeit: hier ist eher die Angabe des Zweckes wichtig und was im Falle der Auflösung/Fusion mit dem Vereinsvermögen passiert.
Vorstande arbeiten immer ehrenamtlich und daher unentgeltlich. Eine Ehrenamtspauschale ist für Tätigkeiten gedacht, die darüber hinaus gehen. Z.B. für das Führen einer Geschäftsstelle, besonderen Arbeitseinsatz usw. - nicht aber für Vorstandstätigkeiten.
Die Wahl des Vorstandes ist für mich das ursprünglichste Recht der Mitgliederversammlung - genau wie die Überprüfung der Arbeit desselbigen durch Berichtspflicht auf der Versammlung.
Etwas anderes ist es, wenn du regeln möchtest, dass bei Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes die anderen Vorstandsmitglieder das Recht erhalten, diesen Posten bis zur nächsten Versammlung kommisarisch zu besetzen.
Auch die Formulierung "der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt" ist zu empfehlen.

-- Editiert am 10.12.2009 10:00

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