Vorstand priv. insolvent- Vereinskonto pfändbar?

9. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kaktuspalme
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstand priv. insolvent- Vereinskonto pfändbar?

Wir wurden gewarnt, daß möglicherweise unser Vereinskonto gepfändet werden könnte, wenn der insolvente Vorstand Zugriff auf das Vereinskonto hat, bzw. dessen Name im Vereinskonto auftaucht.
Stimmt das?
Wenn ja, wie kann sich der Verein absichern, nicht für die Privatschulden des Vorstands gepfändet/ haftbar gemacht zu werden?
Vielen Dank für kompetente Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Gepfändetr werden können doch nur Forderungen sowie Einlagen oder ähn liches welche das insolvente Vorstandsmitglied gegen den Verein hat.
Ein Drittschuldner kann sich nicht dagegen absichern, das solche "Guthaben" gepfändet werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Wir wurden gewarnt, daß möglicherweise unser Vereinskonto gepfändet werden könnte, wenn der insolvente Vorstand Zugriff auf das Vereinskonto hat, bzw. dessen Name im Vereinskonto auftaucht.
Stimmt das?


Das Vereinskonto muss natürlich auf den Namen des Vereins laufen und der Vorstand darf lediglich eine Vollmacht für das Konto haben.

Sollte es sich der Vorstand einfach gemacht haben oder weil es für Privatkonten günstigere Konditionen gibt im Vergleich zu Vereinskonten und aus diesem Grund das Konto auf den eigenen Namen eröffnet haben, dann kann das Konto im Falle der Privatinsolvenz des Vorstandes tatsächlich gepfändet werden. Dann ist es aber rechtlich gesehen kein Vereinskonto.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wer ist den Kontoinhaber? Wenn das Konto auf den Vereinsvorstand persönlich angelegt ist und es sich auch nicht um ein Treuhandkonto handelt, dann wird der Insolvenzverwalter des Vorstands darauf zugreifen. Der Verein kann sich dann wegen der nicht korrekten Hinterlegung der Vereinsgelder in die Riege der Insolvenzgläubiger einreihen.

Sollte der Verein Kontoinhaber sein, dann kommt der Insolvenzverwalter des Vorstands da nicht dran.

2x Hilfreiche Antwort

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