Vorstand "täuscht" Verein vor ?

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.01.2016 17:39:29
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstand "täuscht" Verein vor ?

Folgendes:

Ende 2008 wurde ein Verein gegründet, welcher unter anderen Veranstaltungen durchführt.

Es kamen einige Mitglieder zusammen und einige Veranstaltungen wurden auch wirklich durchgeführt.
Dies geschah alles im Namen eines e.V. , da der Verein laut dem Vorstandvorsitzenden eingetragen war. Der Verein wurde Ende 2009 aufgelöst, aber der ehemalige Vorstandvorsitzende führte weiterhin Veranstaltungen und ähnliches im Namen des Vereins durch, mit der Begründung er hätte unter diesem Namen ein Gewerbe angemeldet und dürfe somit auch das eigens für den Verein erstellte Logo weiterverwenden.


Nun stellte sich aber heraus, dass der Verein niemals beim zuständigen Registergericht eingetragen war, da der Antrag zurückgezogen wurde.

1. Waren die Rechtsgeschäfte des Vereins somit nicht rechtens?

2. Darf der Vorstand einfach Logo und Namen weiterführen um den bis dato guten Namen des Vereins zu mißbrauchen ?

3. Ist es möglich Mitgliedsbeiträge zurückzufordern, da kein e.V. bestand ?

4. Gibt es für die ehem. Mitglieder überhaupt eine Möglichkeit gegen diese Täuschung vorzugehen ? Immerhin haben einige der Mitglieder im Namen des e.V. Schriftverkehr geführt und Rechtsgeschäfte geführt.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

ad 1.

Nö, §26 BGB . Ein Verein muß nicht eingetragen sein, damit seine Rechtsgeschäfte wirksam sind.

ad 2.

Wenn der Verein aufgelöst ist, existiert ja offenbar niemand mehr, der Rechte an dem Namen oder Logo geltend machen kann (am Logo ggfs. noch der Urheber). Dann ist der Name wieder frei nutzbar.

ad 3.

Warum hätte denn die Mitgliedschaft an die Eintragung gebunden sein sollen?

ad 4.

Wenn man "vorgehen" will, sollte man sich erst mal überlegen, welcher Schaden denn entstanden sein soll (zivilrechtlich) bzw. welcher Straftatbestand einschlägig sein soll (strafrechtlich). Wenn man dazu nur die Schultern zucken kann, gibt es auch nichts "vorzugehen".

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wie wurde denn "Aufgelöst" ?

Ist das der selbe Verein oder nur ein ähnlicher?

Uwe

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