Vorstandsitzungen, kleiner Vorstand

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorstandsitzungen, kleiner Vorstand

Hallo, unser BGB-Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzendem, der Gesamtvorstand besteht aus diesen beiden und dem Kassenwart. Im Vorstand sind also 3 Personen.
Der Vorstand trifft sich regelmäßig, manchmal ist aber jemand verhindert, so dass nur zwei Personen da sind.

Wären Entscheidungen / Beschlüsse gültig, wenn nur zwei Personen vom Vorstand anwesend sind und beide dafür stimmen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wirf mal einen Blick in die Satzung, ob da etwas geregelt ist.

Im Normalfall reicht die Mehrheit.

Berry

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#2
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Gibt es keine Regelungen (Satzung, Geschäftsordnung), dann ist der Vorstand beschlussfähig, sobald neben der/dem Vorsitzenden noch ein weiteres Vorstandsmitglied anwesend ist.

Bei kleinen Vereinen wird in der Literatur allerdings empfohlen, dass der Vorstand nur aus zwei Personen besteht, die auch im schriftlichen Umlaufverfahren (= E-Mail-Austausch oder WhatsApp) beschließen können. Das ist in der Satzung zu regeln.

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