Hallo, unser BGB-Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzendem, der Gesamtvorstand besteht aus diesen beiden und dem Kassenwart. Im Vorstand sind also 3 Personen.
Der Vorstand trifft sich regelmäßig, manchmal ist aber jemand verhindert, so dass nur zwei Personen da sind.
Wären Entscheidungen / Beschlüsse gültig, wenn nur zwei Personen vom Vorstand anwesend sind und beide dafür stimmen?
Vorstandsitzungen, kleiner Vorstand
8. April 2019
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Frage vom 8. April 2019 | 18:21
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorstandsitzungen, kleiner Vorstand
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 8. April 2019 | 21:37
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Wirf mal einen Blick in die Satzung, ob da etwas geregelt ist.
Im Normalfall reicht die Mehrheit.
Berry
#2
Antwort vom 11. April 2019 | 03:00
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
Gibt es keine Regelungen (Satzung, Geschäftsordnung), dann ist der Vorstand beschlussfähig, sobald neben der/dem Vorsitzenden noch ein weiteres Vorstandsmitglied anwesend ist.
Bei kleinen Vereinen wird in der Literatur allerdings empfohlen, dass der Vorstand nur aus zwei Personen besteht, die auch im schriftlichen Umlaufverfahren (= E-Mail-Austausch oder WhatsApp) beschließen können. Das ist in der Satzung zu regeln.
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