Vorstandsperson auf MV abwählen?

29. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
LadyOle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstandsperson auf MV abwählen?

Hallo,
in einem Verein gibt es 3 Vorstandspersonen. Wenn die Mitglieder mit dem Verhalten einer Vorstandsperson nicht zufrieden sind (da er keinen Einsatz zeigt und Vertrauensmissbrauch betrieben hat), kann dieser dann auf der MV ohne Vorankündigung abgewählt werden ? Oder muß die Person angehört werden ? Die Person wird nicht an der MV teilnehmen !

Danke sagt Lady

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>in einem Verein gibt es 3 Vorstandspersonen. Wenn die Mitglieder mit dem Verhalten einer Vorstandsperson nicht zufrieden sind (da er keinen Einsatz zeigt und Vertrauensmissbrauch betrieben hat), kann dieser dann auf der MV ohne Vorankündigung abgewählt werden ? Oder muß die Person angehört werden ? Die Person wird nicht an der MV teilnehmen <hr size=1 noshade>


Ohne Vorankündigung geht nicht: § 32, Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt, dass der Gegenstand (der Ausschluss)bei der Einladung bezeicnet werden muss.
Da er VS-Mitglied ist, kann er nach § 27 Abs. 2 BGB nur in der MV abgewählt werden.
Ohne Anhörung geht auch nicht: Das ist ein Rechtsgrundsatz in der BRD. Und wenn Ihr wisst, das "Er" nicht kommen wird, teilt ihm alles so mit, wie all den anderen Mitgliedern. Er kann auch schriftlich zum Ausschlussverfahren seinen Standpunkt äußern.

Viele Grüße aus Sachsen

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#2
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

quote:
(da er keinen Einsatz zeigt und Vertrauensmissbrauch betrieben hat)

Das sollte erst einmal geklärt werden!
Entweder zeigt er keinen Einsatz oder ihm wird bei seinem Einsatz ein Vertrauensmissbrauch vor geworfen.
Ohne Vorankündigung geht gar nichts und dann sollte der Vertrauensmissbrauch geschildert werden. Denn manche Mitglieder sehen in seinem Verhalten vieleicht keinen Makel und würdigen seine Tätigkeit.
Dessweiteren sollte hin und wieder mal in die Satzung des Vereines geschaut werden... :grins:
Beachte: Einladungsfriest und Einladungsform. Bei dem kleinsten Fehler ( zb . keine schriftliche Einladung für jedes Mitglied mit den dazu gehörigen Tagesordnungspunkten) kann solch einen Beschluß/Abwahl rückgängig machen.
Ebenfalls sollte man sich darüber bewußt sein, dass man nicht einfach abwählen kann, sondern auch gleich zeitig neu wählt

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#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Ohne Vorankündigung kann man nicht abwählen!
Bei Einberufung einer Mitgliederversammlung muß die Tagesordnung bekannt gegeben werden, damit sich jedes Mitglied auf diese Versammlung vorbereiten kann, bzw. das Mitglied im Vorfeld entscheiden kann ob er überhaupt an dieser Mitgliederversammlung teil nimmt. Wie @muran schon schrieb, sollte des öftern mal die Satzung, gerade vom Vorstand des Vereines, studiert werden ( leider wird dies immer wieder vernachlässigt, so dass bei Formfehlern Beschlüsse, Anträge, usw... ihre Gültigkeit verlieren).
Dessweiteren ist es meiner Meinung nicht angebracht Mitglieder auch wenn sie im Vorstand tätig sind nur als "Person" zu betiteln. Diese Betitelung sagt schon einiges über das gespannte ( oft nur zu unrecht )persönliche Verhältnis aus.
@LadyOle wer soll denn im Verein von dir geschnippt werden und warum?

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#4
 Von 
guest-12301.08.2011 14:54:24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
LadyOle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
mittlerweile hat sich das Problem von selbst gelöst..

Danke noch mal :)
Ladyole

-- Editiert am 03.08.2011 06:58

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