Vorstandsproblem

27. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Judit Dehli
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstandsproblem

Vorstandsvorsitzenden

Guten Abend, ich habe mal eine Frage . Was kann man tun, wenn der Vorsitzende nicht die Belege / Rechnung oder Protokolle bzw. Beschlüsse an den Kassierer weiterleitet? Er wird in seiner Arbeit erheblich behindert. Zudem steht nun die jährliche Kassenprüfung an, wo wir davon ausgehen müssen, dass diese Belege nicht vorliegen werden.

Was tun ?

liebe Grüße

Probleme im Verein?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Klingt so, dass der Kassierer seine Zuständigkeit nicht aus der Satzungsregelung hat, sondern nach Angabe des Vorsitzenden und dieser ihm damit Weisungen erteilen kann. So wäre es, wenn die Vereinssatzung den nicht vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern keine Aufgaben zuordnet sondern nur einen VorstandsNAMEN gibt. Falls die Satzung so formuliert ist, ein Hinweiss zum Thema aus einem Fachkommentar.
In dem Kommentar von Reichert (2017) bei VereinsR Rn. 2608 ff steht:
{Quote]Es ist richtig, dass die Erwähnung von Vorstandsbezeichnungen in der Satzung nicht ausreichend ist, um eine echte Ressortaufteilung herbeizuführen oder daraus abzuleiten.
Eine Ressortaufteilung kann rechtlich nur anerkannt werden, wenn in der Satzung oder in der Geschäftsordnung eindeutig klargestellt wird, welches Aufgabengebiet welchem jeweiligen Inhaber eines Vorstandsamtes zugewiesen ist.
Nimmt der (gesetzliche) Vorstand, eine solche Ressortaufteilung vor, bedarf der Beschluss der Einstimmigkeit.

Ohne eine solche "echte" Ressortaufteilung wird dem Inhaber des satzungsgemäßen Vorstandsbezeichnung "Kassenwart" im Grunde nur das Arbeitsgebiet "Kassenwart" innerhalb des Vorstandskollegiums zugewiesen. Eine Einzelgeschäftsführungsbefugnis innerhalb des Arbeitsgebiete wird dadurch nicht begründet.

Dies ist der entscheidende Unterschied zur echten Ressortaufteilung, weil dort der Ressortleiter innerhalb seines Ressort grundsätzlich einzelgeschäftsführungsbefugt ist. Dem Vorstandskollegium obliegt dann nur noch eine Kontrollfunktion.

Vorstandsmitgliedern mit welchen wie beschrieben verfahren wird und die sich eine Tätigkeit für den Verein und nicht die Zuarbeit für den Vorsitzenden vorgestellt haben, kann nur empfohlen werden ihr Amt niederzulegen.


-- Editiert von Spezi-2 am 27.02.2021 19:51

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Abwarten bis zur Versammlung und dann den Fall so vortragen
Dem Vorstand schriftlich eine Frist zur Abgabe der Unterlagen schicken
Vom Amt zurücktreten mit sofortiger Wirkung
und vieles mehr

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Judit Dehli):
Was kann man tun, wenn der Vorsitzende nicht die Belege / Rechnung (...) weiterleitet?
er soll in Vorleistung gehen und kriegt erst das Geld wenn er den Beleg / die Rechnung vorlegt...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 93x hilfreich)

Wenn ich dieser Kassierer wäre, würde ich dringend und nachweislich die Belege vom Vorsitzenden abfordern.
Sonst läuft die Kassenprüfung darauf hinaus, dass die Kasse nicht positiv geprüft werden kann und der Kassierer in der MV nicht entlastet wird.
Warum die Protokolle und Beschlüsse weitergeleitet werden sollen, verstehe ich nicht. Kommt auf die satzungsmäßige Aufgabeneinteilung an.
Vielleicht ist es ratsam, dem Verein den Rücken zu kehren.

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