Vorteilsname im Amt

14. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
JaneAusten
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorteilsname im Amt

Fiktiver Fall: Ein Reitverein hat einen Vorstand aus 7 Personen. Der Pächter der Reithalle, die dem Verein gehört, ist ebenfalls Mitglied des Vorstands und stellvertretender Präsident. Dem Vorstand gehören außerdem noch ein Ehepaar und deren Tochter an.
Der Vorstand hat nun in einer internen Sitzung den Beschluss gefasst, dass die Pacht um die Hälfte gekürzt wird.
1. Ist es überhaupt statthaft, dass der Pächter Mitglied des Vorstandes ist? In der Satzung steht dazu nichts
2. Ist ein solcher Beschluss ohne Mitgliederbefragung erlaubt?
Der Vorstand hat des Weiteren die Ausrichtung des jährlichen Turniers an den Pächter übergeben. Dies bedeutet nach Außen gibt der Vereine seinen Namen, die Gewinne gehen an den Pächter. Die Vereinsmitglieder helfen jedoch an allen Tagen unentgeltlich mit. Liegt her eine Vorteilsnahme vor?
Bei der Kassenprüfung wurde den beiden Kassenprüfern die Existenz der Jugendkasse verschwiegen. Ist die Entlastung des Vorstandes gültig?
Bei der letzten Mitgliederversammlung wurde den Mitgliedern die Information verschwiegen, dass es von Seiten des Pächters Pachtrückstände gibt. Macht sich der Vorstand damit strafbar?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
1. Ist es überhaupt statthaft, dass der Pächter Mitglied des Vorstandes ist? In der Satzung steht dazu nichts

Es gibt kein Vorschrift, die das verbietet.

Zitat:
2. Ist ein solcher Beschluss ohne Mitgliederbefragung erlaubt?

Wenn in der Satzung dazu nichts steht: Ja.

Zitat:
Die Vereinsmitglieder helfen jedoch an allen Tagen unentgeltlich mit. Liegt her eine Vorteilsnahme vor?

Nein. Den Vorteil hat ja der Pächter - und der ist nicht Amtsträger. (Selbst wenn mn die Vorstandsmitgliedschaft als Amt im Sinne des StGB sehen würde - der Vorteil bezieht sich ja nicht auf die Amtsführung, sondern auf die Pächtereigenschaft.)

Zitat:
Bei der Kassenprüfung wurde den beiden Kassenprüfern die Existenz der Jugendkasse verschwiegen. Ist die Entlastung des Vorstandes gültig?

Ja. Beschlossen ist beschlossen.

Zitat:
Bei der letzten Mitgliederversammlung wurde den Mitgliedern die Information verschwiegen, dass es von Seiten des Pächters Pachtrückstände gibt. Macht sich der Vorstand damit strafbar?

Nein.

Es dürfte sinnvoller sein, bei der nächsten Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand zu wählen und qualifiziertere Kassenprüfer, als mit Hilfe des Strafrechts sinnlos (und ergebnislos) im Nebel zu stochern.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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