Was tun bei finanziellen Ungereimtheiten und Ausschluss aus vereinsinternen Informationskanälen?

13. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Yorick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was tun bei finanziellen Ungereimtheiten und Ausschluss aus vereinsinternen Informationskanälen?

Hallo -

ich bin seit vielen Jahren Mitglied eines gemeinnützigen e.V., bei dem ein Teil der Mitglieder auch Nutzer (Mieter) ist. Ich gehöre zu den reinen Mitgliedern ohne Nutzungsvertrag, habe mich jedoch jahrelang ehrenamtlich für gemeinnützige Aktivitäten engagiert und entsprechende Spenden und Förderungen erwirtschaftet.

Seit einer Neuorganisation und eines Vorstandswechsels 2020 ist die Tätigkeit des Vorstandes, insbesondere in finanziellen Dingen, völlig intransparent geworden.

* keinerlei Protokolle der Vorstandssitzungen, z.B. über Entscheidungen zu kostspieligen Anschaffungen (laut Satzung erforderlich)
* auf der Mitgliederversammlung im Mai 2021 Vorlage eines unvollständigen und fehlerhaften, und nicht von einem Steuerberater geprüften Finanzbericht für 2020
* neu gewählter Kassenwart ist im August 2021 nach nur 3 Monaten zurückgetreten, ebenfalls ohne Vorlage eines ordnungsgemäßen Finanzbericht 2020 und ohne Informationen zum aktuellen Stand der Finanzen
* Verdacht der Steuerhinterziehung (u.a. keine Anmeldung und Zahlung eingenommener Umsatzsteuer)
* keine Vorlage einer Finanzplanung für 2021 (laut Satzung erforderlich)

Daneben wurden immer wieder auch größere Anschaffungen (teilweise zu mehreren Tausend Euro) getätigt, über die die Mitglieder weder im Vorfeld noch im Nachgang informiert wurden.

Außerdem steht die Gemeinnützigkeit auf dem Spiel, da es keinerlei gemeinnützige Aktivitäten (mehr) gibt, der Verein rein als Vermieter agiert, auch der Nutzerkreis exklusiv ist und möglicherweise (auch von mir mit erwirtschaftete) gemeinnützige Gelder und Förderungen zweckentfremdet werden.

In den letzten Monaten habe ich diese Ungereimtheiten und Gefahren immer wieder thematisiert, z.B. schriftlich an den Vorstand und alle Mitglieder sowie auch während einer Mitgliederversammlung.
Seitens des Vorstandes wurde dies jedoch stes ignoriert bzw. mit schwammigen Antworten erwidert. Die übrigen Mitglieder interessieren die Ungereimtheiten nicht.
Nachdem ein weiteres Mitglied unter fadenscheinigen Vorwänden ausgeschlossen wurde, bin ich daher das einzige Mitglied, das Ungereimtheiten anspricht.

Vor kurzem wurde ich nun ohne Ankündigung und ohne Begründung aus sämtlichen Kommunikationskanälen des Vereins (verpflichteter e-Mail-Verteiler, Slack, Cloudspeicher mit wichtigen Dokumenten wie Versammlungsprotokollen)
entfernt und mir so der Zugriff auf jeglichen Informationsaustausch mit Vorstand und allen Mitgliedern genommen.

Ende Oktober steht eine Mitgliederversammlung für die Wahl des Kassenwarts an. Auch dazu erhalte ich keine Informationen mehr. An der Versammlung selbst kann ich aus wichtigen Gründen leider nicht persönlich teilnehmen.
Ohne Einblick in die Tätigkeit insbesondere des Kassenwartes zu haben, könnte ich den Kassenwart ja auch gar nicht entlasten. Auch im Nachgang würde ich keinen Zugang zu Unterlagen z.B. aus der Mitgliederversammlung haben, was faktisch einem Vereinsausschluß gleichkommt.

Der Vorstand weigert sich auf meine Nachfrage hin ohne substantielle Begründung, mich wieder in die Informationskanäle aufzunehmen.

Meine Frage:

--> Wie kann ich erreichen, wieder Zugang zu allen vereinsinternen Informationskanälen zu bekommen?
--> Was kann ich tun, um möglicherweise strafrechtlich relevante und vereinsschädigende Vorgänge seitens des Vorstandes zu beweisen und zu unterbinden, die von den übrigen Mitgliedern ignoriert bzw. teilweise sogar gedeckt werden?

Vielen Dank im voraus
Yorick

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Yorick):
Wie kann ich erreichen, wieder Zugang zu allen vereinsinternen Informationskanälen zu bekommen?

Warum genau sollte einem dieser Anspruch überhaupt zustehen?



Zitat (von Yorick):
Was kann ich tun, um möglicherweise strafrechtlich relevante und vereinsschädigende Vorgänge seitens des Vorstandes zu beweisen und zu unterbinden, die von den übrigen Mitgliedern ignoriert bzw. teilweise sogar gedeckt werden?

Das beweisen macht man in den man Beweise legal beschafft.
Das unterbinden ist etwas schwerer, denn da müsste man mehrgleisig fahren. Für das strafrechtliche ist der Staatanwalt zuständig.
Das zivilrechtliche ist schwerer, denn da müsste man erst mal einen Rechtsanspruch haben, eigenes Geld in die Hand nehmen und selber klagen.

Der beste Hebel dürfte hier das Vereinsrecht sein, also alles was nicht mit dem Vereinsrecht übereinstimmt, anfechten, auf Unterlassung klagen etc.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

In dem Eröffnungsbeitrag werden zahlreiche Mitgliedsrechte / Ansprüche geschildert welche einem "normalen" Mitglied in der Regel satzungsmäßig nicht eingeräumt werden und ohne näherer Begrü+ndung unterstellt dass diese bestehen.
Um die Fragen sachgemäß zu beantworten, müßte der Beitrag zunächst um die Schilderung der natrürlci fiktiven satzungsmäßigen Grundlagen der Ansprüche ergänzt werden.
Soweit keine satzungsmäßigen Grundlagen bestehen ist das Organ (der Vorstand) berechtigt diese durch internen Beschluiss wieder aufzuheben oder zu ändern. Im Übrigen:

Zitat:
Was kann ich tun, um möglicherweise strafrechtlich relevante und vereinsschädigende Vorgänge seitens des Vorstandes zu beweisen und zu unterbinden, die von den übrigen Mitgliedern ignoriert bzw. teilweise sogar gedeckt werden?

Als"Alleinkämpfer" wird man die "Arbeitsweise" des Vorstandes kaum ändern können. Zunächst muss man sich darum bemühen eine Mehrheit der Mitglieder zugewinnen, welche die Kritik an der Arbeitsweise unterstützt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Yorick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
In dem Eröffnungsbeitrag werden zahlreiche Mitgliedsrechte / Ansprüche geschildert welche einem "normalen" Mitglied in der Regel satzungsmäßig nicht eingeräumt werden und ohne näherer Begrü+ndung unterstellt dass diese bestehen.


Wie soll ich meine Rechte und Pflichten in dem Verein wahrnehmen, wenn ich keine Informationen darüber bekomme, was dort passiert und was der Vorstand tut oder nicht tut?

Gründe:
* Um z.B. den Kassenwart entlasten zu können, benötige ich Informationen zu seiner Tätigkeit.
* Nach der Mitgliederversammlung erhalte ich das Protokoll nicht und weiß daher nicht, was dort besprochen wurde - wer z.B. als neuer Kassenwart gewählt wurde
* Ich kann keinen Kontakt mit allen Mitgliedern aufnehmen, um z.B. mein Minderheitenrecht auszuüben (Einberufung der Mitgliederversammlung nach § 37 BGB)

Unabhängig davon, was in einer Satzung steht, muß ich doch diese Möglichkeiten haben, andernfalls kommt das einem Vereinsausschluß gleich.

-- Editiert von Yorick am 14.10.2021 10:32

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#4
 Von 
Yorick
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Als"Alleinkämpfer" wird man die "Arbeitsweise" des Vorstandes kaum ändern können. Zunächst muss man sich darum bemühen eine Mehrheit der Mitglieder zugewinnen, welche die Kritik an der Arbeitsweise unterstützt.


Wie soll das gehen, wenn ich von allen Kommunikationskanälen ausgeschlossen wurde?
Ich habe daher gefragt, was ich allein tun kann.

Welche Möglichkeiten gibt es KONKRET? An welche Stellen kann ich mich wenden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Yorick):
An welche Stellen kann ich mich wenden?
An einen Anwalt. Möglichst an einen Fachanwalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Wie soll ich meine Rechte und Pflichten in dem Verein wahrnehmen, wenn ich keine Informationen darüber bekomme, was dort passiert und was der Vorstand tut oder nicht tut?

Wenn die Satzung da nicht genaueres regelt,bleibt der Besuch der Mitgliederversammlung.
Zitat:
Um z.B. den Kassenwart entlasten zu können, benötige ich Informationen zu seiner Tätigkeit.

Hat der Vorstand lt. Satzung keine Rechenschaft über die finaziellen Verhäältnisse zu geben ? Wenn ja, haben die Gründungsmitglieder dieses nicht gewollt.
Zitat:
Nach der Mitgliederversammlung erhalte ich das Protokoll nicht und weiß daher nicht, was dort besprochen wurde - wer z.B. als neuer Kassenwart gewählt wurde.

Klingt so, als ob der Vorstand den Mitgliedern das Protokoll übersenden müßte und wäre falsch. Das Mitglied kann Einsichtnahme verlangen.
Zitat:
Ich kann keinen Kontakt mit allen Mitgliedern aufnehmen, um z.B. mein Minderheitenrecht auszuüben (Einberufung der Mitgliederversammlung nach § 37 BGB)

Auch falsch. Jedes Mitglied kann die Vorlage der Mitgliederliste beanspruchen.
Zitat:
Ich habe daher gefragt, was ich allein tun kann.
und ich schrieb: "sich darum bemühen eine Mehrheit der Mitglieder zu gewinnen,"

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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