Weniger als 3 Mitglieder

9. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ach,naja
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Weniger als 3 Mitglieder

Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt, unser Verein existiert seit 2 Jahren (von insgesamt 8 Jahren) faktisch nur noch auf dem Papier. Hintergrund ist ein Immobilienverkauf. Der Verein hat ein Grundstück verkauft und Käufer hat nicht vollständig bezahlt. Die Angelegenheit ist nun gerichtlich vollständig geklärt. Nun ist eines der letzten 3 Mitglieder ausgetreten und somit der Verein nicht mehr rechtsfähig. Was muss ich als Vorstand nun tun ? Es besteht von keiner Seite der Wunsch des Fortbestand des Vereins.

Probleme im Verein?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Zitat:
§ 73 BGB
Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl

Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.


Daraus folgt: Der Vorstand (falls noch vorhanden) stellt Antrag auf Entziehung der Rechtsfähigkeit. Falls kein Vorstand vorhanden ist, teilt eines der noch verbliebenen Mitglieder dem Registergericht mit, dass die Mitgliederzahl auf weniger als drei gesunken ist, dann wird das Gericht von sich aus tätig. Dies kann auch ein ehemaliges Mitglied (z.B. das zuletzt ausgetretene) tun.

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