Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt, unser Verein existiert seit 2 Jahren (von insgesamt 8 Jahren) faktisch nur noch auf dem Papier. Hintergrund ist ein Immobilienverkauf. Der Verein hat ein Grundstück verkauft und Käufer hat nicht vollständig bezahlt. Die Angelegenheit ist nun gerichtlich vollständig geklärt. Nun ist eines der letzten 3 Mitglieder ausgetreten und somit der Verein nicht mehr rechtsfähig. Was muss ich als Vorstand nun tun ? Es besteht von keiner Seite der Wunsch des Fortbestand des Vereins.
Weniger als 3 Mitglieder
9. April 2019
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Frage vom 9. April 2019 | 12:06
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 1x hilfreich)
Weniger als 3 Mitglieder
Probleme im Verein?
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#1
Antwort vom 11. April 2019 | 02:51
Von
Status: Praktikant (532 Beiträge, 196x hilfreich)
Zitat:§ 73 BGB
Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.
Daraus folgt: Der Vorstand (falls noch vorhanden) stellt Antrag auf Entziehung der Rechtsfähigkeit. Falls kein Vorstand vorhanden ist, teilt eines der noch verbliebenen Mitglieder dem Registergericht mit, dass die Mitgliederzahl auf weniger als drei gesunken ist, dann wird das Gericht von sich aus tätig. Dies kann auch ein ehemaliges Mitglied (z.B. das zuletzt ausgetretene) tun.
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