Ich habe eine Frage,
was wenn ich einer privaten Tierschutzorganisation über ein paar Jahre hinweg beim Aufbau aber vor allem bei Spendenaktionen geholfen hätte. Diese hätte ich selber organisiert, Sponsoren und Material beschafft und viel dafür gearbeitet um zig tausende Euros, für die Aktion und einzelne größere Anschaffungen, zu sammeln. Das Geld ging auf ein separates aber privates Konto der „Organisation".
Was wenn ich nun plötzlich, ohne ersichtlichen Grund, vom Organisator ausgeschlossen und überall blockiert würde und plötzlich wird ein Verein gegründet. Grundsätzlich ja eine gute Sache nur habe ich das Gefühl, ich wurde ausgeschlossen damit ich nicht mitbekomme wieviel Geld (oder wiewenig!) mit in den Verein genommen wird. Wir reden von mehr als 10.000€ die dort liegen müßten. Die geplanten Anschaffungen wurden bisher nicht getätigt.
Hätte ich in so einem Fall das Recht, nicht zuletzt auch als ehemaliger Hauptsponsor, zu erfahren welches Kapital mit in den Verein genommen wurde?
Könnte man sowas rechtlich einfordern ohne Mitglied des Vereins zu sein?
Danke schonmal..
-- Editiert von Kaliamero am 02.07.2020 11:51
Wie erfahre ich welches Gründungskapital ein neu gegründeter Verein hat?
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Zitatprivaten Tierschutzorganisation :
Welche Rechtsform hat diese denn gehabt?
ZitatHätte ich in so einem Fall das Recht, nicht zuletzt auch als ehemaliger Hauptsponsor, zu erfahren welches Kapital mit in den Verein genommen wurde? :
Das kommt ganz darauf an, welche vertragliche Vereinbarungen man da mit der Tierschutzorganisation getroffen hat.
Bis zur Gründung des Vereines war es eine private Person, die halt öffentlich um Hilfe und Spenden gebeten hat. Wie ich dachte auch für eine gute Sache nur gibt mir die Situation nun zu denken.
Vertraglich wurde nichts festgehalten.
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Dann hat man einen sehr schweren Stand das Geld zurück zu bekommen bzw. irgendwas gegen den Ausschluss zu unternehmen.
Zurückfordern würde ich gar nichts aber ich würde eine mißbräuchliche Verwendung öffentlich machen wollen.
Danke für die Einschätzung!
Zitataber ich würde eine mißbräuchliche Verwendung öffentlich machen wollen. :
Wenn es tatsächlich keine Absprachen bezüglich der Verwendung gibt, würde es auch keine mißbräuchliche Verwendung geben.
Ah ne falsch ausgedrückt. Natürlich gab es eine Absprache und das wurde auch nach Aussen kommuniziert. Es wurden auch beispielbilder gezeigt was angeschafft werden soll usw. Der Verwendungszweck war abgesprochen und damit wurde quasi auch geworben.
ZitatNatürlich gab es eine Absprache :
ZitatDer Verwendungszweck war abgesprochen :
Dann müsste man mal aufdröseln, was genau da abgesprochen war und wie verbindlich das war.
Dann kann man schauen, welche Ansprüche man mit welchen Erfolgsaussichten durchsetzen kann.
Zitat:
was wenn ich einer privaten Tierschutzorganisation über ein paar Jahre hinweg beim Aufbau aber vor allem bei Spendenaktionen geholfen hätte. Diese hätte ich selber organisiert, Sponsoren und Material beschafft und viel dafür gearbeitet um zig tausende Euros, für die Aktion und einzelne größere Anschaffungen, zu sammeln. Das Geld ging auf ein separates aber privates Konto der „Organisation".
Was wenn ich nun plötzlich, ohne ersichtlichen Grund, vom Organisator ausgeschlossen und überall blockiert würde und plötzlich wird ein Verein gegründet. Grundsätzlich ja eine gute Sache nur habe ich das Gefühl, ich wurde ausgeschlossen damit ich nicht mitbekomme wieviel Geld (oder wiewenig!) mit in den Verein genommen wird.
Ein eingetragener Verein hat rechtlich gesehen gar kein "Gründungskapital", das hat nur eine Kapital- oder Personengesellschaft. Der Verein ist ja kein Unternehmen.
Als erstes müsste man im beschriebenen Fall klären, was denn der Verein bisher rechtlich gewesen ist. M.E. ein nicht eingetragener Verein, also auch eine GbR.
Wenn Personen nun Geld in diese GbR stecken, wird das zum gemeinsamen Vermögen der Gesellschafter in der GbR.
Wenn ein GbR-Gesellschafter aus der GbR austritt, fallen seine Anteile am Gesellschaftsvermögen an die übrigen Gesellschafter - es sei denn, im Vertrag, der der GbR zugrunde liegt (das kann auch ein mündlicher sein), wäre das anderes geregelt.
Einen Gesellschafter einfach aus der GbR ausschließen können die anderen Gesellschafter nicht.
Zitat:Hätte ich in so einem Fall das Recht, nicht zuletzt auch als ehemaliger Hauptsponsor, zu erfahren welches Kapital mit in den Verein genommen wurde?
Das kann man so nicht beantworten, weil die rechtliche Situation völlig ungeklärt ist. Die muss man als erstes klären.
Wurde das Geld in die GbR "nicht eingetragener Verein" eingebracht?
Gibt es überhaupt eine solche GbR?
Oder handelt es sich um Schenkungen an den besagten Organisator?
Etc.pp.
Ich sag's mal etwas direkt: die Beteiligten haben da bisher unglaublich leichtfertig vor sich hin gewurschtelt, und jetzt haben sie sich offenbar zerstritten, und nun wird es ziemlich aufwendig und lästig, den Klumpatsch aufzudröseln und auseinanderzutütern.
Vermutlich wird man das ohne Hilfe eines Gerichts kaum schaffen.
Zitat:Könnte man sowas rechtlich einfordern ohne Mitglied des Vereins zu sein?
Siehe oben. Erstmal muss man klären: gibt es schon einen Verein (GbR)? Und wer ist in dem Mitglied?
ZitatBis zur Gründung des Vereines war es eine private Person, die halt öffentlich um Hilfe und Spenden gebeten hat. :
Okay. Dann hat diese Person Schenkungen entgegengenommen. Das Geld gehört dann dieser Person.
Jetzt könnte man prüfen, ob diese Schenkungen an bestimmte Bedingungen geknüpft waren.
Das ist gut vorstellbar. Dann dürfen die Mittel auch nur in diesem Sinne verwendet werden.
Ganz ehrlich: bei den erwähnten Summen sollte man zügigst zu einem Rechtsanwalt gehen und den beauftragen, das ganze Chaos erstmal zu entwirren.
Hier ist viel zu viel konkrete Einzelfallprüfung nötig, als daß ein WWW-Forum das könnte - oder dürfte...
ZitatM.E. ein nicht eingetragener Verein, also auch eine GbR. :
Nein ein Verein ist ein Verein, eine GbR ist eine GbR.
Bei einem nicht rechtsfähigen Verein gilt aber auch das Recht der GbR (§ 54 BGB).
Zitat:Hätte ich in so einem Fall das Recht, nicht zuletzt auch als ehemaliger Hauptsponsor, zu erfahren welches Kapital mit in den Verein genommen wurde?
Diese Frage muss klar verneint werden. Selbst demm der Fragesteller selbst Geld gespendet hat und auch beim Geldsammeln maßgebend beteilgtwar, ergibt sich gegen den Verein kein Anspruch auf Auskunft über die finanzielle Lage.
Zitat:vom Organisator ausgeschlossen und überall blockiert würde
Demnach bestand keine Mitgliedschaft in dem erst später gegründeten Verein und auch kein Anspruch auf Aufnahme als Mitglied.
Zur Frage eine Nachweispflicht besteht "ob die selbst gespendeten Mittel zweckwidrig verwendet wurden" wurde oben schon geschrieben. Dem schließe ich mich an.
Zitat:ZitatM.E. ein nicht eingetragener Verein, also auch eine GbR. :
Nein ein Verein ist ein Verein, eine GbR ist eine GbR.
Jein.
Ein nicht eingetragener Verein wird wie eine GbR behandelt, er ist jedoch körperschaftlich (anders als eine Personengesellschaft), hat also zwingend Vereinsorgane, daneben hat der nicht eingetragene Verein ein anderes Haftungsregime. Zwar ist der nicht eingetragene Verein ähnlich zur GbR, hat jedoch eine Unterschiede zu ihr (z.B. Organe, Haftung, eigener Name, unabhängig von "Teilnehmer", Satzung, Gemeinnützigkeit etc.).
Das ist die rechtlich formal korrekte Seite der Angelegenheit.
Im Fall des EP weiß hier aber niemand, ob mit dem "Verein" tatsächlich ein nicht eingetragener Verein gemeint ist, oder eine (automatisch enstehende) GbR mehrerer natürlicher Personen, die irgendwann beabsichtigt haben, einen nicht eingetragenen Verein zu gründen, oder einen eingetragenen Verein zu gründen, oder zunächst einen nicht eingetragenen Verein zu gründen, der aber nur Vorstufe zu einem eingetragenen Verein sein soll.
Oder ob einfach eine GbR durch konkludentes Handeln auf den Zweck "Tierschutz mittels XYZ" entstanden ist.
Das ist ja das kleine Problem bei der Einschätzung der Sache: das Rechts- und ggf. Vertragsverhältnis der im EP beschriebenen Personen ist bis jetzt vollkommen unklar.
Zitat:Bei einem nicht rechtsfähigen Verein gilt aber auch das Recht der GbR (§ 54 BGB).
Ach. (Loriot)
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