Hallo,
ein Amateurtheaterverein betreibt eine Kleinkunstbühne. Ursprünglich war der Eintritt frei und es wurde nur um Spenden beim 'Austritt' gebeten. Aufgrund veränderter struktureller und wirtschaftlicher Bedingungen ist es nun erforderlich, für den Eintritt Geld zu nehmen, das heißt Eintrittskarten zu verkaufen. In der Satzung des Vereins findet ein (wirtschaftlicher) Zweckbetrieb bisher keine Erwähnung bzw. Berücksichtigung.
Es stellt sich nun die Frage, ob die Einrichtung bzw. der Betrieb eines Zweckbetriebes in einer Vereinsatzung explizit genannt werden muss oder auch umschrieben werden kann? Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es haben, wenn der Zweckbetrieb als solcher nicht be-/genannt, sondern nur beschrieben wird oder umgekehrt, wenn er auch als solcher bezeichnet wird?
Grüße, kaffeezeit
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Zweckverein in der Satzung
26. März 2012
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Frage vom 26. März 2012 | 13:52
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
Zweckverein in der Satzung
#1
Antwort vom 26. März 2012 | 15:59
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>ob die Einrichtung bzw. der Betrieb eines Zweckbetriebes in einer Vereinsatzung explizit genannt werden muss <hr size=1 noshade>
Grundsätzlich nicht. Bei einem eingetragenen Verein ja, §57 I BGB .
Im übrigen halte ich es für fraglich, ob hier überhaupt ein wirtschaftlicher Zweck vorliegt. Du schreibst doch selbst, daß Eintritt nur zur Deckung von Kosten und nicht zum Aufbau eines Vermögens bzw. Erzielung von Gewinnen verlangt werden soll.
Der "Zweck" bleibt also weiterhin die Aufführung von Theatervorstellungen und nicht das Erwirtschaften von Gewinnen (im Gegensatz etwa zum FC Bayern).
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#2
Antwort vom 26. März 2012 | 19:54
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 3x hilfreich)
Im §57 BGB
lese ich nur was vom Vereinszweck im Allgemeinen und nichts vom Zweckbetrieb.
Es liegt definitiv ein Zweckbetrieb vor, nur finde ich leider keine Ausführungen dazu, wie genau das in einer Satzung verankert sein muss.
Aber danke trotzdem
-- Editiert kaffeezeit am 26.03.2012 19:55
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#3
Antwort vom 27. März 2012 | 11:31
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Im §57 BGB lese ich nur was vom Vereinszweck im Allgemeinen und nichts vom Zweckbetrieb. <hr size=1 noshade>
Und?
quote:<hr size=1 noshade>nur finde ich leider keine Ausführungen dazu, wie genau das in einer Satzung verankert sein muss <hr size=1 noshade>
Wenn das Gesetz das nicht explizit vorsieht (und so viele Paragraphen gibt es im BGB zu Vereinen ja nun nicht), dann gibt es auch keine Pflicht dazu. So einfach ist das.
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