Hallo,
ich bin vor kurzem in einen kleinen Elternverein als 2. Vorsitzende gewählt worden. Ich war vorher nicht MItglied in diesem Verein und bin dies nun auch geworden.
Der Vorstand vorher bestand aus 2 Personen, da die anderen 5 niemals richtig teilgenommen haben. Diese 2 Personen sind immer noch im Vorstand und sagen ständig, die Wahlen seien nicht korrekt gewesen, da die anderen nicht Mitglieder waren. In der Satzung konnte ich keinen entsprechenden Hinweis finden.
Aufgrund einiger Vorfälle bat ich nun mir die Kontoauszüge der letzten 2 Jahre vorzulegen. Der alte Schatzmeister verweigert mir dies mit dem Hinweis, ich hätte kein Recht dazu.
Der Notartermin zur Bestätigung des neuen Vorstandes ist beantragt aber noch nicht erfolgt.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie ich vorzugehen habe?
Vielen Dank
ausserordentliche Kassenprüfung
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
ZitatDer Vorstand vorher bestand aus 2 Personen, da die anderen 5 niemals richtig teilgenommen haben. :
Es interessiert nicht, wer teilgenommen hat, es interessiert, was die Satzung dazu sagt.
ZitatAufgrund einiger Vorfälle bat ich nun mir die Kontoauszüge der letzten 2 Jahre vorzulegen. Der alte Schatzmeister verweigert mir dies mit dem Hinweis, ich hätte kein Recht dazu. :
Da du noch kein eingetragenes Vorstandsmitglied bist, dürfte das durchaus erstmal korrekt sein. Auch danach weiß ich nicht, ob du zwingend einen Anspruch auf Einsicht in die Belege hast. Für diesen Zweck wählt die Versammlung in der Regel Kassenprüfer.
Mal eine andere Frage: was um Himmels Willen bewegt dich dazu, dich als Außenstehender in ein solches Amt zu begeben?
Wenn es da schon Unstimmigkeiten gibt und die Mehrheit des Vorstandes die Arbeit verweigert, ist das doch das reinste Himmelfahrtskommando.
ZitatMal eine andere Frage: was um Himmels Willen bewegt dich dazu, dich als Außenstehender in ein solches Amt zu begeben? :
Die Frage ist berechtigt, denn Du scheinst ja nicht ansatzweise Durchblick zu haben. Ist nicht böse gemeint.
Der Notar beglaubigt die Unterschriften, und reicht es ans Gericht ab. Erst ab Eintragung dort bist Du ordentliches Vorstandsmitglied ausgestattet mit allen Rechten, haftest aber auch Gesamtschuldnerisch mit Deinem Vermögen.ZitatDer Notartermin zur Bestätigung des neuen Vorstandes ist beantragt aber noch nicht erfolgt. :
ZitatDer Vorstand vorher bestand aus 2 Personen, da die anderen 5 niemals richtig teilgenommen haben. Diese 2 Personen sind immer noch im Vorstand und sagen ständig, die Wahlen seien nicht korrekt gewesen, da die anderen nicht Mitglieder waren. In der Satzung konnte ich keinen entsprechenden Hinweis finden. :
Das verstehe wer will. Wenn 7 Leute im Vorstand sind und 5 sich nicht beteiligen, besteht der Vorstand trotzdem aus 7, ist aber oft nicht mehr beschlussfähig.
Das Nichtmitglieder nicht mitabstimmen dürfen, ist eigentlich die Regel. Abweichungen davon sollten in der Satzung stehen. Der Hinweis auf nicht korrekte Wahlen könnte daher richtig sein. Aber das hätten die zwei doch mit zu verantworten.
Berry
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Zitat:Der Notar beglaubigt die Unterschriften, und reicht es ans Gericht ab. Erst ab Eintragung dort bist Du ordentliches Vorstandsmitglied ausgestattet mit allen Rechten, haftest aber auch Gesamtschuldnerisch mit Deinem Vermögen.
Das ist falsch. Bei einem Verein ist man mit der Annahme der Wahl im Amt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wahl, Einladung usw. in Ordnung ist.
Im Übrigen muss man die Satzung kennen. Welche Rechte / Zuständigkeiten hat danach die 2. Vorsitzende ? Ist sie vertretungsberechtigt nach § 26 BGB ?
Wenn sich herausstellt, das die die Kandidatur ein Fehler war und man in seinen Rechten als Vorstandsmitglied behindert wird, würde ich umgehend zurück treten.
-- Editiert von Spezi-2 am 19.05.2017 17:27
Zitat:haftest aber auch Gesamtschuldnerisch mit Deinem Vermögen.
Es besteht keine Haftung. Nur bei grober Fahrlässigkeit kann eine persönliche Haftung greifen.
.Zitat:Diese 2 Personen sind immer noch im Vorstand und sagen ständig, die Wahlen seien nicht korrekt gewesen, da die anderen nicht Mitglieder waren
Dann hätte der Sitzungsleiter nur diejenigen zur Abstimmung zulassen dürfen, die Mitglied im Verein sind. Was steht im Protokoll? Die Beteiligung von nicht abstimmungsberechtigten Personen muss von demjenigen nachgewiesen werden, der dieses rügt.
Als Schritt zur Klärung kann ein Hinweis an das Vereinsregister hilfreich sein, indem mitgeteilt wird, dass der Vorstand ergänzt worden ist und dieses bisher nicht angemeldet worden ist.
Bist du überhaupt zum vertretungsberechtigen Vorstandsmitglied nach § 26 BGB gewählt worden? Denn nur diese Personen werden in das Vereinsregister eingetragen.
Ansonsten besteht das Auskunftsrecht nur innerhalb der Vorstandssitzung. Es müssen konkrete Fragen gestellt werden. Das Recht auf Einsicht in alle Unterlagen der Vorjahre besteht nicht.
Danke für Eure antworten.
Bringt mich schon mal weiter.
Warum ich mich zum Vorstand wählen lassen habe? Weil es mir um die Kinder geht, um die wir uns kümmern sollten.
Leider leidet aber der Grund und das Ziel dank der beiden, die noch dabei sind.
Nun noch eine ergänzende Frage, kann ich den Ausschluss der beiden aus dem Vorstand beantragen? In der Satzung steht dzbgl nichts drin.
Und wie habe ich das rechtlich zu ordnen, dass bei einem vor 6 Jahren gegründete Verein, seit Gründung keine Gemeinnützigkeitserklärung abgegeben wurde?
Die erteilte Gemeinnützigkeitserklärung ist seit 4,5 Jahren abgelaufen
Danke!
Zitat:Nun noch eine ergänzende Frage, kann ich den Ausschluss der beiden aus dem Vorstand beantragen?
Leider fehlen die Antworten auf die bisher gestellten Fragen.
Eine Abwahl von Vorstandsmitgliedern erfordert dass dieses Thema als Tagesordnungspunkt auf einer Mitgliederversammlung angekündigt ist.
Wer legt denn nach der Satzung diese Tagesordnung fest ?
Vermutlich wird ein Vorstandsmitglied kaum seine eigene Abwahl freiwillig auf die Tagesordnung schreiben.
Danke für die Antwort.
Ich versuche mich nun ganz neu mit der ganzen Thematik zu befassen und überlege ob ich zurücktreten soll oder nicht. Um das entscheiden zu müssen, muss ich aber mal alles für mich abwägen.
Ich würde mal behaupten, dass ich gem. BGB zum vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gewählt worden bin.
Die Aussage von den Herren, wir seien nicht korrekt gewählt worden, sehe ich genau so. Wenn es irgendetwas zum Aussetzen gegeben hätte, hätte man das direkt sagen können. Jeder von den neu dazu gewählten, hat die Wahl akzeptiert. Sonst wäre ja auch die Wiederwahl von den Herren nicht korrekt. Ich denke, sie versuchen nun unsere / meine Unerfahrenheit auszunutzen, weil ich einfach zu viele unangenehme Fragen stelle.
Sollte ich in dem Verein bleiben, bin ich auch der Meinung, dass die Satzung dringend angepasst werden muss, da doch viele Punkte keine klaren Regelungen aufweisen. Aber so weit bin ich noch nicht, um das zu konkretisieren.
Im Moment möchte ich einfach diese KOntoauszüge sehen und mir erklären lassen, warum in all den Jahren nie eine Gemeinnützigkeitserklärung mehr abgegeben worden ist.
Danke für die Antwort.
Ich versuche mich nun ganz neu mit der ganzen Thematik zu befassen und überlege ob ich zurücktreten soll oder nicht. Um das entscheiden zu müssen, muss ich aber mal alles für mich abwägen.
Ich würde mal behaupten, dass ich gem. BGB zum vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gewählt worden bin.
Die Aussage von den Herren, wir seien nicht korrekt gewählt worden, sehe ich genau so. Wenn es irgendetwas zum Aussetzen gegeben hätte, hätte man das direkt sagen können. Jeder von den neu dazu gewählten, hat die Wahl akzeptiert. Sonst wäre ja auch die Wiederwahl von den Herren nicht korrekt. Ich denke, sie versuchen nun unsere / meine Unerfahrenheit auszunutzen, weil ich einfach zu viele unangenehme Fragen stelle.
Sollte ich in dem Verein bleiben, bin ich auch der Meinung, dass die Satzung dringend angepasst werden muss, da doch viele Punkte keine klaren Regelungen aufweisen. Aber so weit bin ich noch nicht, um das zu konkretisieren.
Im Moment möchte ich einfach diese KOntoauszüge sehen und mir erklären lassen, warum in all den Jahren nie eine Gemeinnützigkeitserklärung mehr abgegeben worden ist.
Zitat:Ich würde mal behaupten, dass ich gem. BGB zum vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gewählt worden bin.
Gibt es dafür auch eine Begründung ?
Die Antwort ist wäre relativ einfach.
In der Satzung muss nämlich stehen wer vertretungsberechtigt nach § 26 BGB ist.
Nach den bisherigen Antworten muss ich davon ausgehen, dass der Inhalt der Satzung entweder nicht verstanden wurde oder gar nicht bekannt ist.
Zitat:Die Aussage von den Herren, wir seien nicht korrekt gewählt worden, sehe ich genau so.
Na dann, wenn die Wahl nicht korrekt war, wieso ist man dann als Vorstandsmitglied im Amt ??
-- Editiert von Spezi-2 am 23.05.2017 19:49
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