Hallo,
ein Vorstand scheidet aus, die MV gewährt nicht die Entlastung. Welche Bedeutung hat das für einen scheidenden Vorstand, was sollte dieser aber auch die verbleibenden oder neuen Vorstandsmitglieder beachten? Hat das Auswirkungen auf die Übergabe der Vorstandsunterlagen?
herzlichen Dank und herzlichsten Gruß
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keine Entlastung des scheidenden Vorstandes
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Wenn keine Entlastung erteilt wird, bedeutet dieses zunächst dass sich der Verein (Schadensersatz)Ansprüche wegen der Amtsführung/Tätigkeit des nicht entlasteten Vorbehält.
Als neuer Vorstand bedeutet es, dass man sehr genau darauf achtet, alle Vereinsunterlagen von dem nicht entlasteten Vorstand(smitglied) zu erhalten.
Auch sollte der Kassenprüfungsbericht beachtet werden, das dieser ja Grundlage für die Entlastung ist.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Kassenprüfbereicht würde den Kassier betreffen, nicht wahr?
Wenn es z.B. um den Schriftführer geht: gibt es eine Form, die bei der Übergabe der Unterlagen vom Vorgänger auf den Nachfolger zu beachten ist? Also etwa ein Übergabeprotokoll oder Übergabe unter Zeugen? Wobei man bei einem Ordner nicht den Inhalt und den Umfang der Unterlagen en Detail kontrollieren wird, oder sollte man?
Ist in jedem Fall von einem Versand per Post oder bloßes Einwerfen im Briefkasten des Nachfolgers abzuraten?
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