keine Entlastung des scheidenden Vorstandes

10. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
vereinsmeier
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)
keine Entlastung des scheidenden Vorstandes

Hallo,
ein Vorstand scheidet aus, die MV gewährt nicht die Entlastung. Welche Bedeutung hat das für einen scheidenden Vorstand, was sollte dieser aber auch die verbleibenden oder neuen Vorstandsmitglieder beachten? Hat das Auswirkungen auf die Übergabe der Vorstandsunterlagen?
herzlichen Dank und herzlichsten Gruß


-----------------
""

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn keine Entlastung erteilt wird, bedeutet dieses zunächst dass sich der Verein (Schadensersatz)Ansprüche wegen der Amtsführung/Tätigkeit des nicht entlasteten Vorbehält.
Als neuer Vorstand bedeutet es, dass man sehr genau darauf achtet, alle Vereinsunterlagen von dem nicht entlasteten Vorstand(smitglied) zu erhalten.
Auch sollte der Kassenprüfungsbericht beachtet werden, das dieser ja Grundlage für die Entlastung ist.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vereinsmeier
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 10x hilfreich)

Kassenprüfbereicht würde den Kassier betreffen, nicht wahr?
Wenn es z.B. um den Schriftführer geht: gibt es eine Form, die bei der Übergabe der Unterlagen vom Vorgänger auf den Nachfolger zu beachten ist? Also etwa ein Übergabeprotokoll oder Übergabe unter Zeugen? Wobei man bei einem Ordner nicht den Inhalt und den Umfang der Unterlagen en Detail kontrollieren wird, oder sollte man?
Ist in jedem Fall von einem Versand per Post oder bloßes Einwerfen im Briefkasten des Nachfolgers abzuraten?

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen