kommissarische Bestellung eines Beiratsmitglieds

8. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
kommissarische Bestellung eines Beiratsmitglieds

Hallo!

Ich bin im Beirat eines Vereins aktiv. Unsere derzeitige Schriftführerin muss aus gesundheitlichen Gründen ihren Posten aufgeben. Da sich auf die Schnelle (mal wieder) niemand für den Posten findet, würde ich das bis zur nächsten Mitgliederversammlung -kommissarisch- übernehmen.

In der Sazung heißt es:
"Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so ist der Restvorstand
befugt, für die restliche Amtszeit ein Ersatzmitglied hinzu zu wählen."

Verstehe ich das richtig, dass ich, sofern meine Kollegen aus dem Vorstand mich für den Posten wollen, vom Beirat in den Vorstand "aufsteige", obgleich ich den Posten doch nur kommissarisch übernehmen würde?

Ich freue mich über jeden guten Tippvon Euch!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Restzeit der Amtszeit bedeutet, dass Du die Position des Schriftführers bis zum Ablauf der satzungsgemäßen Amtszeit ausfüllst. Und was heißt denn aus Deiner Sicht "kommissarisch"? 1 Monat oder???
Generell musst Du davon ausgehen, dass der Vorstand in allen Positionen besetzt sein muss, damit er beschlussfähig bleibt. Denn würdest Du nach Deiner "kommissarischen Amtszeit" nach einem Monat bspw. die Funktion wieder niederlegen, ist dem Verein nicht geholfen!
Spring über Deinen Schatten!

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#2
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Meine Frage zielt indes auf etwas anderes:

Ich bin aktuell im Beirat, ergo nicht im Vorstand. Meine Aufgaben als Beirätin gefallen mir, ich möchte sie auch weiterhin gern ausüben. Von daher mööchte ich eigentlich nicht in den Vorstand.

Der Schriftführer ist Vorstandsmitglied. Kann ich als Beirätin den Schriftführerposten vorübergehend ausüben (nämlich bis zur nächsten MV in ca. 14 Monaten, wo dann Jemand anders als Schriftführer in den Vorstand gewählt werden kann)? Oder wechsele ich mit kommissarischer Übernahme des Schriftführerpostens zwangsweise in den Vorstand?

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#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wie ist bei euch ein Beirat definiert?
Ist in eurer Satzung ausgeschlossen, dass ein Vorstandsmitglied gleichzeitig in einem Beirat sein kann?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#4
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke Shihaya!

In der Satzung heißt es lediglich:
"Der Vorstand kann einen Beirat bestellen, der ihn mit Rat und Tat bei der Verwirklichung des Vereinszwecks unterstützt."

Und da sind wir dann wieder bei meinem Problem: wenn der Vorstand mich, die ich dem Beirat angehöre, kommissarisch zur Schriftführerin, die wiederum dem Vorstand angehört, bestellt, bin ich dann trotz des lediglich kommissarischen Wirkens automatisch Mitglied des Vorstandes?

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#5
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Hallo Wollsocke,
ich stelle ein Urteil ein, wenn ein Vorstand nicht satzungsgemäß besetzt ist.
Vollständig besetzter Vorstand Zur Beschlussfähigkeit des VS ist nach einer verbreiteten Auffassung zunächst erforderlich, dass alle VS-Ämter besetzt sind (BayObLGZ 1985, 24 [29]; BayObLGZ 1988, 170 [174] = Rpfleger 1988, 416; OLG Hamburg, Recht 1935, 6158 [Genossenschaft]; Reichert, 10. A. Rn. 2405; Fuchs, Recht 1912, 668; s.a. LG Münster, NZG 1998, 352; LG Dresden, NZG 1999, 171; BayObLGZ 2003, 89 [96]).
Nach dieser Meinung kann ein nicht vollständig besetzter VS bis zu seiner – notfalls durch das Gericht erfolgenden – Vervollständigung keinerlei Beschlüsse fassen, da von einer Beschlussfassung des VS nur gesprochen werden könne, wenn der VS die nach der Satzung erforderlichen Mitglieder hat.
Daher mach dann doch beide Funktionen: Beisitzer und das zeitweilige VS-Mitglied "Schriftführer". Das hilft dem Verein.


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#6
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Hardy DD, ich danke dir.

Dass ein Verien vollständig und ordnungsgemäß besetzt sein muss um beschlussfähig zu sein liegt irgendwie auf der Hand. Wieso es hierzu einer gerichtlichen Feststellung bedarf, weiß ich nicht, ist aber für mein "Problem" auch egal.

Du meinst also, dass sich nach dem von mir zitierten Satzungsauszug eine Doppelfunktion, also Mitglied im Beirat sowie (vorübergehend) im Vorstand, nicht ausgeschlossen ist? Das wäre natürlich eine interessante Möglichkeit...

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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Wollsocke,
wenn der Beirat den Vorstand berät und ihm hilft, dann kann man ja nicht beides sein.
D.h., du würdest qua Satzung in den Vorstand aufrücken bis zur nächsten Mitgliederversammlung und könntest doch danach - ohne Probleme wieder zurück in den Beirat.

Vielleicht solltet ihr grundsätzlich mal überlegen, wie die Satzung bei euch lautet und die Aufgaben/Ämter lauten/verteilt sind und ggf. mal alles auf die Praxis hin abklopfen. Vielleicht solltet ihr das offizielle Amt "Schriftführer" abschaffen? Gesetz ist es nämlich nicht. Und das ein Protokoll geführt wird, ist normal und muss dann - ggf. auf jeder Veranstaltung vorab festgelegt werden.

Natürlich könnte dich der Vorstand auch bitten, jeweils Protokoll zu führen (dann wärest du ohne Stimmrecht).

Und ein Vorstand kann selbstverständlich auch mit N.N. Positionen arbeiten, solange er in sich handlungsfähig ist. Ist ein Vorstand nicht mehr handlungsfähig (z.B. weil die Anzahl zur Einladung einer Mitgliederversammlung nicht mehr vorhanden ist oder keine Überweisungen mehr getätigt werden könnten - im Falle, dass immer 2 Vorstandsmitglieder zusammen unterschreiben müssen) nur dann würde das Gericht einschreiten - und das auch nur, wenn ein Mitglied dies beantragt.

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#8
 Von 
Wollsocke
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich danke dir, Philosoph, für deine Anregungen. Dabei scheint mir deine Idee, den Posten "Schriftführer" abzuschaffen, ein interessanter Weg zu sein. Obgleich es danach schwierig werden würde, den gesamten Schriftkram, der so im Verein anfällt, zu organisieren. Es geht ja nicht nur um das Protokollführen. Vielleicht wäre es aber möglich, dass Jeder aus dem Vorstand reihum die Aufgaben ein Jahr lang erfüllt, danach geht die Verpflichtung auf den nächsten über etc.

Aber sag' einmal, ist es immer so, dass derjenige, der Protokoll führt, kein Stimmrecht hat? Oder habe ich dich nur falsch verstanden?

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#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Da die Satzung es nicht verbietet gleichzeitig in Beirat und Vorstand zu sein, ist es erlaubt. Du kannst also ohne Probleme beide Funktionen wahrnehmen. Da der Beirat bei euch eingeführt wurde den Vorstand arbeitsmäßig zu entlasten ist es nicht unbedingt sinnvoll, aber durchaus möglich.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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