satzung mit Unterschriften

14. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
horstl123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
satzung mit Unterschriften

Hallo,
bei der Vereinsgründung (gemeinn.Verein) muss die Satzung verabschiedet werden.
Müssen die Unterschriften der Gründungsmitglieder alle am Ende der Satzung stehen, oder ein Anhang auf dem die Namen stehen?
Oder muss nur der Vorstand unterschreiben.
Im Protokoll müssen da alle anwesenden Mitglieder unterschreiben?
Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 693x hilfreich)

quote:
Müssen die Unterschriften der Gründungsmitglieder alle am Ende der Satzung stehen, oder ein Anhang auf dem die Namen stehen?


Google "Gründungsprotokoll".

quote:
Im Protokoll müssen da alle anwesenden Mitglieder unterschreiben?


Ja. Präziser: wer nicht unterschreibt, ist halt kein Gründungsmitglied.

-- Editiert GROC am 14.10.2013 16:29

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6797 Beiträge, 2378x hilfreich)

quote:
Müssen die Unterschriften der Gründungsmitglieder alle am Ende der Satzung stehen, oder ein Anhang auf dem die Namen stehen?


Wenn es ein extra Blatt geben soll, muss auf diesen zu Beginn stehen, dass der Vereinsgründung gemäß der beigefügten beschlossenen Satzung vom .... zugstimmt wird.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

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