Hallo,
bei der Vereinsgründung (gemeinn.Verein) muss die Satzung verabschiedet werden.
Müssen die Unterschriften der Gründungsmitglieder alle am Ende der Satzung stehen, oder ein Anhang auf dem die Namen stehen?
Oder muss nur der Vorstand unterschreiben.
Im Protokoll müssen da alle anwesenden Mitglieder unterschreiben?
Danke
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satzung mit Unterschriften
14. Oktober 2013
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Frage vom 14. Oktober 2013 | 15:54
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
satzung mit Unterschriften
#1
Antwort vom 14. Oktober 2013 | 16:29
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 693x hilfreich)
quote:
Müssen die Unterschriften der Gründungsmitglieder alle am Ende der Satzung stehen, oder ein Anhang auf dem die Namen stehen?
Google "Gründungsprotokoll".
quote:
Im Protokoll müssen da alle anwesenden Mitglieder unterschreiben?
Ja. Präziser: wer nicht unterschreibt, ist halt kein Gründungsmitglied.
-- Editiert GROC am 14.10.2013 16:29
#2
Antwort vom 14. Oktober 2013 | 20:23
Von
Status: Senior-Partner (6797 Beiträge, 2378x hilfreich)
quote:
Müssen die Unterschriften der Gründungsmitglieder alle am Ende der Satzung stehen, oder ein Anhang auf dem die Namen stehen?
Wenn es ein extra Blatt geben soll, muss auf diesen zu Beginn stehen, dass der Vereinsgründung gemäß der beigefügten beschlossenen Satzung vom .... zugstimmt wird.
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