Mein Steuerberater verklagt mich an meinen Wohnsitz in Dorf A wegen einer nicht bezahlten Rechnung. Der Prozess läuft seit einem Jahr.
Jetzt möchte ich eine neue Klage gegen meinen Steuerberater einreichen an seinem Geschäftssitz in Großstadt B.
Ich möchte keine Widerklage erheben. Beide Gerichtsverfahren sollen auf keinen Fall zu einem Rechtsstreit verbunden werden.
Stadt A und Stadt B sind 120 km voneinender entfernt.
In meinem Dorf A gibt es keine kompetenten Anwälte für Steuerrecht, daher erhebe ich die Klage lieber an seinem Geschäftssitz in Großstadt B und nehme mir einen Anwalt in Großstadt B.
Ich möchte nur nicht, dass beide Gerichtsverfahren zu einem einzigen Gerichtsverfahren verbunden werden.
Weil dann müsste mein Anwalt aus Dorf A zum Prozess in Stadt B fahren; oder aber es müsste mein Anwalt aus Stadt B nach Dorf A fahren. Beides wäre schlecht, weil ich dann die Fahrtkosten meines Anwalts bezahlen müsste.
Frage:
Können diese beiden Prozesse zu einem Prozess verbunden werden, obwohl die Klagen jeweils bei unterschiedlichen Gerichten eingereicht wurden?
2 Prozesse in 2 verschiedenen Städten miteinander verbinden
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?



ZitatKönnen diese beiden Prozesse zu einem Prozess verbunden werden, obwohl die Klagen jeweils bei unterschiedlichen Gerichten eingereicht wurden :
Selbstverständlich.
Hast du eine Quelle dafür? Anscheinend nicht.
Weil das hier spricht dagegen:
https://dejure.org/gesetze/ZPO/147.html
Da steht: "Das Gericht kann...mehrere bei ihm anhängige Prozesse"
In diesem Fall sind es aber 2 verschiedene Gerichte und nicht nur "das Gericht" und mehrere "bei ihm" anhängige Prozesse.
Was meinen die anderen Leute hier dazu?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatWeil das hier spricht dagegen: :
https://dejure.org/gesetze/ZPO/147.html
LOL
Was für ne Logik ...
Den Rest auch noch lesen? ZPO entet nicht bei § 147.
Gericth können Verfahren abgeben. An andere Gerichte. Auch verweisen.
ZitatDen Rest auch noch lesen? ZPO entet nicht bei § 147. :
Welchen Rest?
ZitatGericth können Verfahren abgeben. An andere Gerichte. Auch verweisen. :
Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, ist die Frage.
ZitatOb diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, ist die Frage. :
Dann liefer mal die Fakten.
Dann kann man versuchen. Es zu beurteiln.
Welche genauen Fakten brauchst du denn?
Wiederholung:
Mein Steuerberater verklagt mich an meinem Wohnsitz in Dorf A wegen einer nicht bezahlten Rechnung. Der Prozess läuft seit einem Jahr.
Jetzt möchte ich eine neue Klage gegen meinen Steuerberater einreichen an seinem Geschäftssitz in Großstadt B. In diesem Prozess geht es um die Rückforderung einer andere Rechnung meines Steuerberaters, wo ich zu viel bezahlt habe.
-- Editiert von User am 9. Oktober 2022 10:04
Ob die Verfahren zusammen gezogen werden, dass ist von vielen Faktoren abhängig. Kommt auf den Streigegenstand an, aber letztlich ist das eine prozessführende Maßnahme, über die die Gerichte auf Antrag zu entscheiden haben. Abgesehen ist das einerlei, auch andere Verfahren können herangezogen werden für die Entscheidung. Als Urkundenbeweis.
wirdwerden
Danke, aber das ist keine Antwort auf die Frage.
Was der Streitgegenstand ist, habe ich ja schon geschrieben.
Von welchen Faktoren hängt es denn noch ab, ob die beiden Verfahren zusammen gezogen werden können?
Wir unterstellen mal, dass die Gegenseite beantragt, beide Verfahren zu verbinden.
-- Editiert von User am 9. Oktober 2022 12:08
Na ja, Du hast den Sachverhalt geschildert. Wie die Anträge bei den Gerichten lauten, auf den Punkt genau ist aber entscheidend für die Definition des Sachverhaltes. Im übrigen schaust Du in § 147 ZPO.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten