Guten Tag liebe Community,
ich habe auf dem Amtsgericht einen Antrag eingereicht, diesebzüglich erfolgte auch schon ein Beschluss, mit dem Hinweiss, dass die Wirksamkeit der Entscheidung bis zur Rechtskraft ausgesetzt wird. Nun warte ich schon seit geraumer Zeit auf den Rechtskraftvermerk, bzw. geht es hier um die Aufhebung einer Pfändung und der Drittschuldner benötigt diesen, um den gepfändeten Betrag wieder freigeben zu können.
Auf dem AG hat niemand gegen den Beschluss einspruch erhoben. Hier geht es lediglich um das Notfristzeugnis welchen vom Landgericht ausgesprochen werden muss.
Aber entweder "kam man noch nicht dazu" laut Aussage vom AG, oder die Mitarbeiterin die diese Anfrage erstellt und sich um den Fall kümmert, "sei erkrankt", dann bekam ich im Nachgang die Aussage "Den Brief den wir an das Landgericht gesendet haben kam komischerweise ungeöffnet wieder zurück... ich muss erneut anfragen".
Die Aussagen sind sehr Abenteuerlich und ich bin der Meinung das die Ganze Situation künstlich in die Länge gezogen wird.
Ich teilte den Personen mit, dass ich dringend auf das Geld angewiesen bin und sich aufgrund des doch erheblichen Verzuges eine Notsition besteht. Laut Aussage "könne man nichts daran ändern, man versucht sich zu beeilen".
Ich fragte ob eine schriftliche Beschwerde aufgrund der Verzögerung, welche ich auf dem AG nochmals einreichen würde (einstweilig?), der Sache vielleicht den nötigen Antrieb verleihen würde. Darauf hin bekam ich zur Antwort, dass es nichts an der Situation ändern würde.
Der Bescheid wäre, sofern kein Widerspruch erfolgt ist, am 16.02.2024 rechtskräftig geworden. Zumindest wäre an diesem Tag die Frist verstrichen.
Nun sind knapp 2 Wochen vergangen und geändert hat sich leider bis Dato nichts.
Kann ich vielleicht durch einen Antrag beim AG doch die Sache etwas beschleunigen?
wie ist eure Meinung dazu?
LG
AG-Bescheid seit 16.02. theoretisch rechtskräftig. Rechtskraftvermerk lässt auf sich warten.
29. Februar 2024
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Frage vom 29. Februar 2024 | 11:37
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 0x hilfreich)
AG-Bescheid seit 16.02. theoretisch rechtskräftig. Rechtskraftvermerk lässt auf sich warten.
#1
Antwort vom 3. März 2024 | 13:56
Von
Status: Unbeschreiblich (41962 Beiträge, 14653x hilfreich)
Das ist ja auch noch keine Zeitspanne. Die Akte liegt beim Beschwerdegericht bis zur Rechtskraft, noch einige Tage länger, kann ja immer noch was eingehen, der Brief kann verfächert sein. Dann wird dieser Vorgang als einer von vielen bearbeitet, und geht dann mit der internen Post zum Amtsgericht zurück, die Akte muss dort von der Posteingangsstelle der richtigen Geschäftsstelle zugeordnet werden und dann dort bearbeitet, d.h. dem zuständigen Rechtspfleger zugeordnet werden. Der bearbeitet dann den Fall, evtl. noch unter Einschaltung des Schreibbüros .....
Fall aus der Praxis, den ich noch im Kopf habe: Gerichtsentscheid Anfang Dez. 2022. Rechtskraft dann ein Monat später. Rechtskraftvermerk erfolgte Ende April 2023.
wirdwerden
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