Abgabe des Verfahrens

23. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kuchenkirsch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abgabe des Verfahrens

Liebes Forum,

hier eine Mini-Frage: Ich habe Prozesskostenhilfe in einem Verfahren beantragt und ein Schreiben erhalten mit dem Inhalt "Die Antragsgegnerin hat ihren Sitz im Bezirk des Amtsgerichts xy, Wird formlose Abgabe dorthin beantragt?"
Muss ich diesen Antrag stellen? Warum soll es zum Sitz der Antragsgegnerin abgegeben werden? Welche Vor- und Nachteile hat dies?

Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Muss ich diesen Antrag stellen?

Muss nicht - wäre aber sehr sinnvoll. Denn das Gericht möchte Ihnen "durch die Blume" mitteilen, dass Sie die Klage am falschen Ort eingereicht haben.

Zitat:
Warum soll es zum Sitz der Antragsgegnerin abgegeben werden?

Weil das aktuelle Gericht der Meinung ist, das Gericht am Wohnort des Gegners wäre zuständig.

Nur in einigen wenigen Fällen, kann man sich das Gericht aussuchen - meistens gibt es klare Regelungen, welches Gericht zuständig ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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