Hallo,
ich habe gestern ein aus meiner Sicht gerechtfertigtes Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin eingereicht, die morgen einen ersten mündlichen Termin in einem Fall verhandeln soll, an dem ich beteiligt bin. Eingaben seit Bekanntgabe der betreuenden Richterin habe ich noch keine gemacht. Eine Entscheidung über das Ablehnungsgesuch wurde nicht getroffen und der Termin wurde auch nicht verlegt.
Ich habe prinzipiell kein Problem damit, vor Gericht zu erscheinen, halte mich aufgrund früherer extremer Vorkommnisse mit den gleichen Parteien bei dieser Richterin aber für extrem benachteiligt.
Muss ich morgen bei Gericht erscheinen, obwohl über das Ablehnungsgesucht noch nicht entschieden wurde?
Muss ich mir im Nachgang zu dem Termin evtl. vorwerfen lassen, dass das Ablehnungsgesucht nicht mehr gültig wäre, da ich zum Termin erschienen bin und dort Eingaben getätigt habe?
Vielen Dank im Voraus.
Ablehnungsgesuch und Erscheinen bei Gericht
16. Mai 2017
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Frage vom 16. Mai 2017 | 17:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablehnungsgesuch und Erscheinen bei Gericht
#1
Antwort vom 16. Mai 2017 | 21:32
Von
Status: Unparteiischer (9319 Beiträge, 3019x hilfreich)
Wenn Du persönlich geladen bist, ja. Die Entscheidung kann da verkündet werden.Zitat :Muss ich morgen bei Gericht erscheinen, obwohl über das Ablehnungsgesucht noch nicht entschieden wurde?
Zitat :Muss ich mir im Nachgang zu dem Termin evtl. vorwerfen lassen, dass das Ablehnungsgesucht nicht mehr gültig wäre, da ich zum Termin erschienen bin und dort Eingaben getätigt habe?
Falls noch keine Entscheidung getroffen wird § 43 ZPO beachten.
Berry
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