Ein Angeklagter stellt 2 Tage vor Beginn einer Verhandlung ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter (Amtsgericht, Einzelrichter, Strafverfahren, OWig). Das Gesuch wird von dem Richter, gegen den das Ablehnungsgesuch läuft, selbst verbeschieden. In der Verhandlung fragt der Angeklagte nach, ob ein solches Gesuch nicht von einem Amtskollegen verbeschieden werden müsse, und nicht von dem Richter, den man ja gerade für Befangen hält. Der Richter antwortet darauf, dass das Gesuch verfristet sei und deshalb von ihm selbst verbeschieden werden könne.
Kann ein Richter ein gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch selbst verbescheiden?
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit
9. September 2008
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Frage vom 9. September 2008 | 00:10
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 2x hilfreich)
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit
#1
Antwort vom 9. September 2008 | 05:09
Von
Status: Student (2318 Beiträge, 797x hilfreich)
Lies mal §26a II StPO
: er kann (in dem Fall, daß das Gesuch nach §26a I StPO
unzulässig ist, wie hier wegen Verfristung).
Weiterführend: §28 II StPO
.
Und jetzt?
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