Abschrift eines Nichtabhilfebeschlusses an Beschwerdeführer ja oder nein?

21. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
ratsucher65
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Abschrift eines Nichtabhilfebeschlusses an Beschwerdeführer ja oder nein?

Hallo,

mal eine allgemeine Frage zum Bekanntgeben von Beschlüssen:

Unterstellt, K habe bei Klageerhebung Antrag auf PKH gestellt. Die Klage erledigt sich eine Zeit nach Klageerhebung, ohne dass das Gericht bis dahin über den PKH-Antrag entschieden hat. Im Einstellungsbeschluss heißt es dann, dass über den PKH-Antrag nicht mehr entschieden wird.

Gegen die Nichtentscheidung über PKH werde Beschwerde erhoben. Dann gehe dem K eine Kopie des Schreibens des Gerichts zu, mit dem es die Beschwerde an die nächsthöhere Instanz zur Entscheidung vorlegt. Als Anlage ist dem Schreiben an die höhere Instanz ein Nichtabhilfebeschluss beigefügt.

K wurde dieser Nichtabhilfebeschluss nicht zugesandt und er hat keinerlei Kenntnis darüber, aus welchen Gründen die Beschwerde abgelehnt wird.

Ist es nicht so, dass der Nichtabhilfebeschluss an K übersandt werden hätte müssen? Bei welchem der beiden Gerichte muss K ggf. das Fehlen der Abschrift an ihn monieren?

Danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Zitat (von ratsucher65):
Als Anlage ist dem Schreiben an die höhere Instanz ein Nichtabhilfebeschluss beigefügt.

Also hat K den Nichtabhilfebeschluss doch bekommen?

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#2
 Von 
ratsucher65
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Also hat K den Nichtabhilfebeschluss doch bekommen?


Nein. K erhielt nur Abruck dieses Anschreibens, aber ohne Anlagen. Auch separat wurde ihm der Nichtabhilfebeschluss nicht übermittelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2016 Beiträge, 530x hilfreich)

Zitat (von ratsucher65):
Auch separat wurde ihm der Nichtabhilfebeschluss nicht übermittelt.


Das ist auch nicht unbedingt vorgesehen. Das Gericht hilft ab oder legt dem nächsthöheren Gericht die Beschwerde zur Entscheidung vor.

Durch die Nachricht der Vorlage würde dir damit auch zeitgleich mitgeteilt, dass nicht abgeholfen wurde.

Die Nichtabhilfe ist dann eher ein interner Vorgang. Dieser Beschluss wird normalerweise auch nicht unbedingt begründet.

Anfragen ob du eine Abschrift davon erhalten kannst, kannst du bei dem ursprünglichen Gericht.

-- Editiert von User am 21. August 2022 15:07

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#4
 Von 
ratsucher65
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!

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