Hallo,
mal eine allgemeine Frage zum Bekanntgeben von Beschlüssen:
Unterstellt, K habe bei Klageerhebung Antrag auf PKH gestellt. Die Klage erledigt sich eine Zeit nach Klageerhebung, ohne dass das Gericht bis dahin über den PKH-Antrag entschieden hat. Im Einstellungsbeschluss heißt es dann, dass über den PKH-Antrag nicht mehr entschieden wird.
Gegen die Nichtentscheidung über PKH werde Beschwerde erhoben. Dann gehe dem K eine Kopie des Schreibens des Gerichts zu, mit dem es die Beschwerde an die nächsthöhere Instanz zur Entscheidung vorlegt. Als Anlage ist dem Schreiben an die höhere Instanz ein Nichtabhilfebeschluss beigefügt.
K wurde dieser Nichtabhilfebeschluss nicht zugesandt und er hat keinerlei Kenntnis darüber, aus welchen Gründen die Beschwerde abgelehnt wird.
Ist es nicht so, dass der Nichtabhilfebeschluss an K übersandt werden hätte müssen? Bei welchem der beiden Gerichte muss K ggf. das Fehlen der Abschrift an ihn monieren?
Danke!
Abschrift eines Nichtabhilfebeschlusses an Beschwerdeführer ja oder nein?
21. August 2022
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Frage vom 21. August 2022 | 10:01
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
Abschrift eines Nichtabhilfebeschlusses an Beschwerdeführer ja oder nein?
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#1
Antwort vom 21. August 2022 | 14:02
Von
Status: Lehrling (1551 Beiträge, 959x hilfreich)
ZitatAls Anlage ist dem Schreiben an die höhere Instanz ein Nichtabhilfebeschluss beigefügt. :
Also hat K den Nichtabhilfebeschluss doch bekommen?
#2
Antwort vom 21. August 2022 | 14:41
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatAlso hat K den Nichtabhilfebeschluss doch bekommen? :
Nein. K erhielt nur Abruck dieses Anschreibens, aber ohne Anlagen. Auch separat wurde ihm der Nichtabhilfebeschluss nicht übermittelt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. August 2022 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1884 Beiträge, 512x hilfreich)
ZitatAuch separat wurde ihm der Nichtabhilfebeschluss nicht übermittelt. :
Das ist auch nicht unbedingt vorgesehen. Das Gericht hilft ab oder legt dem nächsthöheren Gericht die Beschwerde zur Entscheidung vor.
Durch die Nachricht der Vorlage würde dir damit auch zeitgleich mitgeteilt, dass nicht abgeholfen wurde.
Die Nichtabhilfe ist dann eher ein interner Vorgang. Dieser Beschluss wird normalerweise auch nicht unbedingt begründet.
Anfragen ob du eine Abschrift davon erhalten kannst, kannst du bei dem ursprünglichen Gericht.
-- Editiert von User am 21. August 2022 15:07
#4
Antwort vom 24. August 2022 | 19:38
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 1x hilfreich)
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