Hallo.
Ich habe einen Mietvertrag geerbt, und obwohl ich die Wohnung vernünftig renoviert habe, will sich der Vermieter an mir gesundstoßen (soll mich an einer darüber hinausgehenden Luxussanierung beteiligen). er hat nun Klage eingereicht, und ich weiß nicht so recht, was ich nun genau tun muss und wie ich es am besten mache.
Ich nummeriere meine Fragen:
1. Offensichtliche Tippfehler in der Klage helfen mir nicht, nehme ich an? Dort steht eine "Forderung für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2022", wobei das erste Datum korrekterweise "01.10.2021" wäre. Kann ich daraus einen Nutzen ziehen? (Erwarte ich eher nicht.)
2. Ich wohne in Dortmund, der Mietvertrag (war ja von einem Verwandten geerbt) bestand in einer anderen großen Stadt. Wenn ich einen Anwalt brauche (wovon ich fast ausgehe), sollte ich ihn dann in Dortmund suchen, damit ich mit ihm persönlich reden kann, oder ist es besser, ihn am Zielort zu haben? Oder muss das sogar so sein, weil er dort "zugelassen" sein muss?
3. Wichtigste Frage: Muss in der Klageerwiderung sofort alles auf den Tisch, oder geht es "Zug um Zug"?
Konkret: Der Verbraucherschutz meinte im Vorfeld, der Anspruch des Vermieters sei verjährt, es gibt dort jedoch einen Restzweifel, weil nicht zu 100% klar ist, wann der Mietvertrag beendet wurde. Wie muss man diesbezüglich vorgehen? Schließlich will ich das Gericht nicht unnötig mit Infos zuschütten.
3a. "Alls auf den Tisch": Antwortet man, dass der Anspruch verjährt sei, aber hängt die sachlichen Argumente für den Fall, dass das Gericht das anders sieht, zusätzlich an?
3b. "Zug um Zug": Beantragt man zuerst nur Abweisung wegen der Verjährung und muss die sachlichen Argumente nur dann nachliefern, falls das Gericht das anders sieht?
Ich bedanke mich schon jetzt für jeden Hinweis,
liebe Grüße, Pi.
Absicht der Verteidigung - Anwalt von wo und weiterer Ablauf
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Sie können einen Anwalt aus Ihrer Stadt nehmen oder einen Anwalt aus der Stadt in der die Wohnung ist.
Zur Klageerwiderung:
https://www.kuhlen-berlin.de/glossar/klageerwiderung#:~:text=Bei%20der%20Klageerwiderung%20handelt%20es,Klageerwiderung%20geht%20die%20Verteidigungsanzeige%20voraus.
Danke für die superschnelle Antwort, aber ich hake noch einmal nach:
@Anwalt:
Welcher Anwalt ist, der allgemeinen Erfahrung nach, "sinnvoller"? einer, mit dem ich zuerst direkt spreche? Oder eine "vor Ort" (anderes Bundesland), der die dortigen eventuellen Sonderregelungen kennt?
@Klageerwiderung:
Wenn ich zunächst nur erwidere, dass der Anspruch verjährt ist (weil ich meine, dass das ausreicht) und das Gericht dieses aber zurückweist, erhalte ich dann erneut die Möglichkeit, auf die Klage zu reagieren? Oder könnte dann allein auf Basis der Klage schon das Urteil gefällt werden?
Sorry, falls ich schwer von Begriff scheine...
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Oh je...
Erst einmal (ganz schnell!!!) die Verteidigungsabsicht anzeigen. Falls die Klage erst vor wenigen Tagen zugestellt wurde, dann kann auch noch ein Anwalt beauftragt werden, wenn das aber schon am 09.01.2023 war, dann wohl nicht mehr. Wenn die Klage früher zugestellt wurde, dann hat man jetzt schon ein Problem.
Selbst erwidern würde ich hier nicht, das wird böse enden.
Man kann einen Anwalt am eigenen Wohnort nehmen. Wenn man gewinnt, hat der Gegner das zu zahlen, wenn nicht, dann zahlt man Reisekosten, Abwesenheitsgeld, etc. selbst, zusätzlich zu den Kosten nach RVG.
Wann wurde der Mietvertrag denn beendet?
Wann wurde die Klage eingereicht, wann wurde sie zugestellt?
Was wird genau gefordert?
ZitatWenn ich einen Anwalt brauche (wovon ich fast ausgehe), sollte ich ihn dann in Dortmund suchen, damit ich mit ihm persönlich reden kann, :
Und warum sollte er dafür in Dortmund sein müssen?
Zitatist es besser, ihn am Zielort zu haben? :
In der Regel sollte man einen Anwalt haben der mit den örtlichen Besonderheiten vertraut ist.
Anwalt: da gibt es glaube ich keine allgemeine Erfahrung. Ich persönlich würde erstmal auf die Expertise gucken, hier also wohl Mietrecht. Deshalb muss als erstes Mal ein Fachanwalt für Mietrecht her. Sodann überlege ich mir immer folgendes: im Mietrecht ist man zwingend am Amtsgericht. Ein Anwalt vor Ort hat möglicherweise bei einem kleinen Amtsgericht den Vorteil, den Richter und die Abläufe zu kennen, was die Entfernung Mandant / Anwalt möglicherweise zweitrangig erscheinen lässt. Bei einem großen Gericht ist das eher nicht der Fall. Wenn das also das Amtsgericht in einer großen Stadt ist, würde ich glaube ich eher eine Anwalt aus meinem Ort nehmen, es sei denn, die Entfernung ist so groß, dass der Anwalt möglicherweise ohnehin einen Anwalt vor Oft einschaltet. Kaum ein Anwalt fährt für eine müde Mietsache von Hamburg nach München. Dann kann man auch gleich vor Ort eigenen Anwalt nehmen.
Klageerwiderung: Ihr Frage impliziert schon, dass sie auf jeden Fall einen Anwalt nehmen sollten und sich - was vor dem Amtsgericht ja möglich ist- nicht selbst vertreten sollten.
Vor dem Amtsgericht wird die Verhandlung in aller Regel durch Schriftsätze vorbereitet, hierzu setzt das Gericht entsprechende Fristen. Grundsätzlich gilt, dass Angriff- und Verteidigungsmittel, wenn sie nach Ablauf der Frist vorgebracht werden, zurück gewiesen werden können. Andererseits muss das Gericht, sofern eine Seite zu einem Aspekt noch nicht Stellung nehmen konnte, entsprechende neue Fristen gewähren….das ist aber eine weites Feld, das führt hier jetzt zu weit. Grundsätzlich verlässt man sich aber daher nie auf nur ein Argument, auch wenn man denkt, dass führt 100% zur Klagabweisung. Deswegen bringen Anwälte in der Regel das meiste sofort vor, was je nach Standpunkt der Klage oder Verteidigug nützt, ggf. als hilfsweise Ausführung.
Danke für alle Antworten, das hat mir sehr geholfen.
-- Editiert von User am 23. Januar 2023 08:38
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