Absicht der Verteidigung und die Fristen

28. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Der_Dirk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Absicht der Verteidigung und die Fristen

Ich habe gegen einen, meiner Meinung nach unbegründeten Mahnbescheid, Einspruch eingelegt. Nun kam ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wird. Allerdings irritieren mich die Fristen etwas.

Unter 1.1 steht: "Sie (die beklagte Partei) hat die Absicht der Verteidigung binnen einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich anzuzeigen.

Unter 1.2 steht: "Sie hat auf das Klagevorbringen innerhalb von 4 Wochen ab Zustellung der Anspruchsbegründung schriftlich zu erwiedern, wenn sie sich gegen die Klage verteidigen will."

Ich weis, das ein einfaches Schreiben mit der Absicht der Verteidigung ausreicht. Aber welche Frist ist jetzt bindend? 1.1 oder 1.2?
Kann ich selbige Absicht auch per Fax an das Gericht schicken, oder muß das per Einschreiben erfolgen?
Und zu guter letzt, zählt diese Abscith der Verteidigung auch schon als Schriftsatz, den ich als Abschrift für den gegnerischen Anwalt vorlegen muß oder gilt das nur für die darauffolgenden Schreiben?

Würde mir Hilfe von einem Anwalt holen, aber leider lag das Schreiben nach meinem Urlaub im Briefkasten, und nun erlischt die erste Frist schon am 30.09. Deshalb ist da ein wenig Eile gefordert.

Danke schonmal für etwaige Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

unter 1.1 ist nur gemeint du musst innerhlab von 2 Wochen sagen OB du dich verteidigen willst.

Wenn ja ......

hast du nach 1.2 4 Wochen Zeit zu sagen warum du der Meinung bist der Anspruch des Klagenden wäre unberechtigt.

Beides kannst du vorab als Fax senden, solltest dann jedoch das Orignal nachsenden.

Auch kannst du mit dem Hinweis des Urlaubs um eine Fristverlängerung bitten.

Alle Schriftstücke, auch im Vorverfahren, werden der jeweiligen Gegenpartei zugestellt.

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
guest-12321.01.2012 00:20:09
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 107x hilfreich)

quote:
Aber welche Frist ist jetzt bindend? 1.1 oder 1.2?

Beide. Zuerst müssen Sie Verteidigungsabsicht erklären (1.1). Und dann auf das Klagevorbringen im Einzelnen erwidern (1.2).

quote:
Kann ich selbige Absicht auch per Fax an das Gericht schicken, oder muß das per Einschreiben erfolgen

Per Fax ist möglich und ausreichen. Per Einschreiben wäre absolut überflüssig.

quote:
zählt diese Abscith der Verteidigung auch schon als Schriftsatz, den ich als Abschrift für den gegnerischen Anwalt vorlegen muß

Alles, was Sie dem Gericht schriftlich mitteilen, ist ein Schriftsatz und muss daher mit der ausreichenden Zahl von Abschriften eingereicht werden. Bei einem Prozessgegner müssen jeden Schriftsatz 3-fach einreichen (für Gericht, den gegnerischen Anwalt und dessen Mandanten).

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""

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#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Doppelt hält besser!

:cheers:

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#4
 Von 
Der_Dirk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle und umfassende Antwort. Wird bestimmt nicht meine letzte Frage sein, aber ich werd das morgen dann gleich mal fertig machen.
Also einmal an das Gericht, einmal an den Anwalt und einmal an den Gegner. All die schönen Bäume.
Muss ich die Abschriften noch beglaubigen lassen? Weil ich reiche sie ja inkl. Kopien beim Gericht ein, und damit ist ja ersichtlich, dass es sich um die Selben handelt, oder?

Das ist mein erster Kontakt mit Gerichten, und irgendwie verstehe ich langsam die Daseinsberechtigung von Anwälten ;-)

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#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Also einmal an das Gericht, einmal an den Anwalt und einmal an den Gegner.


Nein. Alles ans Gericht in 3-facher Ausführung. Das Gericht sendet dann die jeweiligen Exemplare an den Bevollmächtigten/Kläger.

quote:
All die schönen Bäume


Keine Sorge, Papier wird schon lamge nicht mehr aus Holz gemacht.

quote:
Muss ich die Abschriften noch beglaubigen lassen? Weil ich reiche sie ja inkl. Kopien beim Gericht ein, und damit ist ja ersichtlich, dass es sich um die Selben handelt, oder?


LoL. Na das sieht das Gericht auch so, also brauchst du auch nix beglaubigen lassen.

quote:
und irgendwie verstehe ich langsam die Daseinsberechtigung von Anwälten ;-)


Aha...und was zahlst du uns Laien?!
;)




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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#6
 Von 
Der_Dirk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Solltet ihr mal in Leipzig sein meldet euch, für die Hilfe geht ein Abend in einer Kneipe eurer Wahl auf mich.

PS: Aber klagt das nicht ein, ein Besuch am AG reicht mir ;-)

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#7
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Ach ja, hatte ich ganz vergessen:

Da hier nicht ganz klar war welche Frist fast um ist und evtl. die der Notfrist bereits rum ist, kannst du dann nach § 233 ZPO (unter dem Hinweis des Urlaubs) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen !

§ 233 ZPO :
"War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren."


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#8
 Von 
Der_Dirk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne, alles gut. Am 16.09 wurde der Brief amtlich zugestellt, wenn ich morgen das Fax schicke bin ich ja noch innerhalb der Frist von 14 Tagen.
Trotzdem Danke für die Info.

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#9
 Von 
Der_Dirk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So, die Absicht der Verteidigung ist gefaxed, werde sie aber trotzdem nochmal per Einschreiben an das Gericht senden. Doppelt hält besser ;-)

Nun muß ich, sollte ich mir keinen Anwalt nehmen, auf die Klage reagieren. Reicht es nun, meinen Sachverhalt darzulegen und meine Gründe, wieso ich die Forderung für falsch halte. Oder muß ich jeden Punkt einem Paragrafen zuordnen?

Vielleicht zum verdeutlichen der Situation:

Ich soll eine größere Summe an Heizkosten für eine alte Wohnung nachzahlen. Die Heizkosten wurden von einem defekten, digitalen Zähler abgelesen. Die Stadtwerke beharren aber darauf, das dieser NUR stehengeblieben ist, und der angeblich verbrauchte Wert real ist. Ich bezweifel dies, da sich dadurch Heizkosten ergeben würden, die dem 6fachen des für das Verbrauchsjahr gültigen Heizspiegels entsprechen.
Die Stadtwerke geben durchaus zu, das der Zähler defekt ist. Sie sagen ebenso, das er nach meinem Auszug gewechselt wurde. Es wurde aber nicht überprüft, was an dem Zähler defekt war oder inwiefern die Anzeige stimmen könnte.

Reicht es, eben diese Argumentation zusammen mit den Schreiben der Stadtwerke, dem Heizspiegel und der Auflistung an das Gericht zu senden, oder muß ich nun anfangen, alles den gültigen Paragrafen zuzuordnen? Weil dann werde ich um einen Anwalt nicht herumkommen.

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#10
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Reicht es nun, meinen Sachverhalt darzulegen und meine Gründe, wieso ich die Forderung für falsch halte. <hr size=1 noshade>


Eine Klageerwiderung sollte enthalten:

Die beabsichtigten Anträge (in deinem Fall den Antrag, die Klage abzuweisen), die Erwiderung auf das Vorbringen der Gegenseite, ggfs. weitere eigene Argumente und die Bezeichnung (und, falls möglich, Beifügung) eventueller Beweismittel (Urkunden, Zeugen, ...).
Wichtig: versuche, dich präzise und kurz auszudrücken, lange Romane sind nicht notwendig.
Ebenfalls wichtig: wenn du z.B. Zeugen benennst, mußt du angeben, was sie bezeugen können.
Falsch: "Alle meine Behauptungen kann mein Nachbar Heinz bezeugen."
Richtig: "Die Rückzahlung des Darlehens erfolgte in bar am 31.3.2010 in der Pupsbar. Beweis: Zeugnis des Heinz Schnapp, Vogelgasse 9a, 90210 Nabenkreisen"

quote:<hr size=1 noshade>Oder muß ich jeden Punkt einem Paragrafen zuordnen? <hr size=1 noshade>


Ius novit curia. Übersetzt: das Gericht kennt das Gesetz. D.h. du mußt nicht zwingend alles mit Paragraphen begründen. Wenn du z.B. einwendest "die Forderung ist verjährt", mußt du nicht dazuschreiben "nach §195 BGB ".



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""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Der_Dirk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, du hast mir damit wirklich geholfen. Dann wird das wohl ein Wochenende vor'm Computer.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12301.10.2010 11:24:52
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 152x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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