Als Beklagter im Falle des Obsiegens Entschädigung

28. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)
Als Beklagter im Falle des Obsiegens Entschädigung

Hallo,

eine Zeuge erhält vor Gericht eine Enschädigung. Erhält diese auch ein Beklagter, der sein Verfahren gewinnt? Also Fahrtkosten, 13,- Euro pro Stunde Arbeitsausfall usw.?

Beste Grüße,
tompetti




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7018 Beiträge, 3936x hilfreich)

Eine Entschädigung wie ein Zeuge erhält der Beklagte nicht. Diese Entschädigung wird ja auch von der Staatskasse gezahlt.

Der Beklagte hat im Fall des Obsiegens gegen den Kläger einen Kostenerstattungsanspruch. Im Kostenerstattungsverfahren kann dann der Beklagte die ihm durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten geltend machen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

dass sind dann aber im wensetlichen die gleichen Kosten, die man geltend machen kann, wie bei einem Zeugen?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(984 Beiträge, 280x hilfreich)

§ 91 ZPO Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

https://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html


§ 19 Abs. 1 S.1 JVEG Grundsatz der Entschädigung

Zeugen erhalten als Entschädigung

1. Fahrtkostenersatz (§ 5),
2. Entschädigung für Aufwand (§ 6),
3. Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),
4. Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 20),
5. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21) sowie
6. Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22).

https://dejure.org/gesetze/JVEG/19.html



-- Editiert von User am 15. April 2026 12:32

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13405 Beiträge, 4797x hilfreich)

Ändert nichts daran, dass der Thread nächstes Jahr einen runden Geburtstag feiert. ;)

Frage vom 28. November 2007

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