Hallo,
eine Zeuge erhält vor Gericht eine Enschädigung. Erhält diese auch ein Beklagter, der sein Verfahren gewinnt? Also Fahrtkosten, 13,- Euro pro Stunde Arbeitsausfall usw.?
Beste Grüße,
tompetti
Als Beklagter im Falle des Obsiegens Entschädigung
Eine Entschädigung wie ein Zeuge erhält der Beklagte nicht. Diese Entschädigung wird ja auch von der Staatskasse gezahlt.
Der Beklagte hat im Fall des Obsiegens gegen den Kläger einen Kostenerstattungsanspruch. Im Kostenerstattungsverfahren kann dann der Beklagte die ihm durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten geltend machen.
Hallo,
dass sind dann aber im wensetlichen die gleichen Kosten, die man geltend machen kann, wie bei einem Zeugen?
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§ 91 ZPO Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht
(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren.
Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen entstandene Zeitversäumnis; die für die Entschädigung von Zeugen geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/91.html
§ 19 Abs. 1 S.1 JVEG Grundsatz der Entschädigung
Zeugen erhalten als Entschädigung
1. Fahrtkostenersatz (§ 5),
2. Entschädigung für Aufwand (§ 6),
3. Ersatz für sonstige Aufwendungen (§ 7),
4. Entschädigung für Zeitversäumnis (§ 20),
5. Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21) sowie
6. Entschädigung für Verdienstausfall (§ 22).
https://dejure.org/gesetze/JVEG/19.html
-- Editiert von User am 15. April 2026 12:32
Ändert nichts daran, dass der Thread nächstes Jahr einen runden Geburtstag feiert.
Frage vom 28. November 2007
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