Hallo,
habe gerade einen Anruf meiner Mutter bekommen. Ein Brief vom Amtsgericht (vorrauss. wegen einen OWi im Stra¤enverkehr) ist heute bei meinen Eltern eingeflattert.
Nur wohne ich seit drei Monaten nicht mehr an dieser Adresse, bin nicht mehr dort gemeldet und habe auch einen Nachsendeauftrag geschaltet.
Ohne ihn gelesen zu habe und nur mal so generell - muss ich darauf Ùberhaupt reagieren, denn eigentlich ist mir der Brief gar nicht zugestellt worden.
Danke im Vorraus.
Amtsgericht schickt Brief an alte Adresse
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Als erstes würde ich mir den Brief des AG mal ansehen. Vielleicht ist es ja doch kein OWi-Verfahren sondern ein Zivilverfahren. Wenn es nämlich tatsächlich eine (Zivil-)Klage sein sollte und du reagierst nicht darauf, könnte das den Erlass eines Versäumnisurteil zur Folge haben. Der Kläger könnte dann aufgrund dieses Versäumnisurteils vollstrecken und du müsstest erstmal zusehen, dass du die Vollstreckung aus der Welt bekommst.
Wie es im OWi-Verfahren wäre? Vielleicht kann ja jemand anderes dazu Infos geben.
Mal genauer drauf kucken könnte auch hinsichtlich eines Mahnbescheids lohnend sein. Bezügl. OWI: Falls es etwas mit einem Fahrzeug zu tun hat, wurde es vermutlich an die Adresse gesendet, die unter einem Fahrzeugkennzeichen angegeben ist. Wurde es per Brief oder förmlicher Zustellung, also gelber Umschlag + Zustellungsvermerk, zugestellt?
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Es ist eine fšrmliche Zustellung im gelben Briefumschlag.
Ich bin mir sicher, dass es sich um die Folge eines Einspruchs wegen eines ¤24a handelt. Ein KFZ ist nicht auf mich gemeldet.
Meine neue Adresse ist wohl beim Amtsgericht noch nicht angekommen.
Ich werde sicherlich auf den Brief reagieren, will nur interessehalber wissen, ob mir der Brief rechtskrŠftig zugesandt wurde.
Danke euch...
§ 24 a StVG0,5-Promillegrenze überschritten? Über eine korrekte Zustellung ließe sich evt. streiten. Sind Sie angehalten worden und haben den Ausweis gezeigt, oder woher haben die Ihre Anschrift überhaupt?
Es ging nicht um Alkohol sondern um THC.
Die Adresse haben Sie wohl von der Vernehmung auf der Wache. Die war aber Anfang Februar und ich habe meinen Wohnsitz ordungsgemŠ§ geŠndert.
Die Zustellung wurde ja anscheinend durch den Zusteller irgendwie bewirkt. Entweder steht Ihr Name noch am Briefkasten oder Ihre Eltern haben das Schriftstück entgegengenommen. Dann befindet sich in den Akten die Zustellungsurkunde, auf der der Zusteller die ordnungsgemäße Zustellung bewirkt hat. Das Gericht ist nicht verpflichtet, bei jedem Brief, der losgeschickt wird, vorher Hausermittlungen anstellen zu lassen, ob derjenige dort tatsächlich noch wohnt. Dafür ist eben die Zustellung da.
Insofern ist die Zustellung wirksam.
Wenn es eine Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten war kann sie natürlich auch dadurch bewirkt worden sein, dass Sie genauso heißen wie Ihre Eltern und der Zusteller die Sendung in den Briefkasten geworfen hat, an dem der Name der Eltern - bzw. Ihrer - steht. Dann könnten Sie theoretisch erstmal gar nichts machen und später reklamieren, dass die Zustellung nicht bewirkt worden sei. Das hilft aber auch nur vorübergehend, weil die Sendung dann eben an die neue Anschrift zugestellt werden würde.
Bei dieser Variante müssten Sie aber bei der Formulierung sehr vorsichtig sein, denn es kommt nicht auf die formelle Zustellung an, sondern darauf, dass man nachweisen kann, dass Sie von der Sendung Kenntnis erhalten haben. Wenn Sie also sagen 'Ätsch, nicht richtig zugestellt, weil der Brief, in dem dies und jenes steht, bei meinen Eltern abgeliefert wurde', dann liegt eine ordnungsgemäße Zustellung vor.
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