Anerkenntnisurteil, Richter murkst, Neue Klage möglich ?

8. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Andreas2004
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Anerkenntnisurteil, Richter murkst, Neue Klage möglich ?

Gegnerische Partei erkennt 500 € der Forderung von 500 € an, Kläger zieht die Klage für den nichtanerkannten Teil der Klage zurück. Gericht macht Anerkenntnisurteil über 250 €, weil der Richter offenbar nicht richtig gelesen hat.

Ist es in einem solchen Fall statthaft für die noch ausstehenden 250 € eine neue Klage in der gleichen Sache einzureichen ?

Danke



-- Editier von Andreas2004 am 08.05.2017 23:30

-- Editiert von Moderator am 15.05.2017 19:51

-- Thema wurde verschoben am 15.05.2017 19:51

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Und die Frage zum Thema das Foruma "Reiserecht" ist jetzt welche genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Andreas2004
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Harry wollte Dich dezent darauf hinweisen, dass Deine Frage keinen Bezug zum Forum Reiserecht erkennen lässt.

Wenn Du mit der ersten Klage nicht nur einen Teilanspruch eingeklagt hast ist in gleicher Sache keine neue Klage zulässig.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 14.05.2017 14:00

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#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
......Wenn Du mit der ersten Klage nicht nur einen Teilanspruch eingeklagt hast ist in gleicher Sache keine neue Klage zulässig......

Der TE schreibt, dass durch das Gericht in das Urteil anstelle des von der Gegenseite anerkannten Betrages ein deutlich kleinerer Betrag irrtuemlich eingesetzt wurde.

Im Verfahrensrecht kenn ich mich nicht aus, ich wuerde mir aber denken, dass man ueber die naechsthoehere Instanz das irrtuemlich, also falsche Urteil anfechten muss. Aber was ist mit den Kosten???

Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht einfach ein neues Urteil, mit den korrekten anerkannten Betraegen, ausfertigt und den Beteiligten zustellt mit dem Hinweis: Sorry, im ersten Urteil vom ....... stand ein falscher Betrag, hier nun die Korrektur.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#5
 Von 
Andreas2004
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Urteil stand, dass man nur in Berufung gehen kann bzgl. der Höhe der Kosten.

Es ging um 400 €, wegen Flugverspätung.

-- Editiert von Andreas2004 am 15.05.2017 18:33

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Andreas2004):
Es ging um 400 €, wegen Fl***erspätung.


Oben im ersten Tread geht es aber um 500 € von 500 €.

Wer soll da noch durchblicken?

Außerdem ist Deine Frage doch beantwortet.

Zitat (von bernardoselva):
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass das Gericht ein neues Urteil, mit den korrekten anerkannten Betraegen, ausfertigt und den Beteiligten zustellt


Ich schon, denn sowas passiert öfters.

Berry

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wäre da nicht § 319 ZPO anzuwenden?


Davon gehe ich aus.

Berry

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#9
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
.....Wäre da nicht § 319 ZPO anzuwenden?.......

Danke! Wieder etwas schlauer geworden.......

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#10
 Von 
Andreas2004
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, ja, danke, habe gestern hingefaxt und gefragt was das soll. Vielleicht berichtigen sie es ja, ansonsten neue Klage.

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