Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, macht es einen schlechten Eindruck, wenn ich meinen Anwalt frage, welche Kosten bislang für mich angefallen sind? Rechtsschutz besteht zwar, aber ich bin sehr unsicher.
Kann ich meinem Anwalt auch mitteilen, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich nach meinen Verfahren weitere Verfahren (wg. Schmerzensgeld) möchte, er mir eine Zeit zum Überlegen einräumt?
Danke schon mal.
LG
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Anfrage wegen Kosten +Verfahren
12. März 2011
Thema abonnieren
Frage vom 12. März 2011 | 01:49
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anfrage wegen Kosten +Verfahren
#1
Antwort vom 13. März 2011 | 16:27
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1125x hilfreich)
quote:
macht es einen schlechten Eindruck, wenn ich meinen Anwalt frage, welche Kosten bislang für mich angefallen sind?
Nö, das ist doch eine völlig normale Frage für einen Auftraggeber an seinen Auftragnehmer.
quote:
Kann ich meinem Anwalt auch mitteilen, dass ich mir nicht sicher bin, ob ich nach meinen Verfahren weitere Verfahren (wg. Schmerzensgeld) möchte, er mir eine Zeit zum Überlegen einräumt?
Na logo.
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