Anklage ohne Vernehmung

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
seidi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Anklage ohne Vernehmung

hallo, habe eine Frage: ist es Rechtens wenn man eine Anklageschrift bekommt in einer Strafsache ohne vorhher einen Schriftlichen Äusserungsbogen oder Thermin zur Vernehmung bei der Polizei bekommen zu haben? oder geht das gar nicht?

wenn es nicht Rechtens ist und man trosdem eine Anklage bekommen würde, was kann man da machen? wäre das ein Verfahrenshinderniss oder Revisionsgrund?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

das soll eigentlich nicht sein, ist aber ein "heilbarer Mangel". Die Möglichkeit der Äußerung wird ja in der Verhandlung nachgeholt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
seidi
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Möglichkeit der Äußerung wird ja in der Verhandlung nachgeholt

Gruß vom mümmel
von muemmel - 17.01.2008 17:26:16


das ist zwar richtig, allerdings wäre vielleicht mit einer Äusserung bei der Polizei im Ermitlungsverfahren, vielleicht so entlastend das eine Anklage gar nicht erfolgt wäre

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Abgesehen davon, dass das unwahrscheinlich ist: Wenn die Anklageschrift zugestellt wird hat der Angeschuldigte, wie er dann ja heißt, die Möglichkeit, sich zu äußern. Wenn das so bahnbrechend ist kann das gericht ja die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen oder die StA die Anklage zurücknehmen.

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#4
 Von 
heimdahl
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 6x hilfreich)

@ wastl

Abgesehen davon, dass das unwahrscheinlich ist:

wie oft kommt denn eine solch unwahrscheinliche
vorgehensweise seitens der ermittelnden staatsanwaltschaft vor gemessen an sagen wir mal einhundert fällen?

Und was k ö n n t e "man" als richter, beschuldigter, verteidiger daraus ablesen?

Der Angeschuldigte hat eine woche zeit sich
nach zugang der Anklageschrift zu äussern. Bis
dahin wurde unter umständen schon monatelang
einseitig ermittelt ohne gegenargumente in die
ermittlung einfliessen lassen zu können!!!!!

Unter umständen hatte der Angeschuldigte bis dahin noch nicht mal kenntnis von dem ermittlungsverfahren. Das "heilen" des rechtlichen gehörs dann oder in der hv ist meines erachtens nur eine alibireglung um sich nicht verfahrensfehlern auszusetzen.

Ermittlungsverfahren ohne anhörung des beschuldigten können nicht fair abgewogen sein.

Oder?

Für weitere meinungen bedanke ich mich im voraus.

mfg


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