Anspruchsverfahren: Kosten so gering wie möglich halten

20. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
zappelchen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)
Anspruchsverfahren: Kosten so gering wie möglich halten

Guten Morgen Allerseits,

heute möchte ich mal wieder um Eure Hilfe bitten - es geht (fiktiv) um einen jungen Mann (nehmen wir mal an, um meinen Sohn), der wohl Mist verzapft hat.

Ich versuche, es so kurz wie möglich zu halten - Vorgeschichte:

Es geht um eine nicht beglichene Rechnung; ein Mahnbescheid wurde zugestellt (diesen habe ich allerdings nicht gesehen), nach Aussage des jungen Mannes hat er diesem widersprochen, da er die Forderung als nicht berechtigt ansah (bzw. immer noch ansieht, ich sehe dieses allerdings ganz anders, aber dazu später vielleicht mehr...).

Nun kommt vom Amtsgericht ein Schreiben, das ein schriftliches Vorverfahren stattfinden soll. Außerdem die Fragen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will oder ob er den Klageanspruch ganz oder teilweise anerkennt. Zusätzlich steht im Schreiben noch, ob bereits ein Einigungsversuch vor der Gütestelle stattgefunden hat oder ob einer Güteverhandlung widersprochen wird (das alles ist die Kurzform des Inhaltes).

Hier noch ein paar Infos zu dem jungen Mann: 22 Jahre jung, junger Papi, Hartz IV-Empfänger, ist sich (fast) nie einer Schuld bewusst, will mit dem Kopf durch die Wand; hat einiges an Schulden...

Nun zu meiner eigentlichen Frage: was kann man nun tun, um die Kosten so gering wie möglich zu halten? Es würde zu weit führen, die ganze Vorgeschichte zu der Rechnung, die nun zum Verfahren führt, hier aufzuführen. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass die Forderung berechtigt ist und ich würde dem jungen Mann raten, nicht weiter auf stur zu schalten. Ob er dann jedoch den von mir vorgeschlagenen Weg auch wirklich nimmt, steht nicht in meiner Macht - doch er ist alt genug, um dann auch dafür gerade zu stehen (ich schweife ab...) Auf jeden Fall möchte ich ihn wenigstens helfen, sich nicht noch weiter in die Sch*** zu reiten und frage Euch um Unterstützung, wie jetzt am besten vorgegangen werden sollte.

Kann man ein Schreiben mit folgendem Inhalten an das Gericht aufsetzen:
den Klageanspruch anerkennen;
auf die finanzielle Situation aufmerksam machen;
sich mit einer Güteverhandlung einverstanden erklären;
um Ratenzahlung bitten;
bereits in diesem Schreiben für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung um die Gewährung von PKH bitten;
den "Kläger" anschreiben und ihn direkt um Ratenzahlung und Rücknahme der Klage bitten (obwohl: eine "richtige" Klage ist es noch nicht, oder?)

Habt Ihr eine Idee, wie wir das Schreiben am besten formulieren könnte , um nicht noch weitere Kosten zu verursachen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten? Wenn überhaupt noch möglich, wie könnte man ein Gerichtsverfahren vermeiden?

Es wäre toll, wenn Ihr mir zu dieser Sache ein paar Ratschläge geben könntet, wie Ihr in solch einem Fall vorgehen würdet.

Herzlichen Dank & Herzliche Grüße

zappelchen




-- Editiert von zappelchen am 20.01.2008 09:26:48

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

im Mahnbescheid duerfte stehen, dass das Gericht zunaechst nicht die Rechtmaessigkeit der Glaeubiger-Forderung prueft, sondern den Mahnbescheid auf Antrag des Glaeubigers erstellt und an den vermeintlichen Schuldner zustellt.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Forderung zu Recht besteht, dann muessen Sie sich mit dem Glaeubiger ins Benehmen setzen um mit diesem eine Regelung zu vereinbaren.
Und zwar ganz schnell, das vermeidet Kosten, die das Gericht Ihrem Sohn(?) zusaetzlich zum Forderungsbetrag aufbrummt, denn der hat gegen eine berechtigte Forderung Widerspruch erhoben.

Viele Gruesse
bernardoselva

-----------------
"Touristiker"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zappelchen
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo bernardoselva,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Was meinen Sie mit "mit dem Gläubiger in Benehmen setzen"?
Der junge Mann (ja, er ist mein Sohn :-) wird ein Schreiben an das Amtsgericht richten und den Klageanspruch anerkennen. Gleichzeitig nimmt er Kontakt zum Klägeranwalt auf und versucht, dort eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Mal sehen, was dabei rauskommt.


Nochmals vielen Dank & Viele Grüße

zappelchen

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