Anwalt geht seinen Weg und nicht den Weg des Mandanten

12. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
womomutti
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt geht seinen Weg und nicht den Weg des Mandanten

Hallo, Person A hat folgendes Problem.
Person A gelangte über den guten Namen der Kanzlei zu diesem Anwalt der selbstständiger Teilhaber dieser Kanzlei ist. Das Anliegen von Person A bestand auf einer für Ihn nicht nachvollziehbaren sowie unrichtigen Nebenkostenabrechnung. Obwohl der Anwalt alle nötigen Argumente und Nachweise diese Nebenkostenabrechnung betreffend von Person A vorgegeben , nachgewiesen und belegt bekam ging dieser Anwalt stur und ignoranter weise seinen eigenen Weg, wobei die Argumente des Anwalts für Person A im Vorfeld schon zum Scheitern verurteilt waren. Der Anwalt wurde mehrfach von Person A darauf hingewiesen was aber mit einem lächeln seinerseits abgewiesen wurde. Ein von Person A benannter Zeuge wurde schon gar nicht von dem Anwalt benannt.
Das Gerichtsurteil im Nachhinein:
Prozess verloren, Kläger bekommt in allen Punkten recht da der Beklagte ( Person A ) nicht ausreichend die Verweigerung der Nebenkostenabrechnung begründen konnte. Zu einer mündlichen Verhandlung kam es nicht sondern dieses Urteil beruht auf einem Entscheidungstermin des Gerichts wobei ein persönliches Erscheinen von Person A nach Aussage von dessen Anwalt nicht erforderlich gewesen war. Das Urteil wurde erst nach fast 4 Wochen nach Eingang in der Kanzlei kommentarlos an Person A weitergeleitet.Wobei die Gegenseite schon vor 1 Woche ihr Anspruch bei Person A geltend gemacht hat. Die Einspruchsfrist endet zwar erst in ca. 2 Wochen da jedoch Person A . diesen Prozess nur mit Hilfe von Prozesskostenhilfe führen konnte ist es Person A finanziell nicht möglich von diesem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen, Obwohl Person A nachweislich Fehler und entsprechende Argumente diese Nebenkostenabrechnung betreffend geltend machen könnte.
Was ist Euer Ratschlag für Person A. ?
Kann Person A an diesen Anwalt nochmals herantreten um eine Veränderung dieses Urteils herbeizuführen ?
Kann Person A auch Einspruch einlegen mit der Hoffnung auf erneuter Prozesskostenhilfe?
Über hilfreiche Ratschläge würde sich Person A riesig freuen Gruß



-- Editiert von Moderator am 12.02.2017 13:34

-- Thema wurde verschoben am 12.02.2017 13:34

-- Editiert von Moderator am 12.02.2017 14:15

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

:forum:



Man wird - will man den Anwalt in Haftung nehmen - nicht nur nachweisen müssen, das er handwerliche Fehler gemacht hat, sondern auch, das diese Fehler Ursache des verlorenen Prozess war.





-- Editiert von Harry van Sell am 12.02.2017 13:18

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von womomutti):
Über hilfreiche Ratschläge würde sich Person A riesig freuen Gruß

:forum:
Zunächst wäre es wohl im Unterforum Verfahrensrecht besser aufgehoben.
Zitat (von womomutti):
Kann Person A auch Einspruch einlegen mit der Hoffnung auf erneuter Prozesskostenhilfe?

Nun das wird man ohne Kenntnis vom Richterspruch nicht mal mit der Glaskugel sagen. Die Klärung wird nur das Gericht, welches die PKH leisten würde wohl beantworten können.
Zitat (von womomutti):
Kann Person A an diesen Anwalt nochmals herantreten um eine Veränderung dieses Urteils herbeizuführen ?

Wünschen kann man viel, jedoch dieses Urteil wird das Gericht nicht mehr ändern, man kann in Berufung gehen.
Ansonsten lese ich nur viel Text ohne Aussagekraft, warum und weshalb der RA so vorging, lässt sich nicht lesen.
.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Das Anliegen von Person A bestand auf einer für Ihn nicht nachvollziehbaren sowie unrichtigen Nebenkostenabrechnung. Obwohl der Anwalt alle nötigen Argumente und Nachweise diese Nebenkostenabrechnung betreffend von Person A vorgegeben , nachgewiesen und belegt bekam.


Mir ist dies zu allgemein.
Was soll "nicht nachvollziehbar" heißen ?
Was war da "unrichtig" ?
Welches waren dies "nötigen" Argumente und welche "Nachweise" soll es gegeben haben ?
"Nachgewiesen und belegt" ist wohl die unmaßgebliche Ansicht der Person A.

Erst nach der Beantwortung dieser Fragen kann man beurteilen ob die Vorwürfe gegen den Anwalt berechtig sind.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Was ich überhaupt nicht verstehe:
Wieso schiesst man mit Kanonen auf Spatzen?
Wenn man selbst alle Argumente zur Hand hatte, warum schreibt man dann nicht selbst eine ordentliche Einwendung gegen die Abrechnung direkt an seinen Vermieter ganz simpel per Brief, sondern bemüht da gleich Anwalt und Gericht?

Noch 'ne Runde mit PKH dürfte bei bereits ergangenem negativem Urteil nicht gespielt werden können.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
womomutti
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi -2 ,
Hallo Lolle

Es fehlten bei der Übergabe der Nebenkostenabrechnung an Person A jegliche Rechnungen und Nachweise über die aufgeführten Positionen wie Gaslieferung - Menge und Kosten, Verbräuche der einzelnen Wohneinheiten, Wasserlieferung, ISTA –Forderungen, Wohnnebenkosten Aufschlüsselung, Gärtner, Hausmeister usw.
Person A teilte dies dem Vermieter mit mit der Bitte diese Belege zur besseren Nachvollziehbarkeit nachzureichen.
Der Vermieter verweigerte diese Belege und forderte die berechnete Nachzahlung sofort zu überweisen.
Person A teilte dem Vermieter wiederum mit dass der Mieter ein Recht zur Einsicht dieser Belege habe und diese auch so fordere.
Sobald diese Belege vorliegen und diese überprüft und rechtens sind soll der Vermieter seine Nachzahlung bekommen.
Der Vermieter beauftragte eine Anwaltskanzlei mit der Eintreibung dieser Nachzahlung.
Die geforderten Belege wurden noch immer Person A verweigert. Nach ca. 3 Monate und wiederholter Forderung auf Einsicht in die Belege, wurde ein Termin mit der Hausverwaltung vereinbart bei dem Person A Einsicht in diese Belege erhalten sollte.
Bedauerlicherweise wiederum erfolglos denn die Hausverwaltung war angeblich nicht im Besitz dieser Belege.
Person A wurde auf Zahlung der Nebenkosten-Nachzahlung verklagt. Es kam zu einem Gerichtstermin und tatsächlich 1 Tag vor dem Gerichtstermin und dem Ablauf der 1 Jahresfrist tauchten diese Belege bei dem Anwalt von Person A auf.
Zwischenzeitlich kann Person A belegen das der angegebene Gasverbrauch /Bezug geschätzt war. Was jedoch nach dem Leistungsprinzip abgelesen sein muss bzw. Stichtags genau erfasst werden muss. ( HKVO)
Die Wasser/Abwasserrechnung des Versorgungsunternehmens war nicht die aktuelle Rechnung sondern die des Vorjahres.
Dies teilte Person A immer wieder seinem Anwalt mit der jedoch lediglich auf unerklärlich hohem Verbrau plädierte dies jedoch erwartungsgemäß nicht ausreichend belegen konnte.
Dementsprechend wurde das Urteil mit der Aussage begründet dass der Nachweis für einen unnormal hohen Verbrauch von der beklagten Person A nicht erbracht werden konnte.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von womomutti):
Sobald diese Belege vorliegen und diese überprüft und rechtens sind soll der Vermieter seine Nachzahlung bekommen.

Das war schon mal der erste Fehler, die Nebenkostenabrechnung ist innerhalb 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen. Für den Widerspruch hat der Mieter 12 Monate Zeit.
http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruchsfrist-nebenkostenabrechnung/
Schon allein deshalb war die Klage des Vermieters berechtigt, und da hätte auch ein anderer Anwalt wenig Aussicht gehabt.
Wenn jetzt nicht die 12 Monate nach Zugang der Rechnung vergangen sind, kann man ohne Anwalt erst mal der Rechnung widersprechen, allerdings bezahlen sollte man sofort, sonst wird es teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zumal es eher ungewöhnlich ist, dass die Belege der NK Rechnung beigefügt sein sollten. Zudem haben Sie nur ein Einsichtsrecht, aber diese geschieht immer in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung, Sie haben kein Recht auf Zusendung der Belege.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@Womomutti

Zitat:
Was soll "nicht nachvollziehbar" heißen ?
Was war da "unrichtig" ?
Welches waren dies "nötigen" Argumente und welche "Nachweise" soll es gegeben haben ?
"Nachgewiesen und belegt" ist wohl die unmaßgebliche Ansicht der Person A.


Die Antworten zeigen, dass alles nur Luft war + die eigenen Behauptungen "Nachgewiesen und belegt" keineswegs zutrafen.
Und dann noch den Anwalt beschimpfen und der Besserwisser sein.
Von deinen Angaben konnte der Anwalt nichts verwenden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ein Anwalt muss selbst denken, grundsätzlich muss er auch nicht jeden Dünnpfiff des Mandanten blind folgen..

Umgekehrt muss aber auch der Mandant seinerseits nicht unbegrenzt für die Fehler seines Anwaltes einstehen, weil er eben auf sein Fachwissen vertraut und davon ausgehen kann, dass der Anwalt in seinem Sinne gut arbeitet..
Der Mandant ist also erst mal gutgläubig anzusehen.

ZB wäre hier § 831 BGB interessant, wonach der Mandant für deliktisches Handeln des Anwaltes nicht unbedingt geradestehen muss, wenn er die nötige Sorgfalt walten lässt wenn also der eigene Anwalt durch einen Fehler dann einen Schaden auslöst, so ist der Anwalt dran.
Deshalb sollte man dich grundsätzlich immer von einer Sozietät m.E vertreten lassen, die sind vernünftig versichert und haften gegenseitig sogar nach Schließung der Sozietät
Denn ob man Jahre später einen Anwalt überhaupt noch in Regress nehmen kann, ist auch eine versicherungstechnische Frage, zumal man wahrscheinlich nie direkt außer bei der Kfz direkt an die Versicherung des Anwaltes herantreten kann

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