Vor ein paar Wochen bekam ich eine Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Die veranschlagte Strafe darin war für mich ok und ich war eigentlich froh dass die Sache erledigt ist. Ich teilte dies auch meinem Anwalt per eMail mit und wartete auf die Zahlungsaufforderung. Nun bekam ich heute eine Vorladung vor Gericht zur Verhandlung weil mein Anwalt Einspruch eingelegt hat. Ein absoluter Schock. Kann alles meiner Ansicht nach nur noch teurer werden. Kann man den Einspruch noch zurückziehen, ich möchte das auf keinen Fall?
-- Editiert von fb385921-71 am 13.06.2020 17:44
-- Editiert von Moderator am 13.06.2020 17:57
-- Thema wurde verschoben am 13.06.2020 17:57
Anwalt hat Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt, ich wollte das aber nicht
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Natürlich können Sie den Einspruch zurücknehmen - aber vorher sollten Sie dem Anwalt das Mandat entziehen.
Der Vorgang ist natürlich etwas ungewöhnlich. Vielleicht ist etwas bei der Kommunikation schiefgelaufen? Bevor SIe hier selber tätig werden, sollten Sie dem Anwalt schreiben und in Erfahrung bringen, was genau wie passiert ist.
War der Einspruch vielleicht nur auf die Höhe der Tagessätze begrenzt?
Wie viele Tagessätze waren denn im Strafbefehl angesetzt?
Kann es sein, dass Ihnen in anderer Sache ebenfalls eine Verurteilung (auch Strafbefehl) droht? Ab der zweiten Verurteilung landet alles im Führungszeugnis. Vielleicht will der Anwalt daher dieses Verfahren lieber noch irgendwie einstellen lassen?
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Ursprünglich wurde mir unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, sowie Verkehrsgefährdung aufgrund von Alkohol vorgeworfen. Im Strafbefehl hat man den Alkohol dann weggelassen (0.35) und ich bekam 60 Tagessätze wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie Fahrverbot 3 Monate. Damit kann ich leben. Vom Alkohol stand nix im Strafbefehl, hat man das dann fallen lassen oder wird das noch extra aufgerollt? Bin jetzt nur etwas aufgeregt weil Wochenende ist und ich den Anwalt nicht fragen kann, der ist normal absolut zuverlässig und bewährt.
@Zuckerberg: Ginge es nur um die Höhe des TS, gäbe es keine Ladung zur Hauptverhandlung.
@ TE: Der Alkohol kommt nicht "extra" - das war ja eine Tateinheit, hätte also mit abgeurteilt werden müssen. Insofern wurde der Vorwurf wohl wirklich fallengelassen. Und übrigens hat das alles bis Montag Zeit - abregen und dann nächste Woche mit dem Anwalt reden (ist vermutlich sinnvoller, als ihm gleich das Mandat zu entziehen). Die Verhandlung ist "Ihre Party" - Sie können die stattfinden lassen oder absagen...
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