Anwalt nicht erreichbar. Kann man den Stand bei Gericht erfahren?

20. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)
Anwalt nicht erreichbar. Kann man den Stand bei Gericht erfahren?

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine Klage laufen, bei der Schmerzensgeld von der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Folge eines Autounfalls gefordert wird. Natürlich läuft das ganze über einen Anwalt. Hintergrund war, das 3 Personen in meinem Auto verletzt wurden, als uns ein anderer Verkehrsteilnehmer von der Strasse geholt hat. Trotz im Krankenhaus dokumentierten Verletzungen und mehrwöchiger AU wollte die gegnerische Haftpflicht keinen einzigen Euro Schmerzensgeld zahlen. Das ist schon dreist :)

Nun habe ich vor 4 Wochen einen Gebürenbescheid vom Gericht bekommen. Nr. 1211 KV GKG. Was ja wohl bedeutet, das irgendwas (abschliessendes) passiert ist. Vergleich, Versäumnisurteil, ...

Das Problem ist leider, das mein Anwalt sehr unorganisiert ist. Seit 4 Wochen versuche ich den Anwalt zu erreichen, aber es ist mir nicht gelungen.

Kann ich auch bei Gericht den Stand (und ggfs. das Urteil) anfordern? Wenn ja: wie? In Coronoazeiten ist ja alles noch schwieriger.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Mir ist die ganze Angelegenheit nicht so ganz klar. Wir hatten einen Verkehrsunfall. Zwei PKWs involviert. Ich kenne es eigentlich so, dass dann die Versicherungen die Angelegenheit unter sich klären, und Schmerzensgeld müssen doch eh die Betroffenen selbst geltend machen. Also, etwas unklar. Ist denn Deine Versicherung mit im Boot?

Ansonsten kannst Du schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens beim Gericht Standanfrage halten.

wirdwerden

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4614 Beiträge, 554x hilfreich)

Du kannst bei Gericht anrufen und nachfragen (denk daran das Aktenzeichen bereit zu halten).

Ist der Anwalt überhaupt nicht erreichbar inklusive Büro?

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#3
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du kannst bei Gericht anrufen und nachfragen (denk daran das Aktenzeichen bereit zu halten).

Um aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den schriftlichen Weg verwiesen zu werden? Wirklich sehr hilfreich.

Wie in #1 geschrieben ist natürlich schriftlich nachzufragen.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#4
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mir ist die ganze Angelegenheit nicht so ganz klar. Wir hatten einen Verkehrsunfall. Zwei PKWs involviert. Ich kenne es eigentlich so, dass dann die Versicherungen die Angelegenheit unter sich klären, und Schmerzensgeld müssen doch eh die Betroffenen selbst geltend machen. Also, etwas unklar. Ist denn Deine Versicherung mit im Boot?


Ich bin (zusammen mit meinen 2 Mitinsassen) Geschädigter und habe die Fahrerin des anderen Autos (Unfallverursacherin) auf Schmerzensgeld verklagt.

Die Versicherung der Gegnerin hat eine Zahlung von Schmerzensgeld abgelehnt. Obwohl die Verletzungen durch ärztliche Berichte dokumentiert sind.

Meine Rechtsschutzversicherung ist involiert. Meine KFZ Haftpflicht nicht.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4614 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Um aus datenschutzrechtlichen Gründen auf den schriftlichen Weg verwiesen zu werden?


Nun, ich würde es auf jeden Fall versuchen, um ein wenig Klarheit reinzubringen, in der heutigen Zeit kostet ein Anruf nix, nur ein bisserl Zeit und die meisten Menschen können helfen ohne den Datenschutz anzurühren. Kommt natürlich immer drauf an, wie man an die Person von der man etwas möchte, herangeht. Aufgeblasen und selbstgefällig würde wohl nicht funktionieren, aber wenn ein unkundiger netter Bürger nachfragt, dann ist (fast) jeder zur Hilfe bereit, selbst bei Gericht.

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#6
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Ich hab jetzt jemand beim Anwalt erreicht, der sich drum kümmern will.

Aber das Verfahren soll angeblich noch laufen.

Dann verstehe ich nicht, darum ich einen Gebührenbescheid nach Nr 1211 KV GKG bekommen habe.

Zitat:
Beendigung des gesamten Verfahrens durch:
- Zurücknahme der Klage...
- Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil...
- gerichtlichen Vergleich oder Beschluss nach § 23 Abs. 3 KapMuG ...
- Erledigungserklärungen nach § 91a ZPO...


Na dann bin ich mal gespannt, was die Prüfung ergibt. Die Rechnung habe ich natürlich längst bezahlt. Ist ja auch schon 5 Wochen her.

Edit... ich hab so ein bischen Angst, das ich ein Versäumnisurteil kassiert habe, weil mein Anwalt nicht zur Verhandlung erschienen ist.

Vielleicht hat die Gegenseite aber auch einfach angeboten, die 1000 Euro (in Summe für 3 Personen) zu zahlen. Vermutlich günstiger als das ganze Verfahren durchzuziehen.

-- Editiert von Sunrabbit am 23.04.2021 11:04

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#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Normalerweise musst du von vorneherein einen Gebührenvorschuss von drei Gebühren zahlen. Wenn sich das Verfahren durch eine in Nr. 1211 KV GKG genannte Weise erledigt, kriegst du eigentlich was wieder.

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#8
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 119x hilfreich)

Auflösung:

Bei mir gemeldet hat sich niemand. Also hab ich nach 2 Wochen nochmal angerufen beim Anwalt.

Die Gerichtskostenvorschuss (den wohl die Rechtsschutzversicherung zahlt, ich hatte selbst keine Aufforderung erhalten) wurden nicht gezahlt. Daher wollte das Gericht das Verfahren einstellen und hat mir dafür den Gebührenbescheid zu gestellt.

Das wurde jetzt geklärt (hoffenlich). Der Prozess läuft weiter, ich bekomme meine Gebühren (irgendwann) erstattet.

Ich bin nicht so glücklich damit, das verstärkt leider meinen Eindruck von der Kanzlei.

-- Editiert von Sunrabbit am 07.05.2021 10:23

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