Anwalt ohne Auftrag

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
mimimata
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 18x hilfreich)
Anwalt ohne Auftrag

Manfred hat einen Verkehrsunfall mit Gunther. Manfreds Versicherung sieht den Unfallverursacher bei Gunther und lehnt die Schadenersatzforderungen von Gunther ab. Gunther reicht daraufhin Klage ein um seine Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Die Versicherung von Manfred beauftragt einen Anwalt zur Klageabwehr und teilt es Manfred anschließend mit.

Manfred ist nicht unglücklich, wundert sich aber, dass ein Anwalt ohne Mandat und Vollmacht ein Verfahren führen kann, in dem (nur) er angeklagt ist. Weder das Gericht, noch der Anwalt hat bisher Kontakt zu Manfred aufgenommen. Manfred hat außer einer Mitteilung durch seine Versicherung, die über die Beauftragung des Anwaltes informiert und die Klageschrift als Anlage enthält, keine Berührungspunkte zum Verfahren, d.h. weder ein Schreiben vom Gericht, noch ein Schreiben vom Anwalt.

Manfred fragt sich, ob dies ein "normales" Verfahren ist, oder ob hier vllt. etwas 'unsauber' gearbeitet wird. Kannst du Manfred helfen, seine Gedanken etwas zu ordnen?

Danke

mim.




-- Editiert von mimimata am 31.07.2019 17:24

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von mimimata):
wundert sich aber, dass ein Anwalt ohne Mandat und Vollmacht ein Verfahren führen kann,

Hat er beides von der Versicherung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Manfred wird der Versicherung den Hergang ja bereits geschildert haben. Die Versicherung ist nicht nur zur Befriedigung von Ansprüchen, sondern auch zur Abwehr von ungerechtfertigten Inanspruchnahmen da.

-- Editiert von fb367463-2 am 01.08.2019 04:21

Signatur:

"Valar Morghulis"

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