Ich habe im Februar einen Anwalt beauftragen müssen Geld für mich einzufordern.
Nachdem ich 3 Wochen von dem Anwalt nichts gehört habe, kann seine Rechnung in Höhe von 1999,21Euro ins Haus geflattert.
Ich rief ihn an und bat dies über meine RV abzuwickeln.
Er lehnte dies ab und verwies darauf das er das nicht machen muß...
War mir auch egal.
Ich bat ihn darauf hin telefonisch, wie auch per Mail mir die Schriftsätze an die Gegenpartei zuzusenden, die die hohe Rechnung begründen.
Dies war Anfang März...
MEINE FRAGE: ICH HABE DOCH EIN ANRECHT AUF DIESE UNTERLAGEN.ODER?
Meine RV wartet auf diese, damit sie mit mir direkt abrechnen kann.
Aber es geht noch weiter...
Seitdem bedroht und beschimpft mich der Anwalt wo er nur kann.
Er hat auch einen Antrag auf Eröffnung des Insolenzverfahren an mein zuständiges Gericht gestellt.
Ferner hat er Creditreform, Schufa und andere Inkassounternehmen informiert.
Er begründet es damit, das ich gar kein Geld habe und er dazu gezwungen ist dies zu machen.
Ein vom Gericht gestellter Gutachter (auch RA) hat im Mai ein Vergleich mit ihm geschlossen.
Nach Zahlung der Hälfte der Rechnung von mir erklärt sich der Anwalt bereit alle Forderungen fallen zu lassen, alle Anträge bei Gericht, Schufa etc. zurück zuziehen. Ferner erklärt sich der RA bereit die Unterlagen zuzusenden.
Noch am selben Tag habe ich das Geld an diesen RA überwiesen...und was soll ich sagen...bis heute hat er keine Anträge zurückgenommen oder Unterlagen geschickt.
Im Gegenteil:
Er hat jetzt ein Mahnverfahren über die gesamten Rechnung zzgl. den Kosten gestellt.
Kann mir jemand sagen, wie man gegen sowas vorgehen kann?
Für mich ist es ganz klar, das er niemals ein Schriftstück an meine Gegenpartei gemacht hat (weil werder Zahlung noch eine Reaktion von denen kam) und er nur aus ist viel Geld mit wenig Arbeit zu erreichen.
LG
Anwalt reagiert nicht
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Warum meldest Du Dich so spät ?
Keine Ahnung ob da noch was zu retten ist.
Deine Anfrage hättest Du vor 3 Monaten stellen sollen:
>
> War mir auch egal.
>
> Ich bat ihn darauf hin telefonisch, wie auch per Mail mir die
> Schriftsätze an die Gegenpartei zuzusenden, die die hohe Rechnung
> begründen.
>
> Dies war Anfang März...
>
Kopf in den Sand stecken hilft bei sowas nicht, ganz im Gegenteil. Da inzwischen wahrscheinlich mehr passiert ist als Du geschildert hast, ist es auch schwierig konkret Stellung zu nehmen.
Bist Du momentan in Zahlungsschwierigkeiten bzw. liegen entsprechende Informationen bei SCHUFA vor ?
Wie hoch war denn die Forderung, um die sich der Anwalt kümmern sollte ?
>
> Ein vom Gericht gestellter Gutachter (auch RA) hat im Mai
> ein Vergleich mit ihm geschlossen.
>
Wie ist es denn dazu gekommen ???
Zu den Frage:
>>Bist Du momentan in Zahlungsschwierigkeiten bzw. liegen entsprechende Informationen bei SCHUFA vor ?>Wie hoch war denn die Forderung, um die sich der Anwalt kümmern sollte ?>Wie ist es denn dazu gekommen ???<<
Wie geschrieben, hat der RA ein Antrag auf Eröffnungs des InsO gestellt. Mein ortsansässiges Amtsgericht hat daraufhin ein RA gestellt der die Sachen prüfen soll und Lösungen beigebracht, die mit dem AG abgestimmt waren.
Mir kommt trotzdem alles komisch vor.
Es gibt ja das Sprichwort:"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!"
Liebe sonnige Grüße
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Es gibt ja das Sprichwort:Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Es gibt ja Leute, die posten in Foren immer denselben Quark, der aber auch beim millionsten Treten nicht stark wird.
Die ganze Angelegenheit wirkt auf mich sehr verworren und chaotisch.
Leider hat mareike recht. Sie hätten sich eher ans Forum wenden sollen.
Wenn Ihr Anwalt 2000 EUR RA-Gebühren an Sie gestellt hat, muss der ursprüngliche Streitwert sehr hoch gewesen sein.
Hier stimmt was hinten und vorne nicht. Der RA, der vom Insolvenzgericht als Gutachter eingesetzt wird, hat nämlich nur die Aufgabe ein Gutachten darüber zu schreiben, ob die Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung gegeben sind und ob genügend Masse für eine Eröffnung vorhanden ist. Irgendwelche Vergleiche wird der Gutachter mit dem Gläubiger, der den Antrag gestellt hat, nicht schließen.
Und dass hat rein gar nichts mit 'Eine Krähe hackt der anderen kein Auge, aus zu tun'.
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