Hallo an alle! Ich hoffe, das ich das richtige Forum erwischt habe, weil ich noch nicht lange hier bin. So heute war ich bei einem Anwalt gewesen in einer sehr wichtigen Angelegenheit wo es auch um einige Sachen geht (wenn ich das hier niederschreiben würde, würde das hier alles sprengen), darum fass ich mich so kurz wie möglich. So jetzt der Punkt: Den Anwalt hatte ich bereits Mitte Mai beauftragt für mich tätig zu werden, weil es auch noch um Schadensersatzansprüche geht und Körperverletzung usw. geht. Für meine Mutter allerdings, aber diese im Heim lebt, kann die sich selber nicht mehr wehren. Darum mach ich das alles. Heute bin ich da hingekommen und dann war ich gerade mal 3 min. drin und da hat er doch gemeint, ich sollte mir eine anderen Anwalt suchen, er könne in der Sache nix tun usw. und hat mich dann quasi rausgeschmissen. Das ich ne längere Anfahrt hatte, das hat ihn anscheinend bei der Hitze sowieso nicht interessiert.
Ich habe auch direkt bei der Anwaltskammer bei uns angerufen und diesen Vorfall gemeldet. Die haben gesagt, das es so nicht geht und mein Geld möchte ich unter diesen Umständen natürlich auch wieder haben. Nun meine Frage. Kann der Anwalt einfach, nur weil er anscheinend mit der Gegnerseite sehr gut an (in dem Fall auch ne Anwältin), wo ich mal den Satz in den Raum werfe "Der einen Krähe hackt der anderen kein Auge aus" (so ein Sprichwort) und das vermute ich auch mal, wie rankriegen? Ich habe schon einen anderen Anwalt diesbezüglich einschaltet, der sich der Sache annehmen will, auch was die Gegenpartei betrifft.
Ich finde das eine bodenlose Frechheit, wie manche Anwälte meinen, mit ihren Mandanten umspringen zu müssen und da ich ja nur für meine Mutter das Beste und ihr Recht will, muss ich mir das anhören? Das kann es doch nicht sein. Mein Geld will ich sowiso wieder haben. Darf er sowas überhaupt machen? Mir liegt das Wort auf der Zunge, Befangenheit würde sich glaub ich sowas nennen oder kann ich den dafür jetzt auch noch rankriegen? Ich bin sowas von sauer, sowas ist mir noch nie passiert. Vielleicht bekommt dem die Hitze auch einfach nicht?
Was kann ich noch tun? Das Verfahren zehrt nun sich wie Kaugummi in die Länge und meine Nerven liegen blank, zumal ich selber hier genug um die Ohren habe. Habe ja schließlich auch noch meinen Verpflichtungen nachzugehen.
Gruß Schneewittchen27
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Anwalt verweigert die Weiterberatung!
21. Juli 2010
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Frage vom 21. Juli 2010 | 19:16
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 21x hilfreich)
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#1
Antwort vom 21. Juli 2010 | 20:37
Von
Status: Praktikant (924 Beiträge, 349x hilfreich)
quote:
wo ich mal den Satz in den Raum werfe "Der einen Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
Mit dem Satz hast du dich in einem Rechtsforum natürlich schon mal gleich disqualifiziert. Gehst du auch in ein Hartz-IV-Forum und schreibst "ihr faulen Säcke, sucht euch nen Job"?
Richtig zitiert hast du den Satz auch nicht. Erstaunlicherweise fühlen sich immer die Leute ungerecht behandelt, die keine drei geraden Sätze schreiben können. Zufall oder doch ein Zeichen dafür, daß man eben einfach nicht alles versteht?
quote:
Darf er sowas überhaupt machen?
Ja, ein Anwalt darf jederzeit das Mandat kündigen, solange dies nicht zur Unzeit (also etwa eine halbe Stunde vor einer Verhandlung) passiert.
quote:
Befangenheit würde sich glaub ich sowas nennen oder kann ich den dafür jetzt auch noch rankriegen
Gibt es denn eigentlich mehr als nur wirre Spekulationen darüber, wie "gut" der RA nun mit dem Gegenanwalt steht? Im übrigen hat das in so einem Beruf überhaupt keine Bedeutung, da kann man sich vor Gericht gegenseitig die Köppe einschlagen und hinterher noch ein Bier zusammen trinken.
Oder meinst du, Profiboxer würden sich auch im Privatleben auf die Omme geben? Oder darf ich jetzt meinen Wetteinsatz auf Vladimir Klitschko zurückfordern, weil ich gesehen habe, daß er nach dem Kampf freundschaftlich mit seinem Gegner gesprochen hat?
Mal abgesehen davon argumentierst du unlogisch. "Befangenheit" würde ja bedeuten, daß er heimlich mit der Gegenseite konspiriert. Die Aussage "ich will Sie nicht mehr vertreten" ist ja das genaue Gegenteil einer Konspiration mit der Gegenseite.
quote:
mein Geld möchte ich unter diesen Umständen natürlich auch wieder haben
Für bereits erbrachte Leistungen (genauer: bereits entstandene Gebühren) funktioniert das aber nicht. Wenn der RA also schon in deinem Namen tätig wurde, ist z.B. eine Geschäftsgebühr entstanden. Die gibt es auch dann nicht zurück, wenn der RA grundlos das Mandat kündigt. So will es das Gesetz.
-- Editiert am 21.07.2010 20:38
#2
Antwort vom 21. Juli 2010 | 21:03
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 147x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Für bereits erbrachte Leistungen (genauer: bereits entstandene Gebühren) funktioniert das aber nicht. Wenn der RA also schon in deinem Namen tätig wurde, ist z.B. eine Geschäftsgebühr entstanden. Die gibt es auch dann nicht zurück, wenn der RA grundlos das Mandat kündigt. So will es das Gesetz. <hr size=1 noshade>
Genauer: § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB . Da steht aber auch, wann der Anwalt seinen Vergütungsanspruch verliert, nämlich, wenn er kündigt, ohne dass der Mandant das veranlasst hat, und seine Leistung aufgrund der Kündigung für den Mandanten wertlos geworden ist. Also immer will ads Gesetz nicht, das der Anwalt alles behalten darf.
Nur werde ich immer misstrauisch, wenn hier einer alle Schuld auf die Gegenseite schiebt. Was wenn die Aussage, er könne nichts weiter tun, die korrektestmögliche Beratung war (die ein gebührengeiler Prozesshansel nur im Notfall leisten würde)?
Was, wenn er von beiden Beteiligten als erster den Kaffee auf hatte, und zwar zu Recht?
Wer soll das hier beurteilen, wenn die Auseinandersetzung zwischen beiden Beteiligten nur ganz geheimnisvoll angedeutet wird?
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#3
Antwort vom 21. Juli 2010 | 21:15
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 21x hilfreich)
Also sowas wie Faule Säcke oder dergleichen davon distanziere ich mich mal arg gewaltig. Sowas schreib ich nie im Leben. Tut mir leid, wenn ich mich nicht jetzt klar und deutlich ausgedrückt habe. Auch mir macht die Hitze echt zu schaffen.
Dachte hier bekommt man wenigstens konkrekt eine Auskunft, aber dann schimpft man gleich direkt los!
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#4
Antwort vom 22. Juli 2010 | 08:18
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 41x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 22. Juli 2010 | 10:18
Von
Status: Praktikant (597 Beiträge, 147x hilfreich)
quote:
Also sowas wie Faule Säcke oder dergleichen davon distanziere ich mich mal arg gewaltig. Sowas schreib ich nie im Leben.
Das hat auch keiner behauptet. Wenn jede distanzierte Nachfrage bei Dir zu solchen Reaktionen führt, wächst nur mein Misstrauen, ob der Anwalt wirklich was falsch gemacht hat.
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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"
#6
Antwort vom 22. Juli 2010 | 19:57
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Wenn jede distanzierte Nachfrage bei Dir zu solchen Reaktionen führt, wächst nur mein Misstrauen, ob der Anwalt wirklich was falsch gemacht hat.
In der Tat. Und mein Verständnis für den Anwalt, der das Mandat niedergelegt hat, wächst auch.
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