Anwalt vor Gericht "kündigen"

4. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
vorgerichtundaufsee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Anwalt vor Gericht "kündigen"

Hallo,

kann ich meinen Anwalt in der Verhandlung das Mandat entziehen, wenn ich das Gefühl habe, er vetritt meine Interessen nicht?

Es geht um einen Fall in der ersten Instanz, ich habe ggf. einen neuen Prozeß und schon mal schlechte Erfahrungen gemacht.

Danke für Antworten!

-----------------
""

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Können, kann man schon. Es fragt sich nur, was das ggf. für Auswirkungen hat.

Der Hinweis auf die 1. Instanz hilft nicht wirklich weiter. Befindet man sich in einem Zivilverfahren nämlich in der 1. Instanz vor dem Landgericht, dann ist man bei Mandatsentzug nicht mehr postualtionsfähig. Sprich man wird behandelt wie "nicht erschienen". Dann müsste praktisch schon der 2. Anwalt gleich mit in der Verhandlung sein und die Vertretung sofort übernehmen.

Trotz Mandatsentzug wird der RA Anspruch auf Vergütung der bis dahin angefallenen Gebühren haben. Einer Zahlungspflicht könnte man allenfalls dann entgehen, wenn man Gegenansprüche (z.B. Schadenersatz) aufrechnen könnte. Evtl. Schadenersatzansprüche sehe ich bisher nicht. Das Gefühl, dass der RA nicht die Interessen des Mandanten vertritt, reicht auf jeden Fall nicht aus. Zumal die Erfahrung gezeigt hat, dass Mandanten hin und wieder doch überzogene Vorstellungen davon haben, was der RA alles machen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vorgerichtundaufsee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für den Hinweis auf die Postulationsfähigkeit. Habe dann direkt nachgegoogelt, wikipedia erklärt sehr schön die Zusammenhänge (auch den Unetrscheid zur Prozessfähigkeit).
Da es sich um einen Prozeß vor dem Arbeitsgericht handeln wird, könnte ich mich hier wohl selbst verteten (und hoffe natürlich, dass das nicht notwendig sein wird).



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.134 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen