Anwalt wechseln für Berufung sinnvoll?

1. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
cxd8D
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwalt wechseln für Berufung sinnvoll?

Hallo zusammen,

einige Beiträge zum Thema "Anwaltswechsel" habe ich schon gelesen; mich würde aber tatsächlich die "Außenwirkung" dieses Vorgangs interessieren.

Es geht um die Verteidigung einer zu unrecht vorgeworfenen Sachbeschädigung (wen es interessiert siehe anderer Beitrag "Datenschutz"), die in 1. Instanz verloren ging. Der Beschuldigte war und ist mit dem RA "irgendwie" nicht zufrieden. Gar nicht so sehr, weil der Prozess verloren ging (aber auch), sondern viel mehr, weil der RA nicht auf Anfragen reagiert, um offene oder allgemeine Fragen zu klären, und sich auch nicht sehr mit der Sachlage auseinandersetzt - und man ihm im Prozess ständig "zuflüstern" muss.

Man kann ja durchaus beschäftigt sein, aber wenn nach 3x anrufen und 2x eMail der jedesmal versprochene Rückruf nicht kommt, fühlt man sich schon etwas allein gelassen. Man hat im Privat- und Geschäftsleben (als Selbstständiger) ja durchaus auch gelegentlich mit Anwälten zu tun, sei es mit dem Grundstück, Arbeitsrecht oder was auch immer... und da läuft das "professioneller". Muss man sich wieder selbst weiterbilden "in Foren" ;)

Nun würde man gerne den RA wechseln für die bereits beantragte Berufung, allerdings hat ein Bekannter (Steuerberater) davon abgeraten, weil das nach seinem Hörensagen "nicht gerne gesehen wird".

=> Ist das tatsächlich so? Oder ist das sogar "Usus", dass man mal wechselt?

Gerne höre ich Erfahrungen aus der Praxis :)

Danke
Nic

-- Editiert von cxd8D am 01.12.2020 10:51




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3020x hilfreich)

Zitat (von cxd8D):
weil das nach seinem Hörensagen "nicht gerne gesehen wird".
Hat er auch erklärt vom wem nicht gerne gesehen? Denn dem Berufungsgericht ist es relativ egal.

Und ja, wenn der eigene Anwalt nicht all zu oft am OLG vorstellig wurde tendiere ich dazu einen versierten vor Ort Anwalt zu mandatieren. Dieser kennt oftmals die Denkweise der Richter.

Aber Dein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des eigenen Anwalts ist nicht mehr sachgerecht, obwohl ich ihn grundsätzlich teile. Ein Anwalt der sich um seine Mandanten bemüht, findet hier vermutlich einen vernünftigen Ausgleich. Bei vielen ist dies aber - hab ich auch schon öfters gehört und auch hier im Forum gelesen, nicht mehr so üblich.

Berry

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#2
 Von 
cxd8D
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Einschätzung. Das "nicht gerne gesehen" bezog sich auf das Gericht - ich kann das mangels Erfahrung überhaupt nicht einschätzen, drum frage ich hier.

Zitat (von Sir Berry):
Aber Dein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit des eigenen Anwalts ist nicht mehr sachgerecht, obwohl ich ihn grundsätzlich teile.


Da muss ich betonen, dass es nicht um die "Erreichbarkeit" geht, sondern um "überhaupt eine Rückmeldung" (die jedes Mal versprochen wird, und dann nicht kommt). Und eben generell ein anscheinend geringes Interesse, sich in den Sachverhalt einzuarbeiten, oder auch mal den lügenden Zeugen mit Nachfragen in die Mangel zu nehmen.

Wie gesagt - das "Warum" sei gar nicht gefragt, sondern eben nur, ob es am Ende "von außen" kontraproduktiv sein könnte, zu wechseln.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(494 Beiträge, 436x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung ist ein Wechsel sinnvoll und kann Ihnen auch nicht schaden. Das Gericht interessiert sich dafür nicht und das Vertrauen ist zerstört. Also schnell wechseln.


MfG

RA Thomas Bohle

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Und ja, wenn der eigene Anwalt nicht all zu oft am OLG vorstellig wurde

...ist das unerheblich, weil Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts vor der kleinen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden.

Es ist völlig normal, dass Angeklagte den Verteidiger wechseln, wenn sie mit ihm nicht zufrieden sind. Er ist ja, wenn ich das richtig sehe, nicht vom Gericht beigeordnet, also kein "Pflichtverteidiger"? Dann können Sie Ihren Verteidiger wechseln, schließlich bezahlen Sie ihn ja auch.
Dem Gericht ist es egal, wem es die Ladung schickt. Woher die Einschätzung, "es werde nicht gern gesehen" kommt, ist mir schleierhaft. Vielleicht sieht es der Steuerberater so, weil er auch von Mandanten lebt und nicht möchte, dass sie den Steuerberater wechseln ;)

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