Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
ich wende mich in letzter Instanz an sie, weil ich nicht mehr weiter weiß und mir kein Anwalt helfen will / kann, weil einfach alles ein absolutes Durcheinander ist und alles was hätte schief laufen können, schief gelaufen ist.
Die kürzeste Version ist, dass ich Unterhaltsschulden i.H.v. 20.000 € bei LaFin habe, weil mein großer Sohn, geb. 08.08.2006 seit 2015 oder 2016 bei seinem Vater lebt.
LaFin hat das Urteil vor ein paar Jahren beim Amtsgericht M. nur deshalb erwirken können, weil diese Behörde „vergessen" hat dem Gericht mitzuteilen, dass ich von einem Anwalt vertreten werde, dieser Anwalt mehrfach Unterlagen eingereicht hat, dass ich ein „auffälliges" jüngeres Kind zuhause habe (inkl. Berichten von Schule, Jugendamt, usw.) und ich deswegen nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann und wurde on Top generell verschwiegen das ich überhaupt ein betreeungspflichtiges Kind zuhause habe.
Anscheinend hat mein Anwalt dann auch Fristen verstreichen lassen und somit wurde das Urteil Rechtskräftig.
Dann habe ich bzw. auch mein Anwalt eine sehr lange Zeit nichts mehr gehört und ich bin davon ausgegangen, dass die Sache erledigt ist, weil ich nicht wusste, dass da wohl Fristen nicht eingehalten wurden.
Letztes Jahr im Juni bin ich dann zu meinem, zu der Zeit Verlobten nach M. gezogen. Dann bekommt mein Chef, von diesem wir eine Wohnung gemietet haben, aus dem nichts heraus eine Zwangsvollstreckung / Lohnpfändung vom Amtsgericht W.. Er darf mir kein Gehalt über 1.290 € auszahlen. Mein Konto wurde direkt im selben Atemzug gesperrt. Trotz das ich von vor vielen Jahren noch ein Pfändungsschutzkonto habe, wurde die Pfändungsfreibetrag auf weit unter dem Hartz4 Satz gesetzt.
In diesem Vollstreckungsbescheid wurde eine Berechnung mitgeteilt, wie sich dieser Pfändungsfreibetrag sich zusammen setzt. Dort wurde nicht ein einziges mal mein Sohn, geb. 07.2010 erwähnt.
Auf telefonischer Nachfrage beim Amtsgericht W., wurde mir mitgeteilt, dass das Gericht nichts von meinem kleinen Sohn weiß und auch nichts von meinem Anwalt Herr S. Ich musste per Geburtsurkunde nachweisen, dass es meinen kleinen Sohn überhaupt gibt und mehrfach per Meldebescheinigung, dass er auch wirklich bei mir lebt.
Ich habe mich sofort an Herrn S. gewendet, der völlig irritiert war, den Fall aber nicht weiter übernehmen wollte, weil er ausgelastet bis überlastet ist und weil mein Beratungshilfeschein nach all den Jahren nicht mehr greifen würde.
Ich habe versucht einen neuen Anwalt zu finden, was aber unmöglich war, weil sie entweder keine neuen Mandanten mehr aufgenommen haben, oder, und das wurde mir wörtlich genauso mitgeteilt, weil es absolut keinen Sinn macht gegen LaFin anzugehen, weil es eine Behörde ist, wo sich kaum ein Richter traut, ein Urteil gegen LaFin zu sprechen. Ein Anwalt war allerdings dabei, der hatte sich die Unterlagen zumindest persönlich angesehen und sagte mir dann nur, dass er nichts machen kann, weil Herr S. Fehler gemacht hat.
Ich konnte dies absolut nicht glauben, weil Herr S. immer einen sehr kompetenten Eindruck gemacht hat und in meinen Augen immer da war und auch alles versucht hat.
Also habe ich wieder bei Herr S. angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich keinen Anwalt finde und der einzige, der sich die Unterlagen zumindest mal angeschaut hat, einfach nur behauptet hätte, es wäre ein Anwaltsfehler.
Im nach hinein betrachtet hätte ich in dem Moment dem anderen Anwalt glauben schenken müssen. Aber ich war und bin es ehrlich gesagt auch jetzt, mit der ganzen Sache einfach nur völlig überfordert und bin Psychisch auch am Ende.
Herr S. hat den Fall dann weiter gemacht mit Prozesskostenhilfe. Er konnte bei LaFin und dem Amtsgericht Wuppertal aber rein gar nichts bewirken. Der Pfändungsfreibetrag bleibt bei 1290 € , trotz Kind, weil diese Summe laut Gericht ausreichend ist um den eigenen Lebensunterhalt, sowie den eines Teenies zu decken.
Dann kam die Nachricht, dass Herr S. verstorben ist.
Ich konnte dann Herr R. als Anwalt „für mich gewinnen" der das ganze mithilfe der schon bewilligten Prozesskostenhilfe dann weiter versuchte. Ich habe ihn mehrfach telefonisch gebeten einen neuen Prozess anzustreben. Da gibt es einen Fachbegriff für, der mir grade nicht einfällt. Es ist schwierig, aber es geht. Er hat nichts gemacht, außer nochmal Beschwerde gegen den Pfändungsfreibetrag einzulegen. Die natürlich nichts geändert hat.
Auch habe ich Herr R. mitgeteilt, dass ich Mitte 2026 heiraten werde. Leider hat er mir diesbezüglich nicht mitgeteilt, welche Konsequenzen das haben würde. Ich wusste nicht, dass meine Prozesskostenhilfe dann erlischt und ich erst nach einem Jahr wieder eine neue Beantragen kann, weil das Gesetz davon ausgeht, dass mein Ehemann finanziell für mich aufkommt / aufkommen kann. Zumal dieser selber hohe Schulden zurück bezahlt.
Auch hat Herr R. sich augenscheinlich nicht die Mühe gemacht, sich die Akten von Herr S. kommen zu lassen und / oder wirklich durchzugucken, noch hat er sich die Gerichtsakten richtig angeguckt.
Selbst Frau W. von LaFin hat mir kürzlich am Telefon mitgeteilt, natürlich darf sie das nicht offiziell machen, dass Herr S. Fristen ignoriert hat und es deswegen zu einem Rechtskräftigen Beschluss kam und ich deswegen auch die knapp 20.000 € zahlen muss.
Ich habe sehr viele Anwälte angeschrieben, die sich mit Anwaltshaftung beschäftigen. Ohne Erfolg. Es kommen nur Absagen aus ganz Deutschland, mit der Begründung, dass sie keine neuen Mandanten aufnehmen und sogar welche, die sagen, dass der Aufwand zu groß ist und wahrscheinlich kaum eine Chance besteht. Ich denke es liegt eher daran weil ich kaum Geld habe und deswegen auf einen Beratungshilfeschein angewiesen wäre.
Ich versuche jetzt selber an alle Akte zu kommen, wobei ich noch nicht wirklich weiß, was ich dann wirklich damit machen kann. Weil ich selber kann und darf keine neue Verfahren beantragen.
Hat irgendjemand noch irgendwelche Ideen was ich tun kann? Ich finde einfach keinen Anwalt der mir helfen möchte und so langsam kann ich einfach nicht mehr. Ich bin psychisch einfach am Ende. LaFin hat bewiesen, dass für sie keine Regeln gelten oder sie einfach ignorieren, weil ihnen eh nichts passieren kann, weil die Gerichte mit spielen. Ich habe einfach Angst um alles. Ich kann meinen Hund keine Minute mehr alleine lassen, aus blanker Panik, dass sie irgendwann die Wohnung aufbrechen und meinen Hund pfänden, der für mich ein hochgeschätztes Familienmitglied ist und dessen verschwinden weder er noch ich ertragen könnten. Angst davor, dass Sachen gepfändet werden, die ich von meinen Großeltern bekommen habe und mir persönlich sehr wichtig sind. Das Sachen von meinem Mann gepfändet werden, wo ich nicht beweisen kann, dass sie von ihm sind und er auch nicht mehr, weil er sie zb geschenkt bekommen hat und / oder es gibt einfach keine Quittung mehr auf seinen Namen. Ja, dass alles darf nicht gepfändet werden, aber es kann mir keiner versichern, dass LaFin es nicht doch tut. Diese Angst läuft 7 Tage / 24 Std. neben mir her und es treibt mich weit über die Grenzen des erträglichen hinaus.
Ich kann keine 20.000 € an irgendwen bezahlen. Selbst bei einer Ratenzahlung von 100 € im Monat wären das 16 Jahre für etwas, was so überhaupt nicht richtig ist.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich weiß nur, dass ich sie bitten möchte, mir in irgendeiner Form zu helfen. Vielleicht- haben sie einen guten Anwalt, der mir helfen kann und auch wirklich will. Vielleicht lesen sie auch einfach nur die Bewertungen bei Google, wenn sie LaFin Düsseldorf eingeben und empfinden es auch so, dass das, was diese Behörde macht ein Masche ist, die am Gesetz vorbei läuft.
So oder so.... bitte helfen sie mir. Ich kann einfach nicht mehr und diese Zeilen zu schicken ist jetzt die allerletzte Hoffnung, die ich irgendwo noch finden kann.
Vielen Dank, dass sie bis hier hin gelesen haben.
Hoffnungsvoll,
Sandra
-- Editiert von Moderator topic am 16. September 2026 14:35
-- Thema wurde verschoben am 16. September 2026 14:35
Anwalthaftung? Ich brauche dringend Hilfe
Ich fürchte, an meiner Antwort wird Dir vieles nicht gefallen, vielleicht hilft es Dir aber doch weiter. Wir haben hier zwei Problemkreise; einmal den, was die Vergangenheit angeht und dann, wie mit der Zukunft umzugehen ist.
Für die Vergangenheit haben wir eine rechtskräftige Entscheidung. Die aufzuheben, das ist fast unmöglich; jedenfalls hast Du hier nichts vorgetragen, was auch nur ansatzweise eine Aussicht auf Erfolg verspricht. Es ist z.B. kein Fehler der Vorschusskasse, bei Gericht nicht angegeben zu haben, dass Du außergerichtlich anwaltlich vertreten wirst. Denn gerichtlich kann es anders sein, darüber hättest Du informieren müssen. Und kein Gericht begeht Rechtsbeugung, nur weil auf der anderen Seite der Staat ist. Das ist mit Verlaub "Blödsinn." Man hätte sich seinerzeit gegen den Unterhaltstitel wehren müssen. Wenn man das erfolglos getan hat, dann ist der Titel zu bedienen. D.h., man muss zahlen. Und Titel bekommt man nicht aus der Welt, indem man mit wem auch immer telefoniert. Das bringt gar nichts.
Du findest keinen Anwalt für das von Dir wohl angestrebte Wiederaufnahmeverfahren. Denn Du kannst ihn nicht bezahlen und Prozesskostenhilfe gibt es nur, bei zumindest eine minimale Aussicht auf Erfolg da ist. Was ein Anwalt nach dem bisherigen Sachvortrag von Dir hier machen kann, das ist die Abwicklung der Schulden zu regeln. Das sollte mit außergerichtlicher Tätigkeit möglich sein. Also, eine vernünftige Ratenzahlungsvereinbarung treffen - was macht Dein Ehemann beruflich? Könnte er nicht finanziell für Dich aufkommen im Rahmen der ehelichen Verpflichtung, für den Partner zu sorgen? So, dass eben mehr Geld zur Schuldentilgung da ist, völlig unabhängig vom Pfändungsfreibetrag. Oder auch überprüfen lassen, ob eine Insolvenz sinnvoll ist; es gibt insoweit in Deutschland flächendeckend Beratungsstellen, deren Hilfe Du völlig unabhängig von der Anwaltsproblematik in Anspruch nehmen kannst.
So, die weitere Frage ist, wie die unterhaltstechnische Zukunft zu gestalten ist. Da ist zu überprüfen, ob der Unterhaltstitel aus der Welt zu schaffen ist, damit nicht noch weitere Schulden auflaufen. Und dafür kann man dann wahrscheinlich auch einen Anwalt finden. Denn das ist deren tätlich Brot, und dafür zahlt notfalls auch der Staat.
wirdwerden
War bei dem Gerichtstermin damals eigentlich keine Anwesenheitspflicht?
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Was hat das mit Verkehrsrecht zu tun?
Zitat :War bei dem Gerichtstermin damals eigentlich keine Anwesenheitspflicht
Nein, es war ein "vereinfachtes verfahren" von dem weder mein anwalt wusste, noch ich und dementsprechend konnten wir nicht daran teilnehmen. Ich habe dann nur den Beschluss zugeschickt bekommen und mittlerweile hab ich rausgefunden, dass mein damaliger anwalt die widerspruchsfrist verpasst hat und der beschluss rechtskräftig ist. Ich muss dringend einen anwalt finden, der sich auf anwaltfehler spezialisiert hat und sich dem ganzen auch annehmen will. das ist meine einzige chance diese schulden los zu werden, die ich nicht verschuldet habe, ich konnte wegen meinem, zu der zeit noch kleinen sohn, der nachweislich verhaltensauffällig war, nicht in vollzeit arbeiten gehen. aber das hat LaFin in diesem vereinfachten verfahren verschwiegen. Ich konnte einfach keinen unterhalt bezahlen, weil nicht mal das jugendamt eine betreeungsform für meinen kleinen sohn hatte und auch das habe ich schriftlich vom jugendamt und LaFin hatte dieses schreiben auch. zusätzlich war zu der zeit Corona
Zitat :Was hat das mit Verkehrsrecht zu tun?
Das ist mir versehentlich passiert
Zitat :LaFin hat das Urteil vor ein paar Jahren beim Amtsgericht M. nur deshalb erwirken können, weil diese Behörde „vergessen" hat dem Gericht mitzuteilen, dass ich von einem Anwalt vertreten werde
Und woher sollte die Behörde wissen, welcher Anwalt Dich gerichtlich vertritt? Amtliche Hellseher wöre mir unbekannt, weshalb es seit jeher Aufgabe der Beklagen ist, mitzuteilen, wer ihn vertritt,.
Zitat :Trotz das ich von vor vielen Jahren noch ein Pfändungsschutzkonto habe, wurde die Pfändungsfreibetrag auf weit unter dem Hartz4 Satz gesetzt.
Mal abgesehen davon, das der Hartz4 Satz völlig irrelevant ist, erlaubt der Gesetzgeber bei Unterhaltsschulden Pfändungen weit unterhalb des Pfändungsfreibetrages.
Zitat :Auch habe ich Herr R. mitgeteilt, dass ich Mitte 2026 heiraten werde. Leider hat er mir diesbezüglich nicht mitgeteilt, welche Konsequenzen das haben würde.
Warum sollte er? Hatte man ihn diesbezüglich denn beauftragt und bezahlt, einem zu erklären?
Zitat :Der Pfändungsfreibetrag bleibt bei 1290 € , trotz Kind, weil diese Summe laut Gericht ausreichend ist um den eigenen Lebensunterhalt, sowie den eines Teenies zu decken.
Dein Ehemann ist Dir schon während der Ehe zum Unterhalt verpflichtet, das wurde vermutlich bei der Berechnung mit berücksichtigt.
Zitat :Ich habe sehr viele Anwälte angeschrieben, die sich mit Anwaltshaftung beschäftigen. Ohne Erfolg. Es kommen nur Absagen aus ganz Deutschland, mit der Begründung, dass sie keine neuen Mandanten aufnehmen und sogar welche, die sagen, dass der Aufwand zu groß ist und wahrscheinlich kaum eine Chance besteht.
Kein Wunder, der Anwalt ist tot, Einen Anwalt in Haftung zu nehmen ist schon mehr als schwierig, aber einen toten Anwalt in Haftung zu nehmen ist eigentlich unmöglich.
Zitat :Ja, dass alles darf nicht gepfändet werden,
Es darf alles gepfändet werden was verwertbar und nicht durch das Gesetz geschützt ist. Ob da Erinnerungen dranhängen ist absolut irrelevant.
Omas Goldschmuck wäre also weg.
Omas Kaffeemühle wäre als Haushaltsgegensand sicher, wenn man Kaffeetrinker ist. Ausnahme wäre, wenn es eine wertvolle Kaffeemühle ist, dann ist diese verwertbar und kann diese gegen eine billige ausgetauscht werden (Austauschpfändung).
Zitat :Ich kann keine 20.000 € an irgendwen bezahlen. Selbst bei einer Ratenzahlung von 100 € im Monat wären das 16 Jahre für etwas, was so überhaupt nicht richtig ist.
Da sie Deinen Lohn gepfändet haben zahlst Du doch schon?
Zitat :So, die weitere Frage ist, wie die unterhaltstechnische Zukunft zu gestalten ist. Da ist zu überprüfen, ob der Unterhaltstitel aus der Welt zu schaffen ist, damit nicht noch weitere Schulden auflaufen.
Korrekt. Die Vergangenheit zu korrigieren sehe ich als nicht wirklich möglich an. Aber die Zukunft, da sollte man zu sehen, das man den Unterhalt korrigiert bekomm, bzw. erst mal durch einen Anwalt prüfen lassen, ob das möglich ist. Denn durch die Heirat hat sich die eigene Einkommenssituation ja verbessert.
Zitat :aber das hat LaFin in diesem vereinfachten verfahren verschwiegen.
Es ist Aufgabe des Beklagten sich zu verteidigen und entastendes vorzutragen.
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