Hallo liebe Leser,
meine Mutter hat - mit meiner Zustimmung - einen Anwalt beauftragt zu einer Beratung im Erbrecht und der Patientenverfügung.
Der Anwalt kam ins Haus und nannte einen Stundensatz von 170 Euro.
Für das Testament fühlte er sich nicht zuständig und meinte, dass das handschriftlich gemacht werden müsse. Wir dachten, dass er uns da unterstützen könne.
Jetzt kam die Rechnung in Höhe von 1300 € mit der Begründung, dass er 4 Stunden! für die Herstellung des Entwurfes Patientenverfügung mit Erläuterungen benötigt hat. Zwei Stunden hat er als Besprechungstermin (Hausbesuch) veranlagt.
Also insgesamt 6 Stunden zu 180 € - nicht wie vorher genannt 170 €.
Nun meine Frage: Sind die Gebühren gerechtfertigt?
Freundliche Grüße
Carin.
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"carin"
Anwaltsgebühren
14. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 14. Mai 2012 | 17:46
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 50x hilfreich)
Anwaltsgebühren
#1
Antwort vom 17. Mai 2012 | 18:29
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1002x hilfreich)
Hallo,
das kann hier nicht beurteilt werden!
In D werden die Anwälte nach Gegenstandswert bezahlt. Einen Stundenlohn gibt's gar nicht!
Hier stimmt was nicht...
#2
Antwort vom 18. Mai 2012 | 15:01
Von
Status: Lehrling (1052 Beiträge, 495x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade> Einen Stundenlohn gibt's gar nicht! <hr size=1 noshade>
§3a RVG sieht das aber ganz anders.
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